{"id":45100,"date":"2016-04-22T10:34:42","date_gmt":"2016-04-22T08:34:42","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=45100"},"modified":"2020-09-15T11:15:58","modified_gmt":"2020-09-15T09:15:58","slug":"schaeden-an-der-mietwohnung-wie-kann-der-vermieter-die-kosten-der-beseitigung-geltend-machen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/schaeden-an-der-mietwohnung-wie-kann-der-vermieter-die-kosten-der-beseitigung-geltend-machen\/","title":{"rendered":"Sch\u00e4den an der Mietwohnung: Wie kann der Vermieter die Kosten der Beseitigung geltend machen?"},"content":{"rendered":"<p><b>Sch\u00e4den an der Mietwohnung: Wie kann der Vermieter die Kosten der Beseitigung geltend machen?<\/b><\/p>\n<p><b>Hinterl\u00e4sst ein Mieter die gemietete Wohnung in einem besch\u00e4digten Zustand, darf der Vermieter die entsprechenden Aufwendungen zur Beseitigung der Sch\u00e4den sofort als Werbungskosten bei den Eink\u00fcnften aus Vermietung und Verpachtung abziehen.<\/b><\/p>\n<p><b>Hintergrund<\/b><\/p>\n<p>Die Kl\u00e4gerin kaufte zum 1.4.2007 eine Eigentumswohnung und \u00fcbernahm auch das bestehende Mietverh\u00e4ltnis. Die Wohnung befand sich in einem mangelfreien Zustand. Nach einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit der Mieterin k\u00fcndigte die Kl\u00e4gerin im September 2008 das Mietverh\u00e4ltnis. Die Mieterin hinterlie\u00df die Wohnung mit eingeschlagenen Scheiben, Schimmelbefall, zerst\u00f6rten Bodenfliesen und einem Wasserschaden. Die Beseitigung dieser Sch\u00e4den kostete die Kl\u00e4gerin rund 20.000 EUR, die sie als sofort abzugsf\u00e4hige Werbungskosten geltend machte. Das Finanzamt behandelte die Aufwendungen jedoch als anschaffungsnahe Herstellungskosten.<\/p>\n<p><b>Entscheidung<\/b><\/p>\n<p>Die Klage hatte Erfolg.<\/p>\n<p>Zwar geh\u00f6ren nach dem Einkommensteuergesetz Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen, die innerhalb von 3 Jahren nach Anschaffung durchgef\u00fchrt werden, zu den Herstellungskosten des Geb\u00e4udes, wenn die Aufwendungen 15% der Anschaffungskosten \u00fcbersteigen. Als Folge davon k\u00f6nnen diese dann nur \u00fcber die Abschreibung geltend gemacht und nicht sofort abgezogen werden.<\/p>\n<p>Obwohl im vorliegenden Fall die 15%-Grenze \u00fcberschritten war, entschied das Gericht, dass keine anschaffungsnahen Herstellungskosten vorliegen. Aus der Gesetzesbegr\u00fcndung ergibt sich kein Anhaltspunkt daf\u00fcr, dass der Gesetzgeber Aufwand zur Beseitigung von Sch\u00e4den nach Erwerb habe erfassen wollen. Dar\u00fcber hinaus war mit der gesetzlichen Regelung eine Verwaltungsvereinfachung bezweckt worden, die eine Qualifizierung derartiger Aufwendungen als anschaffungsnahe Herstellungskosten nicht zul\u00e4sst.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Sch\u00e4den an der Mietwohnung: Wie kann der Vermieter die Kosten der Beseitigung geltend machen? Hinterl\u00e4sst ein Mieter die gemietete Wohnung in einem besch\u00e4digten Zustand, darf der Vermieter die entsprechenden Aufwendungen zur Beseitigung der Sch\u00e4den sofort als Werbungskosten bei den Eink\u00fcnften aus Vermietung und Verpachtung abziehen. Hintergrund Die Kl\u00e4gerin kaufte zum 1.4.2007 eine Eigentumswohnung und \u00fcbernahm &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/schaeden-an-der-mietwohnung-wie-kann-der-vermieter-die-kosten-der-beseitigung-geltend-machen\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Sch\u00e4den an der Mietwohnung: Wie kann der Vermieter die Kosten der Beseitigung geltend machen?<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1],"tags":[3916],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/45100"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=45100"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/45100\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=45100"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=45100"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=45100"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}