{"id":45185,"date":"2016-07-06T11:20:50","date_gmt":"2016-07-06T09:20:50","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=45185"},"modified":"2016-07-06T11:20:50","modified_gmt":"2016-07-06T09:20:50","slug":"betriebskostenpauschale-auch-ein-ueberhoehter-wasserverbrauch-des-mieters-ist-abgegolten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/betriebskostenpauschale-auch-ein-ueberhoehter-wasserverbrauch-des-mieters-ist-abgegolten\/","title":{"rendered":"Betriebskostenpauschale: Auch ein \u00fcberh\u00f6hter Wasserverbrauch des Mieters ist abgegolten"},"content":{"rendered":"<p><b>Betriebskostenpauschale: Auch ein \u00fcberh\u00f6hter Wasserverbrauch des Mieters ist abgegolten<\/b><\/p>\n<p><b>Ist im Mietvertrag f\u00fcr eine Wohnung eine Betriebskostenpauschale vereinbart, deckt diese auch einen \u00fcberh\u00f6hten Wasserverbrauch des Mieters ab. Das gilt nur dann nicht, wenn der Mieter einen Schaden nicht rechtzeitig gemeldet und damit den \u00fcberm\u00e4\u00dfigen Verbrauch schuldhaft verursacht hat.<\/b><\/p>\n<p><b>Hintergrund<\/b><\/p>\n<p>Der Mieter informierte im Juli 2012 den Vermieter, dass aus der Toilette Wasser heraustr\u00f6pfelt. Mitte Oktober 2012 wurde der Sp\u00fclkasten repariert.<\/p>\n<p>Aus den Kaltwasserabrechnungen f\u00fcr die Jahre 2011 und 2012 ergibt sich ein sehr hoher Kaltwasserverbrauch f\u00fcr die Wohnung. Der Vermieter f\u00fchrte den erh\u00f6hten Wasserverbrauch auf den defekten Sp\u00fclkasten zur\u00fcck. Seiner Meinung nach hat der Mieter den Defekt zu sp\u00e4t gemeldet, wodurch ihm f\u00fcr 2011 ein Schaden von 1.300 EUR und f\u00fcr 2012 von 580 EUR entstanden ist.<\/p>\n<p>Der Mieter wendet ein, dass er den Schaden sofort gemeldet hatte, als er ihn im Juli 2012 bemerkt hatte. Au\u00dferdem kann er aufgrund der Betriebskostenpauschale beliebig viel Wasser verbrauchen, ohne zus\u00e4tzlich zahlen zu m\u00fcssen.<\/p>\n<p><b>Entscheidung<\/b><\/p>\n<p>Wird eine Betriebskostenpauschale vereinbart, kann der Vermieter grunds\u00e4tzlich keine gesonderte Forderung geltend machen. Das gilt auch, wenn der Wasserverbrauch des Mieters in einem Jahr deutlich h\u00f6her ist als in den anderen Jahren oder als bei den \u00fcbrigen Mietern.<\/p>\n<p>Eine Ausnahme gilt nur bei einer un\u00fcblichen Nutzung und wenn der Mieter schuldhaft gehandelt hat.<\/p>\n<p>Im vorliegenden Fall konnte der Vermieter nicht nachweisen, dass der Mieter bereits l\u00e4ngere Zeit von dem Schaden wusste und diesen versp\u00e4tet angezeigt hat. Der Vermieter muss die erh\u00f6hten Wasserkosten daher selbst tragen und kann keinen Schadensersatz verlangen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Betriebskostenpauschale: Auch ein \u00fcberh\u00f6hter Wasserverbrauch des Mieters ist abgegolten Ist im Mietvertrag f\u00fcr eine Wohnung eine Betriebskostenpauschale vereinbart, deckt diese auch einen \u00fcberh\u00f6hten Wasserverbrauch des Mieters ab. Das gilt nur dann nicht, wenn der Mieter einen Schaden nicht rechtzeitig gemeldet und damit den \u00fcberm\u00e4\u00dfigen Verbrauch schuldhaft verursacht hat. 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