{"id":44971,"date":"2016-02-18T12:32:50","date_gmt":"2016-02-18T10:32:50","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=44971"},"modified":"2016-02-18T12:32:50","modified_gmt":"2016-02-18T10:32:50","slug":"arbeitsplatz-darf-nicht-grundlos-verlassen-werden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/arbeitsplatz-darf-nicht-grundlos-verlassen-werden\/","title":{"rendered":"Arbeitsplatz darf nicht grundlos verlassen werden"},"content":{"rendered":"<p><strong>Arbeitsplatz darf nicht grundlos verlassen werden<\/strong><\/p>\n<p><strong>Verl\u00e4sst ein Sicherheitsmitarbeiter einen besonders zu sichernden Bereich grundlos \u00fcber einen l\u00e4ngeren Zeitraum, verletzt er damit seine arbeitsrechtlichen Pflichten in erheblicher Weise. Deshalb darf der Arbeitgeber auch ohne Abmahnung k\u00fcndigen.<\/strong><\/p>\n<p><strong>Hintergrund<\/strong><\/p>\n<p>Der Kl\u00e4ger war seit dem 1.1.2010 bei einem Sicherheitsunternehmen besch\u00e4ftigt. Er sollte den Ein- und Ausgangsbereich \u00fcberwachen, der durch ein Drehkreuz gesichert wird. Das Drehkreuz wird mittels Zufallsgenerator gesperrt, der entsprechende Mitarbeiter muss sich dann zu einer Sicherheitskontrolle in den danebengelegenen Wachraum begeben. Im Juli 2014 stellte das Unternehmen fest, dass Gold im Wert von insgesamt ca. 74.000 EUR aus dem Produktionsbereich entwendet wurde. Bei der Auswertung der \u00dcberwachungskamera wurde festgestellt, dass der Kl\u00e4ger den Zufallsgenerator ausgeschaltet und den Kontrollbereich \u00fcber einen l\u00e4ngeren Zeitraum verlassen hatte. W\u00e4hrend dieser Zeit konnten die Mitarbeiter das Drehkreuz ohne Kontrolle passieren. Deshalb wurde dem Sicherheitsmitarbeiter fristlos gek\u00fcndigt.<\/p>\n<p>Das Arbeitsgericht erachtete die K\u00fcndigung f\u00fcr unwirksam.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><\/p>\n<p>Vor dem Landesarbeitsgericht bekam jedoch der Arbeitgeber Recht. Entscheidend war f\u00fcr die Richter, dass der Kl\u00e4ger seine arbeitsvertraglichen Pflichten besonders schwerwiegend verletzt habe. F\u00fcr das Unternehmen sei eine zuverl\u00e4ssige Ausgangskontrolle von erheblicher Bedeutung, da selbst bei der Entwendung kleinster Mengen ein wirtschaftlich gro\u00dfer Schaden entstehen k\u00f6nne.<\/p>\n<p>Im Falle einer l\u00e4ngeren Abwesenheit von mehr als 5 Minuten, h\u00e4tte der Arbeitnehmer gem\u00e4\u00df einer Arbeitsanweisung einen eingewiesenen Mitarbeiter benachrichtigen m\u00fcssen. Dies habe er jedoch aus nicht nachvollziehbaren Gr\u00fcnden unterlassen und den Kontrollraum aus privaten Gr\u00fcnden f\u00fcr l\u00e4ngere Zeit zu verlassen. Dies sei mit den Erwartungen an einen Sicherheitsmitarbeiter in keiner Weise in Einklang zu bringen. Einer vorherigen Abmahnung bedurfte es aufgrund des massiven Fehlverhaltens nicht.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Arbeitsplatz darf nicht grundlos verlassen werden Verl\u00e4sst ein Sicherheitsmitarbeiter einen besonders zu sichernden Bereich grundlos \u00fcber einen l\u00e4ngeren Zeitraum, verletzt er damit seine arbeitsrechtlichen Pflichten in erheblicher Weise. Deshalb darf der Arbeitgeber auch ohne Abmahnung k\u00fcndigen. Hintergrund Der Kl\u00e4ger war seit dem 1.1.2010 bei einem Sicherheitsunternehmen besch\u00e4ftigt. Er sollte den Ein- und Ausgangsbereich \u00fcberwachen, der &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/arbeitsplatz-darf-nicht-grundlos-verlassen-werden\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Arbeitsplatz darf nicht grundlos verlassen werden<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[4],"tags":[704],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/44971"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=44971"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/44971\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=44971"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=44971"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=44971"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}