{"id":44961,"date":"2016-02-17T12:42:34","date_gmt":"2016-02-17T10:42:34","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=44961"},"modified":"2016-02-17T12:42:34","modified_gmt":"2016-02-17T10:42:34","slug":"ehegatte-im-pflegeheim-ist-eine-zusammenveranlagung-trotzdem-moeglich","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/ehegatte-im-pflegeheim-ist-eine-zusammenveranlagung-trotzdem-moeglich\/","title":{"rendered":"Ehegatte im Pflegeheim: Ist eine Zusammenveranlagung trotzdem m\u00f6glich?"},"content":{"rendered":"<p><strong>Ehegatte im Pflegeheim: Ist eine Zusammenveranlagung trotzdem m\u00f6glich?<\/strong><\/p>\n<p><strong>Lebt der Ehegatte in einem Pflegeheim, liegt eine krankheitsbedingt eingeschr\u00e4nkte Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft vor. Eine Zusammenveranlagung bleibt trotzdem m\u00f6glich. Das gilt sogar dann, wenn der Steuerpflichtige mit einem neuen Lebensgef\u00e4hrten zusammenlebt.<\/strong><\/p>\n<p><strong>Hintergrund<\/strong><\/p>\n<p>Die Ehefrau des Kl\u00e4gers erkrankte an Demenz. Nach Verschlimmerung der Krankheit wurde die Ehefrau in ein Pflegeheim verlegt. Der Kl\u00e4ger besuchte seine Frau jeden Samstag f\u00fcr mehrere Stunden und beteiligte sich w\u00e4hrend der Besuche aktiv an der Pflege, z. B. durch das Anreichen von Mahlzeiten. Zudem schob er seine Frau im Rollstuhl spazieren. Des Weiteren verwaltete er die verm\u00f6gensrechtlichen Angelegenheiten der Ehefrau.<\/p>\n<p>Nach einigen Jahren hatte der Kl\u00e4ger eine neue Lebensgef\u00e4hrtin. Das Finanzamt lehnte deshalb eine Zusammenveranlagung mit seiner Ehefrau ab, da eine neue Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mit der Lebensgef\u00e4hrtin entstanden sei. Seit diesem Zeitpunkt lebe der Kl\u00e4ger dauernd getrennt von seiner Ehefrau.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><\/p>\n<p>Das Finanzgericht stellte sich auf die Seite der Kl\u00e4ger und gew\u00e4hrte die Zusammenveranlagung.<\/p>\n<p>Im Streitfall liege nur eine reine r\u00e4umliche Trennung vor, die zum Wesen der Ehe geh\u00f6rende Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft sei nicht endg\u00fcltig aufgehoben. Diese r\u00e4umliche Trennung beruhe auf zwingenden \u00e4u\u00dferen Umst\u00e4nden, weil die h\u00e4usliche Pflege der Ehefrau aufgrund einer schwerwiegenden Erkrankung unstreitig nicht mehr m\u00f6glich war. Ursache f\u00fcr die Trennung sei somit nicht die Aufnahme einer neuen Beziehung. Der Kl\u00e4ger hat die eheliche Lebensgemeinschaft im weitest m\u00f6glichen Rahmen aufrechterhalten. Er hat seine Ehefrau weiterhin besucht und sich um sie gek\u00fcmmert. Auch die eheliche Wirtschaftsgemeinschaft bestand weiter fort, da der Kl\u00e4ger Betreuer seiner Ehefrau war und ihre verm\u00f6gensrechtlichen Angelegenheiten regelte. Zudem bezahlte der das Pflegeheim und beglich krankheitsbedingte Zusatzkosten.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ehegatte im Pflegeheim: Ist eine Zusammenveranlagung trotzdem m\u00f6glich? Lebt der Ehegatte in einem Pflegeheim, liegt eine krankheitsbedingt eingeschr\u00e4nkte Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft vor. Eine Zusammenveranlagung bleibt trotzdem m\u00f6glich. Das gilt sogar dann, wenn der Steuerpflichtige mit einem neuen Lebensgef\u00e4hrten zusammenlebt. Hintergrund Die Ehefrau des Kl\u00e4gers erkrankte an Demenz. 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