{"id":44990,"date":"2016-02-26T12:54:19","date_gmt":"2016-02-26T10:54:19","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=44990"},"modified":"2016-02-26T12:54:19","modified_gmt":"2016-02-26T10:54:19","slug":"auskunftsersuchen-finanzamt-muss-erst-den-steuerpflichtigen-fragen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/auskunftsersuchen-finanzamt-muss-erst-den-steuerpflichtigen-fragen\/","title":{"rendered":"Auskunftsersuchen: Finanzamt muss erst den Steuerpflichtigen fragen"},"content":{"rendered":"<p><strong>Auskunftsersuchen: Finanzamt muss erst den Steuerpflichtigen fragen<\/strong><\/p>\n<p><strong>Erst wenn das Finanzamt aufgrund konkret nachweisbarer Tatsachen davon ausgehen kann, dass die Aufkl\u00e4rung durch den Beteiligten erfolglos bleiben wird, darf es sich an andere Personen wenden.<\/strong><\/p>\n<p><strong>Hintergrund<\/strong><\/p>\n<p>X betreibt ein Import- und Exportgesch\u00e4ft. Bei einer Au\u00dfenpr\u00fcfung hatte das Finanzamt festgestellt, dass X von einer Gesch\u00e4ftspartnerin A eine nicht erkl\u00e4rte Provision erhalten hatte. Im Rahmen der Au\u00dfenpr\u00fcfung richtete das Finanzamt &#8211; ohne X vorab um Auskunft gebeten zu haben &#8211; ein Auskunftsersuchen betreffend Provisionszahlungen an die Firma B, eine weitere Gesch\u00e4ftspartnerin des X. Darin wies das Finanzamt darauf hin, die Sachaufkl\u00e4rung sei mit den Beteiligten nicht m\u00f6glich. Es werde deshalb um Auskunft gebeten ob an X Provisionen gutgeschrieben oder ausgezahlt worden seien.<\/p>\n<p>Gegen dieses Auskunftsersuchen legte X Einspruch ein, der vom Finanzamt zur\u00fcckgewiesen wurde. Daraufhin erhob X Klage. Das Finanzgericht gab der Klage statt, da das Ersuchen unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig und daher ermessensfehlerhaft gewesen sei.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><\/p>\n<p>Der Bundesfinanzhof wies die Revision des Finanzamts zur\u00fcck, da dieses nicht von der Erfolglosigkeit der Mitwirkung des X ausgehen konnte.<\/p>\n<p>Andere Personen als die Beteiligten sollen erst dann zur Auskunft angehalten werden, wenn die Sachverhaltsaufkl\u00e4rung durch die Beteiligten nicht zum Ziel f\u00fchrt oder keinen Erfolg verspricht. Von diesem Subsidiarit\u00e4tsprinzip darf das Finanzamt nur dann abweichen, wenn ein atypischer Fall vorliegt. Das wurde vom BFH bisher nur dann angenommen, wenn der Beteiligte unbekannt ist oder der Beteiligte nicht mitwirkt.<\/p>\n<p>Eine solche atypische Konstellation liegt im Streitfall nicht vor. Weder war die Identit\u00e4t des X unbekannt noch hat X die Mitwirkung verweigert. Etwas anderes k\u00f6nnte nur gelten, wenn von vornherein feststeht, dass der Beteiligte entweder nicht mitwirken wird oder die Erfolglosigkeit seiner Mitwirkung offenkundig ist. Darauf kann sich das Finanzamt aufgrund des bisherigen Verhaltens des Steuerpflichtigen nur dann berufen, wenn konkret nachweisbare Fakten darauf schlie\u00dfen lassen. Das Finanzamt muss es folglich im Rahmen der vorweggenommenen Beweisw\u00fcrdigung aufgrund konkreter Tatsachen als zwingend ansehen, dass die Mitwirkung des Beteiligten erfolglos bleiben wird.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Auskunftsersuchen: Finanzamt muss erst den Steuerpflichtigen fragen Erst wenn das Finanzamt aufgrund konkret nachweisbarer Tatsachen davon ausgehen kann, dass die Aufkl\u00e4rung durch den Beteiligten erfolglos bleiben wird, darf es sich an andere Personen wenden. Hintergrund X betreibt ein Import- und Exportgesch\u00e4ft. Bei einer Au\u00dfenpr\u00fcfung hatte das Finanzamt festgestellt, dass X von einer Gesch\u00e4ftspartnerin A eine &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/auskunftsersuchen-finanzamt-muss-erst-den-steuerpflichtigen-fragen\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Auskunftsersuchen: Finanzamt muss erst den Steuerpflichtigen fragen<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1],"tags":[3905],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/44990"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=44990"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/44990\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=44990"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=44990"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=44990"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}