{"id":45268,"date":"2016-09-28T11:47:42","date_gmt":"2016-09-28T09:47:42","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=45268"},"modified":"2016-09-28T11:47:42","modified_gmt":"2016-09-28T09:47:42","slug":"wann-kann-ein-erlass-der-grundsteuer-wegen-leerstands-verlangt-werden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wann-kann-ein-erlass-der-grundsteuer-wegen-leerstands-verlangt-werden\/","title":{"rendered":"Wann kann ein Erlass der Grundsteuer wegen Leerstands verlangt werden?"},"content":{"rendered":"<p><b>Wann kann ein Erlass der Grundsteuer wegen Leerstands verlangt werden?<\/b><\/p>\n<p><b>Steht eine Immobilie leer, kann der Eigent\u00fcmer grunds\u00e4tzlich einen Grundsteuererlass wegen Ertragsminderung beantragen. Voraussetzungen sind jedoch hinreichende Vermietungsbem\u00fchungen. Diese liegen nur vor, wenn die leerstehenden Immobilien auch online auf den gro\u00dfen Immobilien-Suchportalen angeboten werden.<\/b><\/p>\n<p><b>Hintergrund<\/b><\/p>\n<p>Der Kl\u00e4ger ist Eigent\u00fcmer mehrerer Gewerbeeinheiten. F\u00fcr diese begehrt er den Erlass von Grundsteuer wegen wesentlicher Ertragsminderung. Der Grund: Er konnte die Fl\u00e4chen nicht vermieten, obwohl er zahlreiche Vermietungsbem\u00fchungen unternommen hatte. Insbesondere hatte er viele m\u00f6gliche Mietinteressenten angeschrieben, die zu vermietenden Objekte auf seiner Homepage angeboten, in Schauk\u00e4sten am Objekt und in den Schaufenstern der leerstehenden Einheiten Aush\u00e4nge angebracht und mehrere Makler beauftragt, die Objekte zu vermieten. Der Leerstand beruht deshalb nicht auf mangelhaften Vermietungsbem\u00fchungen, sondern auf einem strukturellen \u00dcberangebot gewerblicher Fl\u00e4chen.<\/p>\n<p>Die Stadt lehnte einen Erlass der Grundsteuer ab, da der Eigent\u00fcmer keine hinreichenden Vermietungsbem\u00fchungen nachweisen konnte.<\/p>\n<p><b>Entscheidung<\/b><\/p>\n<p>Die Klage des Eigent\u00fcmers hatte keinen Erfolg, da die Stadt nach Ansicht des Gerichts den Grundsteuererlass zu Recht abgelehnt hat.<\/p>\n<p>Die Grundsteuer wird in H\u00f6he von 50 % erlassen, wenn bei bebauten Grundst\u00fccken der normale Rohertrag um 100 % gemindert ist. Voraussetzung f\u00fcr einen Grundsteuererlass ist neben dieser Ertragsminderung, dass der Vermieter die Minderung des Rohertrags nicht zu vertreten hat. Beruht die Ertragsminderung auf einem Leerstand, hat sie der Vermieter nicht zu vertreten, wenn er sich nachhaltig um eine Vermietung der R\u00e4umlichkeiten zu einer marktgerechten Miete bem\u00fcht hat. In der Regel ist es erforderlich, leerstehende Immobilien \u00fcber das Internet zu bewerben, um eine Ertragsminderung nicht vertreten zu m\u00fcssen. Daher sind hinreichende Vermietungsbem\u00fchungen als Voraussetzung f\u00fcr einen Grundsteuererlass regelm\u00e4\u00dfig nur dann anzunehmen, wenn die Bewerbung leerstehender Immobilien \u00fcber das Internet in den einschl\u00e4gigen Suchportalen der Immobilienbranche erfolgt. Nicht ausreichend ist, die Immobilien nur auf der Homepage des Vermieters oder des beauftragten Maklers anzubieten. Hierdurch kann nur ein kleiner Kreis von potenziellen Mietinteressenten erreicht werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wann kann ein Erlass der Grundsteuer wegen Leerstands verlangt werden? Steht eine Immobilie leer, kann der Eigent\u00fcmer grunds\u00e4tzlich einen Grundsteuererlass wegen Ertragsminderung beantragen. Voraussetzungen sind jedoch hinreichende Vermietungsbem\u00fchungen. 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