{"id":44755,"date":"2015-12-28T12:29:38","date_gmt":"2015-12-28T10:29:38","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=44755"},"modified":"2026-07-10T11:38:05","modified_gmt":"2026-07-10T09:38:05","slug":"was-ist-neu-neue-regelungen-ab-januar-2016","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/was-ist-neu-neue-regelungen-ab-januar-2016\/","title":{"rendered":"Was ist neu? Neue Regelungen ab Januar 2016"},"content":{"rendered":"<article>\n<h2>Mehr Wohngeld, mehr Hartz IV, stabiler Rentenbeitrag. Krankenh\u00e4user k\u00f6nnen mehr Pflegepersonal einstellen. F\u00fcr Aufsichtsratsposten gilt eine Frauenquote von 30 %. Diese und viele andere Neuregelungen gelten ab Januar.<\/h2>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<\/article>\n<article>\n<h3>Arbeit und Soziales<\/h3>\n<p class=\"opening\">Mindestlohn<\/p>\n<p>Zum 1. Januar 2016 treten in einigen Branchen h\u00f6here Mindestl\u00f6hne in Kraft, zum Beispiel in der Abfallwirtschaft, f\u00fcr Dachdecker und Besch\u00e4ftigte in der Aus- und Weiterbildung. In Deutschland gilt seit dem 1. Januar 2015 ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\nBranchen\u00fcbersicht Mindestlohn<\/p>\n<p class=\"opening\">Mehr Hartz IV<\/p>\n<p>Wer Grundsicherung, Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bezieht, erh\u00e4lt ab Januar 2016 mehr Geld: Der Regelsatz f\u00fcr Alleinstehende steigt von 399 auf 404 Euro pro Monat. Die Grundsicherung f\u00fcr Kinder wird um drei, die f\u00fcr Jugendliche um vier Euro monatlich angehoben.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\nGrundsicherung 2016<\/p>\n<p class=\"opening\">Mehr Wohngeld<\/p>\n<p>Fast alle Wohngeldempf\u00e4nger erhalten ohne Antrag ein h\u00f6heres Wohngeld. Rund 870.000 Haushalte k\u00f6nnen k\u00fcnftig Wohngeld erhalten. Darunter sind rund 320.000 Haushalte, die durch die Reform erstmals oder wieder einen Wohngeldanspruch haben.<\/p>\n<p>Das Wohngeld wird an die Mieten- und Einkommensentwicklung seit der letzten Wohngeldreform 2009 angepasst. Die Neuberechnung ber\u00fccksichtigt nicht nur den Anstieg der Kaltmieten, sondern auch die Entwicklung der &#8222;warmen Nebenkosten&#8220;, also von Heizung und Wasser. Die Wohngeldreform tritt zum 1. Januar 2016 in Kraft.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\nWohngeldanpassung<br \/>\nFragen und Antworten zur Wohngeldreform<\/p>\n<p class=\"opening\">Vereinfachung beim Kurzarbeitergeld<\/p>\n<p>Ab 2016 kann die Bundesagentur f\u00fcr Arbeit das konjunkturelle Kurzarbeitergeld bis zu zw\u00f6lf Monate gew\u00e4hren. Das ist jetzt gesetzlich geregelt. In den vergangenen 35 Jahren war das Kurzarbeitergeld auf sechs Monate befristet und wurde jeweils durch Verordnungen verl\u00e4ngert.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\n<a title=\"http:\/\/www.bmas.de\/DE\/Presse\/Pressemitteilungen\/2015\/das-aendert-sich-im-neuen-jahr-2016.html\" href=\"http:\/\/www.bmas.de\/DE\/Presse\/Pressemitteilungen\/2015\/das-aendert-sich-im-neuen-jahr-2016.