{"id":44955,"date":"2016-02-17T12:24:22","date_gmt":"2016-02-17T10:24:22","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=44955"},"modified":"2016-02-17T12:24:22","modified_gmt":"2016-02-17T10:24:22","slug":"krankheitskosten-zumutbare-belastung-ist-verfassungsgemaess","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/krankheitskosten-zumutbare-belastung-ist-verfassungsgemaess\/","title":{"rendered":"Krankheitskosten: Zumutbare Belastung ist verfassungsgem\u00e4\u00df"},"content":{"rendered":"<p><strong>Krankheitskosten: Zumutbare Belastung ist verfassungsgem\u00e4\u00df<\/strong><\/p>\n<p><strong>Krankheitskosten k\u00f6nnen steuerlich als au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastungen geltend gemacht werden \u2013 allerdings gek\u00fcrzt um die zumutbare Belastung. Diese K\u00fcrzung ist nicht verfassungswidrig.<\/strong><\/p>\n<p><strong>Hintergrund<\/strong><\/p>\n<p>Die Eheleute machten Krankheitskosten von rund 1.200 EUR, die von der Krankenversicherung nicht \u00fcbernommen wurden, als au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastung geltend. Das Finanzamt sah die Aufwendungen zwar dem Grunde nach als abzugsf\u00e4hig an. Wegen der zumutbaren Belastung von rund 39.000 EUR verblieb jedoch kein Abzugsbetrag.<\/p>\n<p>Die Klage der Eheleute, mit der sie geltend machten, dass die Kosten ohne Gegenrechnung einer zumutbaren Belastung in vollem Umfang abgezogen werden m\u00fcssen, hatte vor dem Finanzgericht keinen Erfolg.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><\/p>\n<p>Der Bundesfinanzhof schloss sich der Auffassung von Finanzamt und Finanzgericht an und wies die Revision der Eheleute zur\u00fcck.<\/p>\n<p>Die Argumentation der Richter: Zu dem einkommensteuerrechtlich zu verschonenden Existenzminimum geh\u00f6ren grunds\u00e4tzlich auch die Aufwendungen f\u00fcr die Kranken- und Pflegeversorgung. Allerdings ist f\u00fcr die Bemessung des Existenzminimums hinsichtlich der H\u00f6he und der Art der Aufwendungen auf das sozialrechtlich gew\u00e4hrleistete Leistungsniveau abzustellen. Nicht vom sozialhilferechtlichen Versorgungsniveau umfasste Aufwendungen sind nicht Teil des Existenzminimums.<\/p>\n<p>Deshalb ist die zumutbare Belastung f\u00fcr Krankheitskosten nicht zu beanstanden. Denn dem Gesetzgeber ist es erlaubt, Versicherte zur Entlastung der Krankenkassen und zur St\u00e4rkung des Kostenbewusstseins in Form von Zuzahlungen zu beteiligen, soweit dies dem Einzelnen finanziell zugemutet werden kann. Dementsprechend geh\u00f6ren diese Zuzahlungen auch nicht zum einkommensteuerrechtlichen Existenzminimum.<\/p>\n<p>Eine Zuzahlung kann nicht mehr zumutbar sein, wenn in das verfassungsrechtlich gesicherte Existenzminimum eingegriffen wird. Solange jedoch die Zuzahlungen der H\u00f6he nach das Existenzminimum nicht betreffen, ist eine Einschr\u00e4nkung der zumutbaren Belastung nicht geboten. Angesichts des Gesamtbetrags der Eink\u00fcnfte der Eheleute (650.000 EUR) war kein Anhaltspunkt daf\u00fcr ersichtlich, dass das einkommensteuerrechtliche Existenzminimum betroffen sein k\u00f6nnte.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Krankheitskosten: Zumutbare Belastung ist verfassungsgem\u00e4\u00df Krankheitskosten k\u00f6nnen steuerlich als au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastungen geltend gemacht werden \u2013 allerdings gek\u00fcrzt um die zumutbare Belastung. Diese K\u00fcrzung ist nicht verfassungswidrig. Hintergrund Die Eheleute machten Krankheitskosten von rund 1.200 EUR, die von der Krankenversicherung nicht \u00fcbernommen wurden, als au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastung geltend. Das Finanzamt sah die Aufwendungen zwar dem Grunde nach &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/krankheitskosten-zumutbare-belastung-ist-verfassungsgemaess\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Krankheitskosten: Zumutbare Belastung ist verfassungsgem\u00e4\u00df<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[4],"tags":[259],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/44955"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=44955"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/44955\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=44955"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=44955"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=44955"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}