{"id":44984,"date":"2016-02-25T12:51:35","date_gmt":"2016-02-25T10:51:35","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=44984"},"modified":"2016-02-25T12:51:35","modified_gmt":"2016-02-25T10:51:35","slug":"verpflegung-durch-arbeitgeber-fuehrt-nicht-immer-zu-arbeitslohn","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/verpflegung-durch-arbeitgeber-fuehrt-nicht-immer-zu-arbeitslohn\/","title":{"rendered":"Verpflegung durch Arbeitgeber f\u00fchrt nicht immer zu Arbeitslohn"},"content":{"rendered":"<p><strong>Verpflegung durch Arbeitgeber f\u00fchrt nicht immer zu Arbeitslohn<\/strong><\/p>\n<p><strong>Stellt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Mahlzeiten zur Verf\u00fcgung, unterliegen diese grunds\u00e4tzlich der Lohnsteuer. Ausnahmen sind m\u00f6glich, wenn die Mahlzeiten aus betriebsfunktionalen Gr\u00fcnden vom Arbeitgeber gew\u00e4hrt werden.<\/strong><\/p>\n<p><strong>Hintergrund<\/strong><\/p>\n<p>Der Arbeitgeber betreibt einen Offshore-Windpark rund 160 km vor der K\u00fcste. Die Arbeitnehmer arbeiten im Schichtdienst und haben keine M\u00f6glichkeit, den Windpark w\u00e4hrend der 14-Tages-Schicht zu verlassen. K\u00fchl- und Kochgelegenheiten stehen nicht zur Verf\u00fcgung. Die ben\u00f6tigten Lebensmittel werden per Versorgungsschiff angeliefert. Der Kl\u00e4gerin entstehen Kosten von ca. 21,50 EUR pro Mahlzeit und Person.<\/p>\n<p>Das Finanzamt wollte die Kl\u00e4gerin auf Zahlung von Lohnsteuer f\u00fcr die Verpflegung in Anspruch nehmen.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><\/p>\n<p>Das Finanzgericht hat entschieden, dass es sich bei der Verpflegung nicht um einen steuerpflichtigen Sachbezug der Arbeitnehmer handelt.<\/p>\n<p>Bedingung daf\u00fcr, dass es sich bei der unentgeltlichen Verpflegung f\u00fcr Mitarbeiter auf einer Offshore-Plattform nicht um lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn handelt, ist, dass das eigenbetriebliche Interesse des Arbeitgebers an einer kostenfreien Gemeinschaftsverpflegung wegen besonderer betrieblicher Abl\u00e4ufe den Vorteil der Mitarbeiter bei Weitem \u00fcberwiegt.<\/p>\n<p>Im Rahmen der gebotenen Gesamtw\u00fcrdigung aller Umst\u00e4nde \u00fcberwiege das eigenbetriebliche Interesse der Kl\u00e4gerin an der unentgeltlichen Mahlzeitengestellung; das Interesse der Mitarbeiter trete dahinter zur\u00fcck. Grund f\u00fcr die Verpflegung der Offshore-Mitarbeiter sei in den au\u00dfergew\u00f6hnlichen Arbeitsumst\u00e4nden sowie der damit verbundenen notwendigen effizienten Gestaltung der Betriebsabl\u00e4ufe zu sehen. Unter Ber\u00fccksichtigung der Logistik, der Sicherheit, der beengten R\u00e4umlichkeiten, der Hygiene, des Schichtbetriebes k\u00f6nne die Verpflegung der Mitarbeiter wirtschaftlich nicht anders als durch eine zentrale Kantineneinheit erfolgen. Eine unentgeltliche Verpflegung sei branchen\u00fcblich und entspreche den internationalen Versorgungsstandards auf Plattformen. Der relativ hohe Betrag von 21,50 EUR pro Mahlzeit resultiere aus der aufwendigen Anlieferung und den hohen Personalkosten des Caterers.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Verpflegung durch Arbeitgeber f\u00fchrt nicht immer zu Arbeitslohn Stellt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Mahlzeiten zur Verf\u00fcgung, unterliegen diese grunds\u00e4tzlich der Lohnsteuer. 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