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Kurzarbeitergeld<\/a><\/p>\n<p class=\"opening\">Sonderregelung zum Arbeitslosengeld<\/p>\n<p>Kurzbesch\u00e4ftigte haben bereits Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn sie sechs Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Die Sonderregelung zur verk\u00fcrzten Anwartschaftszeit auf das Arbeitslosengeld ist bis zum 31. Dezember 2016 verl\u00e4ngert. Weitere<\/p>\n<p>Informationen:<br \/>\n<a title=\"http:\/\/www.bmas.de\/DE\/Presse\/Pressemitteilungen\/2015\/das-aendert-sich-im-neuen-jahr-2016.html\" href=\"http:\/\/www.bmas.de\/DE\/Presse\/Pressemitteilungen\/2015\/das-aendert-sich-im-neuen-jahr-2016.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Arbeitslosengeld<\/a><\/p>\n<p class=\"opening\">Frauenquote<\/p>\n<p>B\u00f6rsennotierte und voll mitbestimmungspflichtige Unternehmen m\u00fcssen f\u00fcr alle Aufsichtsratsposten, die ab Januar 2016 neu zu besetzen sind, eine Frauenquote von 30 % einhalten. Entsprechende Regelungen gelten auch f\u00fcr den \u00d6ffentlichen Dienst und f\u00fcr Gremien, bei deren Besetzung der Bund mitbestimmen kann.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\nDie Frauenquote kommt<\/p>\n<p class=\"opening\">Rentenbeitragssatz 2016 unver\u00e4ndert<\/p>\n<p>Aufgrund der guten Finanzlage der Rentenkasse bleibt der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung auch 2016 bei 18,7 %.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\n<a title=\"http:\/\/www.bmas.de\/DE\/Presse\/Pressemitteilungen\/2015\/das-aendert-sich-im-neuen-jahr-2016.html\" href=\"http:\/\/www.bmas.de\/DE\/Presse\/Pressemitteilungen\/2015\/das-aendert-sich-im-neuen-jahr-2016.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Rentenbeitragssatz<\/a><\/p>\n<p class=\"opening\">Mindestbeitrag in der gesetzlichen Rentenversicherung<\/p>\n<p>Ab 1. Januar 2016 betr\u00e4gt der Mindestbeitrag zur freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung 84,15 Euro monatlich.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\n<a title=\"http:\/\/www.bmas.de\/DE\/Presse\/Pressemitteilungen\/2015\/das-aendert-sich-im-neuen-jahr-2016.html\" href=\"http:\/\/www.bmas.de\/DE\/Presse\/Pressemitteilungen\/2015\/das-aendert-sich-im-neuen-jahr-2016.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Mindestbeitrag<\/a><\/p>\n<p class=\"opening\">Renteneintritt f\u00fcnf Monate sp\u00e4ter<\/p>\n<p>Seit 2012 steigt schrittweise die Altersgrenze f\u00fcr den Eintritt in die Rentenphase. Das hei\u00dft: Wer 1951 geboren ist und 2016 in den Ruhestand geht, muss f\u00fcnf Monate \u00fcber seinen 65. Geburtstag hinaus arbeiten. Dann gibt es die Rente ohne Abschlag.<b><\/b><\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\n<a title=\"http:\/\/www.deutsche-rentenversicherung.de\/Allgemein\/de\/Navigation\/2_Rente_Reha\/01_Rente\/03_vor_der_rente\/04_rentenbeginn\/00_rentenbeginn_node.html\" href=\"http:\/\/www.deutsche-rentenversicherung.de\/Allgemein\/de\/Navigation\/2_Rente_Reha\/01_Rente\/03_vor_der_rente\/04_rentenbeginn\/00_rentenbeginn_node.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Renteneintritt<\/a><\/p>\n<p class=\"opening\">Neue Beitragsbemessungsgrenzen in den Sozialversicherungen<\/p>\n<p>Ab 1. Januar 2016 steigt die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung West von 6.050 Euro in 2015 auf 6.200 Euro im Monat. Die Beitragsbemessungsgrenze Ost steigt von 5.200 auf 5.400 Euro. Die Versicherungspflichtgrenze in der Gesetzlichen Krankenversicherung erh\u00f6ht sich 2016 auf 56.250 Euro j\u00e4hrlich (2015: 54.900 Euro). Wer mit seinem Einkommen \u00fcber dieser Grenze liegt, kann eine private Krankenversicherung abschlie\u00dfen.