{"id":44839,"date":"2016-01-14T11:47:06","date_gmt":"2016-01-14T09:47:06","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=44839"},"modified":"2016-01-14T11:47:06","modified_gmt":"2016-01-14T09:47:06","slug":"grundsteuer-klagen-gegen-erhoehung-der-grundsteuer-in-hamm-abgewiesen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/grundsteuer-klagen-gegen-erhoehung-der-grundsteuer-in-hamm-abgewiesen\/","title":{"rendered":"Grundsteuer: Klagen gegen Erh\u00f6hung der Grundsteuer in Hamm abgewiesen"},"content":{"rendered":"<article>\n<h2>Die zu Beginn des Jahres 2015 erfolgte Erh\u00f6hung des Hebesatzes der Grundsteuer B in Hamm von 500 auf 600 % des Bemessungssatzes ist rechtm\u00e4\u00dfig. Das ergibt sich aus den Urteilen des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 6. Januar 2016, die den Beteiligten jetzt zugestellt worden sind.<\/h2>\n<\/article>\n<article>Urspr\u00fcnglich hatten 259 Grundst\u00fcckseigent\u00fcmer vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg gegen die Erh\u00f6hung der Grundsteuer geklagt. Ein gro\u00dfer Teil der Verfahren ist ohne Urteil beendet worden, teilweise dadurch, dass eine der jetzt ergangenen Entscheidungen f\u00fcr das weitere Vorgehen ma\u00dfgeblich sein soll. Am 6. und 7. Januar 2016 hat das Gericht \u00fcber 20 Klagen verhandelt. Die Urteile vom 6. Januar 2016 sind den Beteiligten jetzt zugegangen.<\/p>\n<p>Die Kl\u00e4ger hatten verschiedene Einw\u00e4nde gegen die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit der Grundsteuererhebung vorgebracht. Vor allem wurde vielfach geltend gemacht, die von Seiten der Stadt angek\u00fcndigte Verwendung der zus\u00e4tzlichen Einnahmen zur finanziellen Ausstattung einer Stadtentwicklungsgesellschaft stelle eine unzul\u00e4ssige Zweckbindung von Steuermitteln dar.<\/p>\n<p>Die 5. Kammer des Gerichts ist der Argumentation der Kl\u00e4ger in den Urteilen vom 6. Januar 2016 nicht gefolgt und hat die Klagen abgewiesen. Zur Begr\u00fcndung f\u00fchrt das Gericht im Wesentlichen aus: Die f\u00fcr die Festsetzung der Steuer ma\u00dfgebliche Satzung der Stadt Hamm vom 11. Dezember 2014 sei wirksam. Mit der Erh\u00f6hung des Hebesatzes werde keine als Steuer getarnte Sonderabgabe mit Finanzierungsfunktion eingef\u00fchrt. Etwas anderes ergebe sich insbesondere nicht daraus, dass die erwarteten Mehrertr\u00e4ge von ca. 5,2 Millionen Euro nach der Begr\u00fcndung der Beschlussvorlage der Stadtverwaltung f\u00fcr Investitionen durch die Stadtentwicklungsgesellschaft vorgesehen seien. Eine Zweckbestimmung f\u00fcr die Verwendung von Steuermitteln sei grunds\u00e4tzlich unbedenklich. Zudem enthalte die Hebesatzsatzung selbst eine solche Zweckbindung nicht. Die Stadt habe eine rechtlich verbindliche Regelung \u00fcber die Verwendung des Aufkommens aus der (erh\u00f6hten) Grundsteuer B nicht getroffen. Im \u00dcbrigen h\u00e4tten die Gemeinden bei der Festsetzung der Hebes\u00e4tze einen weiten Entschlie\u00dfungsspielraum. Er finde seine Grenzen lediglich in den allgemeinen Grunds\u00e4tzen des Haushalts- und Steuerrechts. Diese Grenzen seien nicht \u00fcberschritten. Dies gelte unter anderem f\u00fcr das Gebot der wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsf\u00fchrung und f\u00fcr die Beachtung des Gleichheitssatzes. Die durch die Hebesatzsatzung ausgel\u00f6ste Steuerbelastung sei auch nicht mit einer verfassungsrechtlich unzul\u00e4ssigen Erdrosselungswirkung verbunden, wie das Gericht im Einzelnen darlegt.<\/p>\n<p>\u00dcber Rechtsmittel gegen die Urteile h\u00e4tte das Oberverwaltungsgericht f\u00fcr das Land Nordrhein-Westfalen in M\u00fcnster zu entscheiden.<\/p>\n<div class=\"clearfix\"><\/div>\n<\/article>\n<p>Quelle:\u00a0VG Arnsberg, Pressemitteilung vom 12.01.2016 zum Urteil 5 K 520\/15 u. a. vom 06.01.2016<\/p>\n<article>&nbsp;<\/p>\n<\/article>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die zu Beginn des Jahres 2015 erfolgte Erh\u00f6hung des Hebesatzes der Grundsteuer B in Hamm von 500 auf 600 % des Bemessungssatzes ist rechtm\u00e4\u00dfig. Das ergibt sich aus den Urteilen des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 6. Januar 2016, die den Beteiligten jetzt zugestellt worden sind. 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