{"id":44951,"date":"2016-02-17T12:15:56","date_gmt":"2016-02-17T10:15:56","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=44951"},"modified":"2016-02-17T12:15:56","modified_gmt":"2016-02-17T10:15:56","slug":"kuendigung-wann-gilt-diese-als-zugegangen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/kuendigung-wann-gilt-diese-als-zugegangen\/","title":{"rendered":"K\u00fcndigung: Wann gilt diese als zugegangen?"},"content":{"rendered":"<p><strong>K\u00fcndigung: Wann gilt diese als zugegangen?<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><strong>Wirft der Arbeitgeber das K\u00fcndigungsschreiben an einem Sonntag in den Briefkasten des Arbeitnehmers, gilt dieses erst am darauf folgenden Montag als zugegangen. Das gilt auch, wenn der Arbeitnehmer an Sonntagen arbeitet.<\/strong><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>Hintergrund<\/strong><\/p>\n<p>Eine Anwaltskanzlei hatte eine Rechtsanwaltsgehilfin auf Probe eingestellt. Die Probezeit endete am 30.11.2014. Dieser Tag war ein Sonntag, an dem die Rechtsanwaltsgehilfin auch zur Arbeit verpflichtet war. F\u00fcr die Probezeit war eine K\u00fcndigungsfrist von 2 Wochen vereinbart. Der Rechtsanwalt entschloss sich kurz vor Ablauf der Probezeit dazu, der Anwaltsgehilfin die K\u00fcndigung auszusprechen und warf das K\u00fcndigungsschreiben am Sonntag, dem 30.11.2014, in den Briefkasten der Rechtsanwaltsgehilfin.<\/p>\n<p>Die Anwaltsgehilfin wehrte sich dagegen mit einer K\u00fcndigungsschutzklage, da die K\u00fcndigung ihrer Auffassung nach erst am Montag, dem 1.12.2014 zugegangen sei. Zu diesem Zeitpunkt sei die Probezeit bereits beendet gewesen. Es gelte daher ab diesem Tag die gesetzliche K\u00fcndigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><strong>Entscheidung<\/strong><\/p>\n<p>Vor dem Landesarbeitsgericht bekam die Arbeitnehmerin Recht. Wird ein K\u00fcndigungsschreiben an einem Sonntag in den Briefkasten geworfen, gilt die K\u00fcndigung erst als am darauf folgenden Montag zu der \u00fcblichen Briefkastenleerungszeit zugegangen. Die Richter vertraten wie die Vorinstanz die Auffassung, dass eine K\u00fcndigung auch dann nicht als an einem Sonntag als zugegangen angesehen werden k\u00f6nne, wenn der Arbeitnehmer an diesem Tag arbeiten m\u00fcsse.<\/p>\n<p>Die Konsequenz: Die seitens des Rechtsanwalts am Sonntag eingeworfene K\u00fcndigung war versp\u00e4tet, da sie erst am Montag nach Ablauf der Probezeit zugegangen war. Die K\u00fcndigung konnte nach der gesetzlichen K\u00fcndigungsfrist erst nach 4 Wochen zum 31.12.2014 wirksam werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>K\u00fcndigung: Wann gilt diese als zugegangen? \u00a0Wirft der Arbeitgeber das K\u00fcndigungsschreiben an einem Sonntag in den Briefkasten des Arbeitnehmers, gilt dieses erst am darauf folgenden Montag als zugegangen. Das gilt auch, wenn der Arbeitnehmer an Sonntagen arbeitet.\u00a0 Hintergrund Eine Anwaltskanzlei hatte eine Rechtsanwaltsgehilfin auf Probe eingestellt. Die Probezeit endete am 30.11.2014. Dieser Tag war ein &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/kuendigung-wann-gilt-diese-als-zugegangen\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">K\u00fcndigung: Wann gilt diese als zugegangen?<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[4],"tags":[208],"class_list":["post-44951","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-privatbereich","tag-kundigung"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/44951","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=44951"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/44951\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=44951"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=44951"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=44951"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}