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\nBeitragsbemessungsgrenzen<\/p>\n<p class=\"opening\">Sozialabgabe f\u00fcr K\u00fcnstler stabil<\/p>\n<p>Die K\u00fcnstlersozialabgabe bleibt auch 2016 mit 5,2 % stabil. Sie gilt f\u00fcr alle Unternehmen, die k\u00fcnstlerische und publizistische Leistungen verwerten.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\n<a title=\"http:\/\/www.bmas.de\/DE\/Presse\/Pressemitteilungen\/2015\/das-aendert-sich-im-neuen-jahr-2016.html\" href=\"http:\/\/www.bmas.de\/DE\/Presse\/Pressemitteilungen\/2015\/das-aendert-sich-im-neuen-jahr-2016.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">K\u00fcnstlersozialabgabe<\/a><\/p>\n<h3>Gesundheit und Pflege<\/h3>\n<p class=\"opening\">Schneller zum Facharzt und Anspruch auf Zweitmeinung<\/p>\n<p>Wer zeitnah einen Termin beim Facharzt braucht, kann sich ab Ende Januar 2016 an die Terminservicestellen der Kassen\u00e4rztlichen Vereinigung wenden. K\u00f6nnen die Servicestellen Patientinnen und Patienten nicht an eine geeignete Praxis vermitteln, gibt es einen Behandlungstermin in einer Krankenhausambulanz. Ziel ist, dass jeder innerhalb von vier Wochen die notwendige medizinische Versorgung erh\u00e4lt. Ist eine Operation geplant, k\u00f6nnen sich Versicherte in vielen F\u00e4llen ein weiteres Mal beraten lassen. Die Kosten erstatten die Krankenkassen.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\nTerminservice<\/p>\n<p class=\"opening\">Beitr\u00e4ge f\u00fcr Gesetzliche Krankenkassen<\/p>\n<p>Der allgemeine Beitragssatz f\u00fcr die Gesetzlichen Krankenkassen betr\u00e4gt 14,6 %. Er ist gesetzlich festgeschrieben. Die H\u00e4lfte davon, 7,3 %, tr\u00e4gt der Arbeitnehmer, die andere H\u00e4lfte der Arbeitgeber. Ben\u00f6tigen die Kassen mehr Geld, k\u00f6nnen sie einkommensabh\u00e4ngige Zusatzbeitr\u00e4ge erheben. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz f\u00fcr 2016 ist auf 1,1 % festgelegt. Die Kassen k\u00f6nnen je nach Finanzlage davon abweichen.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\n<a title=\"http:\/\/www.bmg.bund.de\/ministerium\/meldungen\/2015\/neuregelungen-2016.html\" href=\"http:\/\/www.bmg.bund.de\/ministerium\/meldungen\/2015\/neuregelungen-2016.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Krankenkassenbeitrag<\/a><\/p>\n<p class=\"opening\">Mehr Qualit\u00e4t in der Krankenhausversorgung<\/p>\n<p>Hohe Qualit\u00e4t soll sich f\u00fcr Krankenh\u00e4user k\u00fcnftig auch finanziell lohnen. Deshalb werden Qualit\u00e4tszuschl\u00e4ge und -abschl\u00e4ge f\u00fcr Leistungen eingef\u00fchrt. Kliniken k\u00f6nnen ab 2016 deutlich mehr Pflege- und Hygienepersonal besch\u00e4ftigen, und das auf Dauer. Patienten, die nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten Behandlung vor\u00fcbergehend weiter zu versorgen sind, k\u00f6nnen eine Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen. Um Versorgungsstrukturen zu verbessern, wird