{"id":44794,"date":"2016-01-05T13:56:49","date_gmt":"2016-01-05T11:56:49","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=44794"},"modified":"2016-01-05T13:56:49","modified_gmt":"2016-01-05T11:56:49","slug":"erbengemeinschaft-adressaten-eines-feststellungsbescheids-muessen-genau-bezeichnet-sein","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/erbengemeinschaft-adressaten-eines-feststellungsbescheids-muessen-genau-bezeichnet-sein\/","title":{"rendered":"Erbengemeinschaft: Adressaten eines Feststellungsbescheids m\u00fcssen genau bezeichnet sein"},"content":{"rendered":"<p><b>Erbengemeinschaft: Adressaten eines Feststellungsbescheids m\u00fcssen genau bezeichnet sein<\/b><\/p>\n<p><b>Wird der Grundbesitzwert festgestellt, muss dem entsprechenden Bescheid klar entnommen werden k\u00f6nnen, gegen welche Beteiligte der Erbengemeinschaft sich die Feststellungen richten.<\/b><\/p>\n<p><b>Hintergrund<\/b><\/p>\n<p>Der Erblasser X wurde beerbt von seiner Ehefrau E sowie seinen beiden S\u00f6hnen S1 und S2. Zum Nachlass geh\u00f6rte u. a. ein Grundst\u00fcck. Die Erkl\u00e4rung zur Feststellung des Bedarfswerts f\u00fcr das Grundst\u00fcck unterzeichnete nur E. Mit Bescheid \u00fcber die gesonderte und einheitliche Feststellung des Grundbesitzwerts f\u00fcr Zwecke der Erbschaftsteuer bewertete das Finanzamt das Grundst\u00fcck als Ein- oder Zweifamilienhaus im Sachwertverfahren, stellte den Grundbesitzwert gesondert und einheitlich auf 285.000 EUR fest und rechnete ihn der Erbengemeinschaft zu. Bekanntgegeben wurde der Bescheid an E als Empfangsbevollm\u00e4chtigte f\u00fcr die &#8222;X-Erbengemeinschaft&#8220;, mit dem Zusatz: &#8222;Der Bescheid ergeht mit Wirkung f\u00fcr und gegen die Erbengemeinschaft und alle Miterben&#8220;.<\/p>\n<p>Den von der Erbengemeinschaft, E, S1 und S2 erhobenen Einspruch wies das Finanzamt zur\u00fcck. Das Finanzgericht gab jedoch der Klage statt. Die Bezeichnung &#8222;X-Erbengemeinschaft&#8220; gen\u00fcge nicht, es fehle an der namentlichen Benennung der Erben.<\/p>\n<p><b>Entscheidung<\/b><\/p>\n<p>Der Bundesfinanzhof teilt die Auffassung des Finanzgerichts, dass der angefochtene Feststellungsbescheid die Inhaltsadressaten nicht hinreichend genau bezeichnet.<\/p>\n<p>Inhaltsadressat der Feststellung des Grundbesitzwerts ist der Erbe, f\u00fcr dessen Besteuerung die Feststellung des Grundbesitzwerts von Bedeutung ist.<\/p>\n<p>Bei mehreren Erben sind in dem Feststellungsbescheid auch Feststellungen \u00fcber die Zurechnung und die H\u00f6he des Anteils, der f\u00fcr die Besteuerung von Bedeutung ist, zu treffen. Das bedeutet aber auch, dass bei mehreren Miterben dem Feststellungsbescheid klar und eindeutig entnommen werden kann, gegen welche Beteiligten sich die Feststellungen richten. Dabei ist ausreichend, wenn sich die Beteiligten zwar nicht aus dem Adressfeld, wohl aber aus dem weiteren Inhalt des Bescheids ergeben.<\/p>\n<p>Im vorliegenden Fall l\u00e4sst sich aber weder aus dem Adressfeld, noch aus der Bezeichnung &#8222;X-Erbengemeinschaft&#8220; noch aus weiteren Erl\u00e4uterungen des Bescheids entnehmen, aus welchen Mitgliedern die Erbengemeinschaft besteht. Es fehlt an der namentlichen Bezeichnung der Miterben. Der Hinweis, dass der Bescheid mit Wirkung f\u00fcr und gegen alle Mitglieder der Erbengemeinschaft (ohne Namensnennung) ergeht, gen\u00fcgt nicht.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Erbengemeinschaft: Adressaten eines Feststellungsbescheids m\u00fcssen genau bezeichnet sein Wird der Grundbesitzwert festgestellt, muss dem entsprechenden Bescheid klar entnommen werden k\u00f6nnen, gegen welche Beteiligte der Erbengemeinschaft sich die Feststellungen richten. Hintergrund Der Erblasser X wurde beerbt von seiner Ehefrau E sowie seinen beiden S\u00f6hnen S1 und S2. Zum Nachlass geh\u00f6rte u. a. ein Grundst\u00fcck. Die Erkl\u00e4rung &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/erbengemeinschaft-adressaten-eines-feststellungsbescheids-muessen-genau-bezeichnet-sein\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Erbengemeinschaft: Adressaten eines Feststellungsbescheids m\u00fcssen genau bezeichnet sein<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[4],"tags":[883],"class_list":["post-44794","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-privatbereich","tag-erbengemeinschaft"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/44794","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=44794"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/44794\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=44794"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=44794"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=44794"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}