{"id":45305,"date":"2016-11-08T12:42:35","date_gmt":"2016-11-08T10:42:35","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=45305"},"modified":"2016-11-08T12:42:35","modified_gmt":"2016-11-08T10:42:35","slug":"handelt-es-sich-bei-einem-gehaltsverzicht-eines-gesellschafters-um-arbeitslohn","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/handelt-es-sich-bei-einem-gehaltsverzicht-eines-gesellschafters-um-arbeitslohn\/","title":{"rendered":"Handelt es sich bei einem Gehaltsverzicht eines Gesellschafters um Arbeitslohn?"},"content":{"rendered":"<p><b>Handelt es sich bei einem Gehaltsverzicht eines Gesellschafters um Arbeitslohn?<\/b><\/p>\n<p><b>Eine verdeckte Einlage f\u00fchrt nur dann zum Zufluss von Arbeitslohn, wenn der Gesellschafter nach Entstehung seines Gehaltsanspruchs aus gesellschaftsrechtlichen Gr\u00fcnden auf diesen verzichtet.<\/b><\/p>\n<p><b>Hintergrund<\/b><\/p>\n<p>X war alleiniger Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer einer GmbH und an dieser mit 35 % beteiligt. In seiner Einkommensteuererkl\u00e4rung erkl\u00e4rte X einen Bruttoarbeitslohn von rund 45.000 EUR sowie Werbungskosten von 10.000 EUR. In der Lohnsteuerbescheinigung war dagegen ein Bruttoarbeitslohn von 68.000 EUR ausgewiesen. Diesen legte das Finanzamt der Steuerberechnung zugrunde. Die Differenz ergab sich daraus, dass X wegen finanzieller Schwierigkeiten der GmbH f\u00fcr 4 Monate auf sein Gehalt verzichtet hatte. Das Finanzgericht folgte diesem Argument und gab der Klage des X statt.<\/p>\n<p><b>Entscheidung<\/b><\/p>\n<p>Der Bundesfinanzhof hob dieses Urteil auf und verwies die Sache an das Finanzgericht zur\u00fcck.<\/p>\n<p>Verzichtet ein Gesellschafter auf seinen Verg\u00fctungsanspruch, kann dies zum Zufluss des Forderungswerts f\u00fchren, soweit damit eine verdeckte Einlage erbracht wird. Als verdeckte Einlagen sind allerdings nur Wirtschaftsg\u00fcter geeignet, die das Verm\u00f6gen der Kapitalgesellschaft vermehrt haben. Ob das der Fall ist, bestimmt sich nach Bilanzrecht. Abzustellen ist deshalb darauf, inwieweit Posten in die Bilanz h\u00e4tten eingestellt werden m\u00fcssen, wenn die Bilanz zum Zeitpunkt des Verzichts erstellt worden w\u00e4re.<\/p>\n<p>Hat X vor Entstehung des jeweiligen Gehaltsanspruchs verzichtet, wurde er von vornherein unentgeltlich t\u00e4tig, sodass es nicht zu einer Verm\u00f6gensmehrung bei der GmbH kam. Bei einem Verzicht auf einen bereits entstandenen Anspruch aus gesellschaftsrechtlichen Gr\u00fcnden erbringt der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer eine zum Zufluss f\u00fchrende verdeckte Einlage.<\/p>\n<p>Das Finanzgericht muss jetzt festzustellen, wie die Geh\u00e4lter bei der GmbH ausgezahlt wurden bzw. wann die Anweisung erging, die streitigen Monatsgeh\u00e4lter ausnahmsweise nicht auszuzahlen. Ferner ist ein Fremdvergleich vorzunehmen. Liegen danach verdeckte Einlagen vor, sind diese mit dem Teilwert zu bewerten.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Handelt es sich bei einem Gehaltsverzicht eines Gesellschafters um Arbeitslohn? Eine verdeckte Einlage f\u00fchrt nur dann zum Zufluss von Arbeitslohn, wenn der Gesellschafter nach Entstehung seines Gehaltsanspruchs aus gesellschaftsrechtlichen Gr\u00fcnden auf diesen verzichtet. Hintergrund X war alleiniger Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer einer GmbH und an dieser mit 35 % beteiligt. 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