ein Strukturfonds eingerichtet. Mit dessen Mitteln k\u00f6nnen beispielsweise Krankenh\u00e4user in ambulante Gesundheits- und Pflegezentren umgewandelt werden. Das Krankenhausstrukturgesetz tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\nQualit\u00e4t im Krankenhaus<\/p>\n<p class=\"opening\">Digitale Infrastruktur im Gesundheitswesen<\/p>\n<p>Patienten, die mindestens drei verordnete Medikamente nehmen, haben ab Oktober 2016 nach dem E-Health-Gesetz Anspruch auf einen Medikationsplan, vorerst in Papierform. Mittelfristig wird der Medikationsplan \u00fcber die elektronische Gesundheitskarte abrufbar sein, so wie auch Notfalldaten.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\nMedikationsplan<\/p>\n<p class=\"opening\">Palliativversorgung verbessert<\/p>\n<p>Die Palliativversorgung geh\u00f6rt k\u00fcnftig zur Regelversorgung in der Gesetzlichen Krankenversicherung; sie wird ausgebaut und besser verg\u00fctet. Gesetzlich Versicherte haben einen Anspruch darauf, dass ihre Krankenkasse sie \u00fcber Palliativ- und Hospizleistungen ber\u00e4t. Menschen in Pflegeheimen k\u00f6nnen ihre Versorgung individuell planen. Das Hospiz- und Palliativgesetz ist am 8. Dezember 2015 in Kraft getreten.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\nPalliativversorgung<\/p>\n<p class=\"opening\">Verbesserungen in der Pflege<\/p>\n<p>Erstmals erhalten alle Pfleged\u00fcrftigen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung, unabh\u00e4ngig davon, ob jemand an einer k\u00f6rperlichen oder geistigen Erkrankung leidet. Das Zweite Pflegest\u00e4rkungsgesetz tritt zum 1. Januar 2016 in Kraft, wirkt in wesentlichen Teilen aber erst ein Jahr sp\u00e4ter. Denn 2016 dient der Vorbereitung des neuen Begutachtungsverfahrens in der Praxis und der Umstellung auf die neuen f\u00fcnf Pflegegrade. Ab 1. Januar 2016 gilt: Pflegende Angeh\u00f6rige haben einen Anspruch auf Pflegeberatung.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\nPflegeversicherung<\/p>\n<p class=\"opening\">Mehr Geld f\u00fcr Pr\u00e4vention<\/p>\n<p>Vorbeugen ist besser als heilen \u2013 das ist die Grundidee des Pr\u00e4ventionsgesetzes. Ab 2016 stehen j\u00e4hrlich mindestens rund 490 Millionen Euro f\u00fcr Gesundheitsf\u00f6rderung und Pr\u00e4vention zur Verf\u00fcgung. Das Gesetz ist im Juli 2015 in Kraft getreten, mehr Geld f\u00fcr Pr\u00e4vention gibt es ab dem 1. Januar 2016.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\nPr\u00e4vention<\/p>\n<p class=\"opening\">Unabh\u00e4ngige Patientenberatung ist kostenlos<\/p>\n<p>Die &#8222;Unabh\u00e4ngige Patientenberatung Deutschland&#8220; gibt Auskunft zu Gesundheitsfragen. Ab 2016 k\u00f6nnen sich Patientinnen und Patienten dort einfacher und schneller beraten lassen.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\nPatientenberatung<\/p>\n<h3>Bildung<\/h3>\n<p class=\"opening\">BAf\u00f6G steigt<\/p>\n<p>Mit Beginn des Schuljahres 2016 und des Wintersemesters 2016\/2017 steigen die BAf\u00f6G-S\u00e4tze um 7 %. Studenten mit eigener Wohnung k\u00f6nnen dann bis zu 735 Euro monatlich erhalten. Auch die Freibetr\u00e4ge f\u00fcr das Elterneinkommen steigen.