{"id":45203,"date":"2016-09-08T10:29:01","date_gmt":"2016-09-08T08:29:01","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=45203"},"modified":"2016-09-08T10:29:01","modified_gmt":"2016-09-08T08:29:01","slug":"nicht-mehr-vermietbare-wohnung-wann-faellt-die-einkunftserzielungsabsicht-weg","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/nicht-mehr-vermietbare-wohnung-wann-faellt-die-einkunftserzielungsabsicht-weg\/","title":{"rendered":"Nicht mehr vermietbare Wohnung: Wann f\u00e4llt die Einkunftserzielungsabsicht weg?"},"content":{"rendered":"<p><b>Nicht mehr vermietbare Wohnung: Wann f\u00e4llt die Einkunftserzielungsabsicht weg?<\/b><\/p>\n<p><b>Steht eine Wohnung mehr als 5 Jahre leer und ist sie wegen ausstehender Sanierungen, deren Realisierung ungewiss ist, nicht vermietbar, kann die Einkunftserzielungsabsicht entfallen.<\/b><\/p>\n<p><b>Hintergrund<\/b><\/p>\n<p>Der Kl\u00e4ger ist Eigent\u00fcmer einer Eigentumswohnung. Diese war zun\u00e4chst vermietet, steht aber seit 1999 wegen eines Sanierungsstaus in der Wohnanlage leer. F\u00fcr die Jahre 2006 bis 2010 machte der Kl\u00e4ger Verluste aus Vermietung und Verpachtung von insgesamt 36.737 EUR steuerlich geltend.<\/p>\n<p>Diese erkannte das Finanzamt jedoch nicht an. Denn seiner Ansicht nach f\u00fchrt ein lang andauernder Leerstand dazu, dass eine Einkunftserzielungsabsicht entf\u00e4llt. Da auch nicht absehbar ist, ob und ggf. wann die Wohnung wieder vermietet werden kann, ist keine Einkunftserzielungsabsicht mehr gegeben.<\/p>\n<p><b>Entscheidung<\/b><\/p>\n<p>Auch das Finanzgericht erkannte die Verluste des Kl\u00e4gers nicht an. Zwar k\u00f6nnen Aufwendungen f\u00fcr eine Wohnung, die nach einer vorherigen und auf Dauer angelegten Vermietung leer steht, w\u00e4hrend des Leerstands als Werbungskosten ber\u00fccksichtigt werden. Erforderlich ist aber, dass der Steuerpflichtige den urspr\u00fcnglichen Entschluss zur Eink\u00fcnfteerzielung nicht endg\u00fcltig aufgegeben hat.<\/p>\n<p>Im vorliegenden Fall befanden sich jedoch die gesamte Wohnanlage und auch die Wohnung des Kl\u00e4gers wegen des Sanierungsstaus in einem Zustand, der keine Vermietung erlaubte.<\/p>\n<p>Auch wenn die Eigent\u00fcmerversammlung bereits im Jahr 1999 die Sanierung der Wohnungsanlage beschlossen hatte und die Sanierungs- und Renovierungsarbeiten im Jahr 2005 zu 50 % abgeschlossen waren, ist nicht absehbar, in welchem Zeitraum mit einem Abschluss dieser Arbeiten und damit mit einer erneuten Vermietbarkeit der Wohnung des Kl\u00e4gers gerechnet werden kann. Auch wenn dies an der fehlenden Mitwirkung der anderen Mitglieder der Wohnungseigent\u00fcmergemeinschaft liegt, war die Einkunftserzielungsabsicht des Kl\u00e4gers sp\u00e4testens im Jahr 2005 entfallen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Nicht mehr vermietbare Wohnung: Wann f\u00e4llt die Einkunftserzielungsabsicht weg? Steht eine Wohnung mehr als 5 Jahre leer und ist sie wegen ausstehender Sanierungen, deren Realisierung ungewiss ist, nicht vermietbar, kann die Einkunftserzielungsabsicht entfallen. Hintergrund Der Kl\u00e4ger ist Eigent\u00fcmer einer Eigentumswohnung. 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