{"id":45080,"date":"2016-04-21T09:12:08","date_gmt":"2016-04-21T07:12:08","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=45080"},"modified":"2016-04-21T09:12:08","modified_gmt":"2016-04-21T07:12:08","slug":"antragsveranlagung-wann-laeuft-die-festsetzungsfrist-ab","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/antragsveranlagung-wann-laeuft-die-festsetzungsfrist-ab\/","title":{"rendered":"Antragsveranlagung: Wann l\u00e4uft die Festsetzungsfrist ab?"},"content":{"rendered":"<p><b>Antragsveranlagung: Wann l\u00e4uft die Festsetzungsfrist ab?<\/b><\/p>\n<p><b>F\u00e4llt das Ende der Festsetzungsfrist auf einen Sonntag, Feiertag oder Samstag, endet diese erst mit Ablauf des n\u00e4chstfolgenden Werktags. Das gilt auch bei der Antragsveranlagung, wenn der 31.12. ein Samstag, Sonntag oder Feiertag ist.<\/b><\/p>\n<p><b>Hintergrund<\/b><\/p>\n<p>Der Arbeitnehmer A erzielte 2007 ausschlie\u00dflich Eink\u00fcnfte aus nichtselbstst\u00e4ndiger Arbeit. Seine Einkommensteuer-Erkl\u00e4rung ging am 2.1.2012 beim Finanzamt ein. Dieses lehnte die Durchf\u00fchrung einer Antragsveranlagung ab. Die Erkl\u00e4rung ist n\u00e4mlich erst nach Ablauf der Festsetzungsfrist am 31.12.2011 eingegangen.<\/p>\n<p>Das Finanzgericht folgte dieser Auffassung und wies die Klage ab. Die Begr\u00fcndung: Die Sonderregelung f\u00fcr Samstage, Sonntage und Feiertage ist auf den Ablauf der Festsetzungsfrist nicht anwendbar.<\/p>\n<p><b>Entscheidung<\/b><\/p>\n<p>Der Bundesfinanzhof kommt dagegen zu einem anderen Ergebnis und urteilt zugunsten des A.<\/p>\n<p>Eine Veranlagung wird, wenn das Einkommen ganz oder teilweise aus Eink\u00fcnften aus nichtselbstst\u00e4ndiger Arbeit besteht, nur durchgef\u00fchrt, wenn sie beantragt wird. Der Antrag wird durch Abgabe einer Einkommensteuer-Erkl\u00e4rung gestellt. Er ist innerhalb der Festsetzungsfrist zu stellen, die f\u00fcr die Einkommensteuer 4 Jahre betr\u00e4gt. Die Festsetzungsfrist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem die Steuer entstanden ist. Die Einkommensteuer f\u00fcr das Jahr 2007 verj\u00e4hrte also grunds\u00e4tzlich mit Ablauf des Jahres 2011.<\/p>\n<p>Der Bundesfinanzhof wendet hier jedoch die Regel an, dass sich der Fristablauf \u2013 sollte er auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fallen \u2013 auf den n\u00e4chsten Werktag verschiebt. Diese Regelung gilt nach Ansicht des Bundesfinanzhofs auch f\u00fcr die Festsetzungsfrist.<\/p>\n<p>Mit dem Eingang der Einkommensteuer-Erkl\u00e4rung beim Finanzamt am 2.1.2012 hat A den Antrag auf Veranlagung vor Ablauf der Festsetzungsfrist gestellt. Da A durch Einreichung der Steuererkl\u00e4rung den Antrag auf Veranlagung somit noch fristgerecht beim Finanzamt eingereicht hat, ist dieses verpflichtet, f\u00fcr 2007 eine Einkommensteuer-Veranlagung durchzuf\u00fchren.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Antragsveranlagung: Wann l\u00e4uft die Festsetzungsfrist ab? F\u00e4llt das Ende der Festsetzungsfrist auf einen Sonntag, Feiertag oder Samstag, endet diese erst mit Ablauf des n\u00e4chstfolgenden Werktags. Das gilt auch bei der Antragsveranlagung, wenn der 31.12. ein Samstag, Sonntag oder Feiertag ist. Hintergrund Der Arbeitnehmer A erzielte 2007 ausschlie\u00dflich Eink\u00fcnfte aus nichtselbstst\u00e4ndiger Arbeit. Seine Einkommensteuer-Erkl\u00e4rung ging am &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/antragsveranlagung-wann-laeuft-die-festsetzungsfrist-ab\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Antragsveranlagung: Wann l\u00e4uft die Festsetzungsfrist ab?<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[15],"tags":[1644],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/45080"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=45080"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/45080\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=45080"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=45080"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=45080"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}