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\nBAf\u00f6G steigt<\/p>\n<p class=\"opening\">Hilfen bei der Ausbildung von Fl\u00fcchtlingen<\/p>\n<p>Junge asylberechtigte und geduldete Fl\u00fcchtlinge k\u00f6nnen ab Januar 2016 schon nach 15 Monaten Aufenthalt &#8211; statt bisher vier Jahren &#8211; BAf\u00f6G oder Berufsausbildungsbeihilfe beantragen. Urspr\u00fcnglich war die Reduzierung der Frist im Zuge der BAf\u00f6G-Reform zum 1. August 2016 geplant. Sie wird auf den 1. Januar 2016 vorgezogen, um Fl\u00fcchtlinge schneller in Ausbildung zu bringen.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\nBAf\u00f6G Fl\u00fcchtlinge<\/p>\n<p>Ebenfalls ab Januar 2016 k\u00f6nnen Fl\u00fcchtlinge bei einer dualen Berufsausbildung mit Assistierter Ausbildung, ausbildungsbegleitenden Hilfen und mit Berufsausbildungsbeihilfe unterst\u00fctzt werden. Auch hier ist Voraussetzung, dass sie seit 15 Monaten in Deutschland sind.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\nAusbildung Fl\u00fcchtlinge<\/p>\n<p class=\"opening\">Anerkennung beruflicher Qualifikation f\u00fcr EU-B\u00fcrger erleichtert<\/p>\n<p>Die Anerkennung beruflicher Qualifikationen wird f\u00fcr EU-B\u00fcrger, die in Deutschland arbeiten wollen, ab Januar 2016 weiter erleichtert: Sie k\u00f6nnen ihre Antr\u00e4ge k\u00fcnftig auch elektronisch stellen. Au\u00dferdem gelten EU-weit neue Mindestanforderungen an die Ausbildung in Heilberufen.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\nBerufsqualifikation<\/p>\n<h3>Inneres und Justiz<\/h3>\n<p class=\"opening\">Neuordnung des Ausweisungsrechts<\/p>\n<p>Im Ausweisungs- und Abschiebungsrecht gilt ab 1. Januar 2016: Der Aufenthalt von Personen, denen kein Aufenthaltsrecht in Deutschland zusteht, wird konsequent beendet. Ihre Ausreisepflicht soll auch zwangsweise durchgesetzt werden. Die neuen Regelungen ber\u00fccksichtigen st\u00e4rker als bisher, dass gewaltbereite Extremisten auch mit den Mitteln des Ausl\u00e4nderrechts bek\u00e4mpft werden k\u00f6nnen. Die Bundesregierung hat das Bleiberecht sowie das Ausweisungs- und Abschiebungsrecht reformiert. Geregelt ist unter anderem ein Bleiberecht nach achtj\u00e4hrigem Aufenthalt, f\u00fcr Familien mit minderj\u00e4hrigen Kindern bereits nach sechs Jahren. Das Gesetzespaket ist in wesentlichen Teilen bereits am 1. August 2015 in Kraft getreten.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\nAusweisungsrecht<\/p>\n<p class=\"opening\">Vorratsdatenspeicherung: Grundrechte sind gesch\u00fctzt<\/p>\n<p>Um die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit in der Digitalen Welt zu wahren, gelten jetzt klare und transparente Regeln zu H\u00f6chstspeicherfristen f\u00fcr Verkehrsdaten. Telekommunikationsdienstleister sind verpflichtet, Verkehrsdaten unter hohen Sicherheitsvorkehrungen zehn Wochen zu speichern, Standortdaten vier Wochen. Die Neuregelung der sog. Vorratsdatenspeicherung ist am 18. Dezember 2015 in Kraft getreten.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\nVorratsdatenspeicherung<\/p>\n<p class=\"opening\">Sicherheitsgesetze gelten weiter<\/p>\n<p>Nachrichtendienste d\u00fcrfen bei Fluggesellschaften, Banken und Telekommunikationsanbietern auch k\u00fcnftig Ausk\u00fcnfte einholen. Die Bundesregierung verl\u00e4ngert die Befugnisse der Sicherheitsbeh\u00f6rden um weitere f\u00fcnf Jahre. Sie waren nach den Anschl\u00e4gen vom 11. September 2001 durch die Terrorismusbek\u00e4mpfungsgesetze eingef\u00fchrt worden. Das Gesetz ist am 10. Dezember 2015 in Kraft getreten.