{"id":45132,"date":"2016-05-25T12:29:58","date_gmt":"2016-05-25T10:29:58","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=45132"},"modified":"2016-05-25T12:29:58","modified_gmt":"2016-05-25T10:29:58","slug":"verzicht-auf-zinsen-und-darlehen-wann-liegt-eine-verdeckte-gewinnausschuettung-vor","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/verzicht-auf-zinsen-und-darlehen-wann-liegt-eine-verdeckte-gewinnausschuettung-vor\/","title":{"rendered":"Verzicht auf Zinsen und Darlehen: Wann liegt eine verdeckte Gewinnaussch\u00fcttung vor?"},"content":{"rendered":"<p><b>Verzicht auf Zinsen und Darlehen: Wann liegt eine verdeckte Gewinnaussch\u00fcttung vor?<\/b><\/p>\n<p><b>Gew\u00e4hrt eine GmbH ein ungesichertes Darlehen und verzichtet sp\u00e4ter auch noch auf die Zinsforderungen, kann eine verdeckte Gewinnaussch\u00fcttung vorliegen.<\/b><\/p>\n<p><b>Hintergrund<\/b><\/p>\n<p>Die H-GmbH gew\u00e4hrte einer dem alleinigen Gesellschafter und Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer (H) nahestehenden Person B ein Darlehen. Dieses wurde mit 6 % verzinst, Sicherheiten wurden nicht gefordert und bestellt. Bis einschlie\u00dflich 2003 wurde eine Verzinsung des Darlehenskontos vorgenommen und das Verrechnungskonto entsprechend belastet. Da B sich in einer schlechten finanziellen Lage befand, nahm die GmbH zum 1.1.2003 eine Teilwertabschreibung des Darlehens auf 0 EUR vor. Die Zinsforderungen erfasste sie in 2004 und 2005 nicht mehr.<\/p>\n<p>Das Finanzamt erkannte zwar die Teilwertabschreibung an, behandelte aber den sowohl den Verzicht auf das Darlehen als auch den Verzicht auf die Zinsforderungen als verdeckte Gewinnaussch\u00fcttung.<\/p>\n<p>Das Finanzgericht sah jedoch in den nicht mehr erfassten Zinsforderungen keine verdeckte Gewinnaussch\u00fcttung.<\/p>\n<p><b>Entscheidung<\/b><\/p>\n<p>Der Bundesfinanzhof unterschied zwischen der Forderung auf R\u00fcckzahlung des Darlehens und der Forderung auf Zahlung der vereinbarten Zinsen. Seiner Ansicht nach handelt es sich um eigenst\u00e4ndige Forderungen. Diese sind getrennt zu bilanzieren und die Wertberichtigung der Darlehensforderung ist unabh\u00e4ngig von den Zinsforderungen zu beurteilen.<\/p>\n<p>Dementsprechend muss die GmbH die Zinsforderung f\u00fcr 2003 gewinnerh\u00f6hend erfassen und die Zinsforderungen f\u00fcr 2004 und 2005 erstmals gewinnwirksam zu bilanzieren. Anschlie\u00dfend werden die Zinsforderungen aufgrund der dauernden Wertminderung auf 0 EUR abgeschrieben. Die Wertberichtigungen auf die Zinsforderungen sind dann als verdeckte Gewinnaussch\u00fcttung zu erfassen und dem Gewinn der GmbH au\u00dferbilanziell wieder hinzuzurechnen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Verzicht auf Zinsen und Darlehen: Wann liegt eine verdeckte Gewinnaussch\u00fcttung vor? Gew\u00e4hrt eine GmbH ein ungesichertes Darlehen und verzichtet sp\u00e4ter auch noch auf die Zinsforderungen, kann eine verdeckte Gewinnaussch\u00fcttung vorliegen. Hintergrund Die H-GmbH gew\u00e4hrte einer dem alleinigen Gesellschafter und Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer (H) nahestehenden Person B ein Darlehen. Dieses wurde mit 6 % verzinst, Sicherheiten wurden nicht &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/verzicht-auf-zinsen-und-darlehen-wann-liegt-eine-verdeckte-gewinnausschuettung-vor\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Verzicht auf Zinsen und Darlehen: Wann liegt eine verdeckte Gewinnaussch\u00fcttung vor?<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[15],"tags":[102],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/45132"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=45132"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/45132\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=45132"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=45132"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=45132"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}