{"id":45353,"date":"2016-11-29T11:34:01","date_gmt":"2016-11-29T09:34:01","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=45353"},"modified":"2016-11-29T11:34:01","modified_gmt":"2016-11-29T09:34:01","slug":"kann-die-grunderwerbsteuer-bei-einer-insolvenz-des-kaeufers-herabgesetzt-werden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/kann-die-grunderwerbsteuer-bei-einer-insolvenz-des-kaeufers-herabgesetzt-werden\/","title":{"rendered":"Kann die Grunderwerbsteuer bei einer Insolvenz des K\u00e4ufers herabgesetzt werden?"},"content":{"rendered":"<p><b>Kann die Grunderwerbsteuer bei einer Insolvenz des K\u00e4ufers herabgesetzt werden?<\/b><\/p>\n<p><b>Wird bei einem Grundst\u00fcckskauf der K\u00e4ufer insolvent, f\u00fchrt der Ausfall der Kaufpreisforderung nicht zu einer \u00c4nderung der Bemessungsgrundlage f\u00fcr die Grunderwerbsteuer.<\/b><\/p>\n<p><b>Hintergrund<\/b><\/p>\n<p>Eine GmbH hatte eine landwirtschaftlich genutzte Fl\u00e4che f\u00fcr einen Kaufpreis von 3.448.850 EUR erworben. Diese sollte erschlossen, in einzelne Baugrundst\u00fccke aufgeteilt und weiterverkauft werden. Der Kaufpreis war bis zum Abverkauf der einzelnen Baugrundst\u00fccke gestundet, F\u00e4lligkeit des Restkaufpreises war am 15.1.2007. Das Finanzamt ging f\u00fcr die Grunderwerbsteuer von einer Bemessungsgrundlage von 3.448.850 EUR aus, abgezinst um 310.367 EUR wegen der Stundung des Kaufpreises, und setzte eine Grunderwerbsteuer von 109.846 EUR fest.<\/p>\n<p>Die GmbH konnte jedoch ihre Zahlungsverpflichtungen nicht erf\u00fcllen und \u00fcber ihr Verm\u00f6gen wurde das Insolvenzverfahren er\u00f6ffnet. Da nur Teilzahlungen von insgesamt 2.567.800 EUR geleistet worden waren, beantragte der Insolvenzverwalter die Herabsetzung der Grunderwerbsteuer. Beim Finanzamt und auch beim Finanzgericht hatte er damit keinen Erfolg.<\/p>\n<p><b>Entscheidung<\/b><\/p>\n<p>Auch vor dem Bundesfinanzhof scheiterte der Insolvenzverwalter. Die Begr\u00fcndung der Richter: Bei einem Grundst\u00fcckskauf bemisst sich die Grunderwerbsteuer nach dem Kaufpreis einschlie\u00dflich der vom K\u00e4ufer \u00fcbernommenen sonstigen Leistungen. Die Kaufpreisforderung ist grunds\u00e4tzlich mit ihrem Nennwert anzusetzen. F\u00fcr die Grunderwerbsteuer ist unerheblich, ob der Grundst\u00fccksk\u00e4ufer den Kaufpreis sp\u00e4ter tats\u00e4chlich zahlt. Das gilt auch, wenn \u00fcber das Verm\u00f6gen des K\u00e4ufers das Insolvenzverfahren er\u00f6ffnet wird. Dieses ber\u00fchrt weder die Wirksamkeit des Kaufvertrags noch kommt es zu einer Herabsetzung des Kaufpreises. F\u00fcr dessen Bestimmung ist der Zeitpunkt des Vertragsschlusses ma\u00dfgeblich.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Kann die Grunderwerbsteuer bei einer Insolvenz des K\u00e4ufers herabgesetzt werden? Wird bei einem Grundst\u00fcckskauf der K\u00e4ufer insolvent, f\u00fchrt der Ausfall der Kaufpreisforderung nicht zu einer \u00c4nderung der Bemessungsgrundlage f\u00fcr die Grunderwerbsteuer. Hintergrund Eine GmbH hatte eine landwirtschaftlich genutzte Fl\u00e4che f\u00fcr einen Kaufpreis von 3.448.850 EUR erworben. Diese sollte erschlossen, in einzelne Baugrundst\u00fccke aufgeteilt und weiterverkauft &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/kann-die-grunderwerbsteuer-bei-einer-insolvenz-des-kaeufers-herabgesetzt-werden\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Kann die Grunderwerbsteuer bei einer Insolvenz des K\u00e4ufers herabgesetzt werden?<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[15],"tags":[250],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/45353"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=45353"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/45353\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=45353"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=45353"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=45353"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}