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\nSicherheitsgesetze<\/p>\n<p class=\"opening\">St\u00e4rkung der Datenschutzaufsicht<\/p>\n<p>Die Bundesregierung st\u00e4rkt die Unabh\u00e4ngigkeit der Datenschutzaufsicht im Bund. Die Bundesbeauftragte f\u00fcr den Datenschutz und die Informationsfreiheit wird am 1. Januar 2016 zu einer eigenst\u00e4ndigen obersten Bundesbeh\u00f6rde.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\nDatenschutzaufsicht<\/p>\n<p class=\"opening\">Harte Strafen f\u00fcr Doping im Sport<\/p>\n<p>Sportlern, die Dopingmittel verwenden, drohen k\u00fcnftig Haftstrafen. Auch Selbstdoping ist nun strafbar. Das Anti-Doping-Gesetz sch\u00fctzt die Gesundheit von Sportlern und sorgt f\u00fcr einen fairen Wettbewerb. So wird erstmals Selbstdoping unter Strafe gestellt. Das Gesetz ist am 18. Dezember 2015 in Kraft getreten.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\nAnti-Doping-Gesetz<\/p>\n<h3>Steuern und Finanzen<\/h3>\n<p class=\"opening\">Entlastungen f\u00fcr Steuerzahler und mehr Leistungen f\u00fcr Familien<\/p>\n<p>Steuerzahlern bleibt 2016 mehr Netto vom Brutto: B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger werden ab 2016 j\u00e4hrlich um 1,5 Milliarden Euro entlastet. Hinzukommen Verbesserungen f\u00fcr Familien: mehr Kindergeld, ein h\u00f6herer Entlastungsbetrag f\u00fcr Alleinerziehende und mehr Kinderzuschlag f\u00fcr Geringverdiener. Zum 1. Januar 2016 wird der Einkommensteuertarif um 1,48 % &#8222;nach rechts&#8220; verschoben. Das begrenzt auch &#8222;heimliche Steuererh\u00f6hungen&#8220; im Zuge der Kalten Progression.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\nWas \u00e4ndert sich im Steuerrecht?<\/p>\n<p class=\"opening\">Steuer-Identifikationsnummer<\/p>\n<p>Wer Kindergeld erhalten m\u00f6chte, muss seiner Familienkasse seine Steuer-Identifikationsnummer und die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes angeben. Ben\u00f6tigt werden die Steuer-Identifikationsnummern des Kindes, f\u00fcr das man Kindergeld beantragt, und des Elternteils, der den Kindergeldantrag stellt oder bereits Kindergeld bezieht.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\nKindergeld<\/p>\n<p class=\"opening\">\u00c4nderungen f\u00fcr Autofahrer<\/p>\n<p>Elektroautos, die ab dem 1. Januar 2016 zugelassen werden, sind nur noch f\u00fcnf Jahre von der Steuer befreit und nicht &#8211; wie bisher &#8211; zehn Jahre. Bei Erstzulassung zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2015 gelten weiterhin 10 Jahre.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\n\u00c4nderungen f\u00fcr Autofahrer<\/p>\n<p class=\"opening\">Abbau von B\u00fcrokratie<\/p>\n<p>Zum 1. Januar 2016 werden die Grenzbetr\u00e4ge f\u00fcr Buchf\u00fchrungspflichten im Handelsgesetzbuch und in der Abgabenordnung angehoben. Dadurch wird eine gr\u00f6\u00dfere Zahl von kleinen Unternehmen als bisher von der Buchf\u00fchrungspflicht befreit und damit von unn\u00f6tiger B\u00fcrokratie entlastet.