{"id":45317,"date":"2016-11-09T12:47:13","date_gmt":"2016-11-09T10:47:13","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=45317"},"modified":"2016-11-09T12:47:13","modified_gmt":"2016-11-09T10:47:13","slug":"grundstuecksschenkung-wert-einer-auflage-unterliegt-der-grunderwerbsteuer","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/grundstuecksschenkung-wert-einer-auflage-unterliegt-der-grunderwerbsteuer\/","title":{"rendered":"Grundst\u00fccksschenkung: Wert einer Auflage unterliegt der Grunderwerbsteuer"},"content":{"rendered":"<p><b>Grundst\u00fccksschenkung: Wert einer Auflage unterliegt der Grunderwerbsteuer<\/b><\/p>\n<p><b>Wird ein Grundst\u00fcck unter einer Auflage, z. B. eines Wohnrechts, verschenkt, unterliegt der Wert der Auflage der Grunderwerbsteuer. Dies gilt auch dann, wenn die Schenkung insgesamt von der Schenkungsteuer befreit ist.<\/b><\/p>\n<p><b>Hintergrund<\/b><\/p>\n<p>Die Miteigent\u00fcmerin eines bebauten Grundst\u00fccks schenkte ihren h\u00e4lftigen Miteigentumsanteil einem gemeinn\u00fctzigen Verein. An einer Wohnung behielt sie sich jedoch das dingliche Wohnrecht vor.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Ermittlung der Grunderwerbsteuer legte das Finanzamt den Kapitalwert des Wohnungsrechts zugrunde. Dieser wurde h\u00e4lftig dem Verein zugerechnet. Der Verein argumentierte dagegen, dass der Wert der Auflage nur dann der Grunderwerbsteuer unterliegt, wenn die Auflage bei der Schenkungsteuer abziehbar ist. Im vorliegenden Fall ist jedoch die Zuwendung wegen des gemeinn\u00fctzigen Empf\u00e4ngers von der Schenkungsteuer befreit gewesen. Das Finanzgericht wies die Klage ab.<\/p>\n<p><b>Entscheidung<\/b><\/p>\n<p>Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass der Wert der Auflage der Grunderwerbsteuer unterliegt, obwohl die Grundst\u00fccksschenkung insgesamt wegen der Zuwendung an den gemeinn\u00fctzigen Verein von der Schenkungsteuer befreit ist. Das Gesetz stellt allein darauf ab, dass die Auflage bei der Schenkungsteuer &#8222;abziehbar ist&#8220;. Dadurch hat der Gesetzgeber klargestellt, dass Auflagen, die bei der Schenkungsteuer nicht abziehbar sind, sondern nur zu einer Stundung der Steuer f\u00fchren, der Bemessung der Grunderwerbsteuer nicht zugrunde gelegt werden d\u00fcrfen.<\/p>\n<p>Es spielt f\u00fcr die Festsetzung der Grunderwerbsteuer also keine Rolle, ob die Schenkungsteuer tats\u00e4chlich festgesetzt wurde und ggf. mit welchem Wert die Auflage sich dabei auswirkte. Die Grundst\u00fccksschenkung erfolgte unter dem Vorbehalt eines Wohnungsrechts. Dabei handelt es sich um eine Nutzungs- oder Duldungsauflage, deren Wert bei der Schenkungsteuer abziehbar ist. Die Abziehbarkeit bei der Schenkungsteuer hat f\u00fcr die Grunderwerbsteuer zur Folge, dass der Grundst\u00fcckserwerb mit dem Wert der Auflage grunderwerbsteuerpflichtig ist.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Grundst\u00fccksschenkung: Wert einer Auflage unterliegt der Grunderwerbsteuer Wird ein Grundst\u00fcck unter einer Auflage, z. B. eines Wohnrechts, verschenkt, unterliegt der Wert der Auflage der Grunderwerbsteuer. Dies gilt auch dann, wenn die Schenkung insgesamt von der Schenkungsteuer befreit ist. Hintergrund Die Miteigent\u00fcmerin eines bebauten Grundst\u00fccks schenkte ihren h\u00e4lftigen Miteigentumsanteil einem gemeinn\u00fctzigen Verein. An einer Wohnung behielt &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/grundstuecksschenkung-wert-einer-auflage-unterliegt-der-grunderwerbsteuer\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Grundst\u00fccksschenkung: Wert einer Auflage unterliegt der Grunderwerbsteuer<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1],"tags":[3498],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/45317"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=45317"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/45317\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=45317"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=45317"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=45317"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}