{"id":45266,"date":"2016-09-28T11:44:15","date_gmt":"2016-09-28T09:44:15","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=45266"},"modified":"2016-09-28T11:44:15","modified_gmt":"2016-09-28T09:44:15","slug":"schriftstellerische-taetigkeit-liebhaberei-oder-gewinnerzielungsabsicht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/schriftstellerische-taetigkeit-liebhaberei-oder-gewinnerzielungsabsicht\/","title":{"rendered":"Schriftstellerische T\u00e4tigkeit: Liebhaberei oder Gewinnerzielungsabsicht?"},"content":{"rendered":"<p><b>Schriftstellerische T\u00e4tigkeit: Liebhaberei oder Gewinnerzielungsabsicht?<\/b><\/p>\n<p><b>Wer eine schriftstellerische T\u00e4tigkeit aus\u00fcbt und sein Buch \u00fcber einen sog. Selbstkostenverlag ver\u00f6ffentlicht, kann die entsprechenden Aufwendungen als Betriebsausgaben geltend machen.<\/b><\/p>\n<p><b>Hintergrund<\/b><\/p>\n<p>Der Kl\u00e4ger verfasste ein Buch \u00fcber das Wandern. In diesem waren pers\u00f6nliche Berichte \u00fcber verschiedene Wanderrouten enthalten, erg\u00e4nzt um eine CD sowie Karten und H\u00f6henprofile. Ein Selbstkostenverlag bot ihm die Ver\u00f6ffentlichung des Buchs an. Daf\u00fcr musste der Kl\u00e4ger einen Autorenzuschuss in 5-stelliger H\u00f6he bezahlen. In einem Gewinnerzielungsplan sch\u00e4tzte der Verlag die verkauften Exemplare auf 10.000 St\u00fcck innerhalb von 10 Jahren und rechnete mit einem Erreichen der Gewinnzone f\u00fcr den Hobbyautor ab 6.000 verkauften Exemplaren. Von dem Buch wurden jedoch nur knapp 600 Exemplare verkauft. Weitere 150 Exemplare erwarb der Autor selbst, um das Buch zu vermarkten und an Hotels und Pensionen zu schicken.<\/p>\n<p>Den Autorenzuschuss, die Kosten f\u00fcr den Eigenerwerb der B\u00fccher sowie Porto und Umschl\u00e4ge f\u00fcr die Werbeexemplare machte der Kl\u00e4ger in seiner Steuererkl\u00e4rung geltend. Das Finanzamt erkannte jedoch den dadurch entstandenen Verlust aus selbstst\u00e4ndiger schriftstellerischer T\u00e4tigkeit nicht an, da keine Gewinnerzielungsabsicht vorlag.<\/p>\n<p><b>Entscheidung<\/b><\/p>\n<p>Das Finanzgericht gab dagegen dem Kl\u00e4ger Recht und erkannte die geltend gemachten Kosten als Betriebsausgaben an. Das Gericht hatte zwar erhebliche Zweifel daran, dass die Totalgewinnprognose des Kl\u00e4gers positiv ist. Es besteht aber kein Zweifel daran, dass der Kl\u00e4ger bei seiner schriftstellerischen T\u00e4tigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht gehandelt hatte. Die Zahl der verkauften Exemplare zeigte, dass f\u00fcr das Buch Nachfrage vorhanden war. Dar\u00fcber hinaus war der Kl\u00e4ger mit 80 % an den Erl\u00f6sen aus der Verwertung von Nebenrechten beteiligt. Daraus k\u00f6nnen sich weitere Erl\u00f6sen ergeben. Weiterhin hatte sich der Kl\u00e4ger intensiv und aktiv darum gek\u00fcmmert, den Absatz des Buches zu steigern.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Schriftstellerische T\u00e4tigkeit: Liebhaberei oder Gewinnerzielungsabsicht? Wer eine schriftstellerische T\u00e4tigkeit aus\u00fcbt und sein Buch \u00fcber einen sog. Selbstkostenverlag ver\u00f6ffentlicht, kann die entsprechenden Aufwendungen als Betriebsausgaben geltend machen. Hintergrund Der Kl\u00e4ger verfasste ein Buch \u00fcber das Wandern. In diesem waren pers\u00f6nliche Berichte \u00fcber verschiedene Wanderrouten enthalten, erg\u00e4nzt um eine CD sowie Karten und H\u00f6henprofile. Ein Selbstkostenverlag bot &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/schriftstellerische-taetigkeit-liebhaberei-oder-gewinnerzielungsabsicht\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Schriftstellerische T\u00e4tigkeit: Liebhaberei oder Gewinnerzielungsabsicht?<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1],"tags":[3962],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/45266"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=45266"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/45266\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=45266"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=45266"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=45266"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}