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\nB\u00fcrokratieabbau<\/p>\n<p class=\"opening\">Schutz der Steuerzahler bei Bankenkrisen<\/p>\n<p>Steuerzahler sollen nicht f\u00fcr marode Banken zahlen. Das Kabinett hat Regeln beschlossen, die Bankeneigent\u00fcmer und Bankgl\u00e4ubiger zur Lastenteilung heranziehen. Das nationale Bankenabwicklungsrecht wird an den aktuellen Stand der europarechtlichen Vorgaben angepasst. Am 1. Januar 2016 startet der Einheitliche Europ\u00e4ische Abwicklungsmechanismus mit vollen Kompetenzen.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\nSchutz der Steuerzahler<\/p>\n<p class=\"opening\">Kleinanlegerschutzgesetz sorgt f\u00fcr mehr Transparenz<\/p>\n<p>Um den Anlegerschutz zu verbessern, wird beispielsweise der Anbieter einer Verm\u00f6gensanlage verpflichtet, einen aktuellen Prospekt zur Verf\u00fcgung zu stellen. F\u00fcr Versicherungsunternehmen gilt ab dem 1. Januar 2016 eine neue Aufsichtsregelung.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\nAnlegerschutz<\/p>\n<p class=\"opening\">Versicherungsaufsichtsreform Solvency II<\/p>\n<p>Das neue Aufsichtswerk f\u00fcr Versicherungsunternehmen modernisiert grundlegend die Versicherungsregulierung und harmonisiert sie europaweit. Es gilt ab 1. Januar 2016.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\nVersicherungsregulierung<\/p>\n<h3>Verbraucherschutz<\/h3>\n<p class=\"opening\">Europaweit geringere Kreditkartengeb\u00fchren<\/p>\n<p>In der EU gelten seit 9. Dezember 2015 neue Geb\u00fchrenobergrenzen f\u00fcr Kartenzahlungen. Die Grenze betr\u00e4gt 0,2 % des Zahlungsbetrags bei sog. Debit-Karten wie etwa die EC-Karte und h\u00f6chstens 0,3 % bei Kreditkarten. Das bringt Einsparungen f\u00fcr H\u00e4ndler wie Verbraucher.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\n<a title=\"http:\/\/www.europarl.europa.eu\/news\/de\/news-room\/20150306IPR31705\/Parlament-macht-Kreditkartengeb%C3%BChren-transparenter\" href=\"http:\/\/www.europarl.europa.eu\/news\/de\/news-room\/20150306IPR31705\/Parlament-macht-Kreditkartengeb%C3%BChren-transparenter\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Kreditkartengeb\u00fchren<\/a><\/p>\n<p class=\"opening\">SEPA \u2013Endspurt f\u00fcr Privatleute<\/p>\n<p>\u00dcberweisungen k\u00f6nnen Privatleute ab Februar 2016 nur noch mit der internationalen Bankkontonummer vornehmen. Denn die \u00dcbergangsregelung zum einheitlichen Zahlungsverkehr im Euroraum l\u00e4uft nun auch f\u00fcr private Kunden ab.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\nSEPA-Verfahren<\/p>\n<h3>Energie<\/h3>\n<p class=\"opening\">EEG-Umlage 2016<\/p>\n<p>Ab 1. Januar 2016 betr\u00e4gt die Umlage f\u00fcr \u00d6kostrom 6,354 Cent pro Kilowattstunde. Die sogenannte &#8222;EEG-Umlage&#8220; nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz ist Teil des Strompreises und f\u00f6rdert Anlagen, die aus Wind, Wasser und Sonne Strom produzieren. F\u00fcr Strom aus regenerativen Kraftwerken gilt ein sogenannterEinspeisevorrang sowie eine feste Verg\u00fctung f\u00fcr jede produzierte Kilowattstunde Strom. Die entstehenden Kosten werden \u00fcber die EEG-Umlage auf die Stromkunden verteilt.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\nEEG-Umlage<\/p>\n<p class=\"opening\">Neues Energieeffizienzlabel f\u00fcr \u00e4ltere Heizungen<\/p>\n<p>Ab 1. Januar 2016 m\u00fcssen Heizungsanlagen, die \u00e4lter als 15 Jahre sind, ein &#8222;Energielabel&#8220; tragen. Die Kennzeichnung informiert \u00fcber den individuellen Effizienzstatus des Heizkessels. Zum Anbringen des Etiketts berechtigt sind Heizungsinstallateure, Schornsteinfeger und bestimmte Energieberater. Sie sollen Verbraucher auf weiterf\u00fchrende Energieberatungen oder auch F\u00f6rderangebote hinweisen.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\nEffizienzlabel<\/p>\n<p class=\"opening\">Neue Energiestandards f\u00fcr Neubauten<\/p>\n<p>Ab 1. Januar 2016 gelten f\u00fcr neue Geb\u00e4ude h\u00f6here energetische Anforderungen: Wohn- und Nichtwohngeb\u00e4ude m\u00fcssen k\u00fcnftig einen Jahres-Prim\u00e4renergiebedarf nachweisen, der ein Viertel niedriger liegt als bisher. Dar\u00fcber hinaus muss der W\u00e4rmeschutz der Geb\u00e4udeh\u00fclle um 20 % verbessert werden. Grundlage ist die seit 1. Mai 2014 geltende Energieeinsparverordnung.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\nEnergiestandards<\/p>\n<p class=\"opening\">Mehr Anreize f\u00fcr klimafreundliche Kraftwerke<\/p>\n<p>Die Novelle des Kraft-W\u00e4rme-Kopplungsgesetzes (KWKG) sieht Anreize vor, neue emissions\u00e4rmere Kraftwerke zu bauen. So soll beispielsweise das maximale F\u00f6rdervolumen der KWKG-Umlage von 750 Millionen auf 1,5 Milliarden Euro pro Jahr steigen. Au\u00dferdem geht es darum, bestehende Kraftwerke auf eine besonders CO2-arme Gaserzeugung umzustellen. KWK-Anlagen sollen bis 2020 rund vier Millionen Tonnen weniger CO2 aussto\u00dfen und so einen wichtigen Beitrag leisten, um das nationale Klimaziel zu erreichen.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\nKraft-W\u00e4rme-Kopplung<\/p>\n<p class=\"opening\">F\u00f6rderprogramm &#8222;Energieeffizient Sanieren&#8220; erweitert<\/p>\n<p>Die KfW-F\u00f6rderbank erweitert zum 1. Januar ihr Programm \u201eEnergieeffizient Sanieren\u201c um sog. Kombinationsl\u00f6sungen. Das F\u00f6rderprogramm dient der Finanzierung von Energiesparma\u00dfnahmen bei bestehenden Wohngeb\u00e4uden. Wer eine Heizung austauschen oder eine L\u00fcftungsanlage einbauen m\u00f6chte, kann einen Investitionszuschuss von 15 % der f\u00f6rderf\u00e4higen Kosten beziehungsweise zinsverbilligte Kredite und Tilgungszusch\u00fcsse in H\u00f6he von 12,5 % erhalten. Voraussetzung ist die Kombination mit einer Geb\u00e4udesanierung.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\nKfW F\u00f6rderprogramm<\/p>\n<div class=\"clearfix\"><\/div>\n<\/article>\n<article><i>Quelle:\u00a0<\/i>Bundesregierung, Pressemitteilung vom 21.12.2015<\/p>\n<\/article>\n<article>&nbsp;<\/p>\n<\/article>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mehr Wohngeld, mehr Hartz IV, stabiler Rentenbeitrag. Krankenh\u00e4user k\u00f6nnen mehr Pflegepersonal einstellen. F\u00fcr Aufsichtsratsposten gilt eine Frauenquote von 30 %. Diese und viele andere Neuregelungen gelten ab Januar. &nbsp; Arbeit und Soziales Mindestlohn Zum 1. 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