{"id":45362,"date":"2016-12-05T11:56:43","date_gmt":"2016-12-05T09:56:43","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=45362"},"modified":"2016-12-05T11:56:43","modified_gmt":"2016-12-05T09:56:43","slug":"aerztliche-gemeinschaftspraxis-achtung-bei-gewerblicher-taetigkeit","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/aerztliche-gemeinschaftspraxis-achtung-bei-gewerblicher-taetigkeit\/","title":{"rendered":"\u00c4rztliche Gemeinschaftspraxis: Achtung bei gewerblicher T\u00e4tigkeit"},"content":{"rendered":"<p><b>\u00c4rztliche Gemeinschaftspraxis: Achtung bei gewerblicher T\u00e4tigkeit<\/b><\/p>\n<p><b>\u00dcben \u00c4rzte in ihrer Gemeinschaftspraxis nicht nur freiberufliche, sondern auch gewerbliche T\u00e4tigkeiten aus, kann dies dazu f\u00fchren, dass die gesamte Praxist\u00e4tigkeit als Gewerbebetrieb anzusehen ist. Diese Probleme kann es z. B. bei einer sog. integrierten Versorgung geben.<\/b><\/p>\n<p><b>Hintergrund<\/b><\/p>\n<p>\u00dcben \u00e4rztliche Gemeinschaftspraxen neben ihren freiberuflichen T\u00e4tigkeiten auch gewerbliche T\u00e4tigkeiten aus, k\u00f6nnen sie ihren freiberuflichen Status verlieren und in vollem Umfang gewerblich werden. Das nennt man Abf\u00e4rbe- oder Infektionstheorie. Die Folge einer gewerblichen Infizierung: Die Praxis wird u. a. gewerbesteuerpflichtig.<\/p>\n<p><b>Verf\u00fcgung der Oberfinanzdirektion Frankfurt<\/b><\/p>\n<p>Die gewerbliche Infizierung kann auch durch eine sog. integrierte Versorgung in einer Gemeinschaftspraxis eintreten.<\/p>\n<p>Bei einer solchen integrierten Versorgung wird zwischen dem Arzt und der Krankenkasse vertraglich geregelt, dass die Kasse dem Arzt f\u00fcr die Behandlung der Patienten bestimmte Fallpauschalen zahlt. Diese decken sowohl die freiberufliche medizinische Betreuung als auch die gewerbliche Abgabe von Arzneien und Hilfsmitteln ab.<\/p>\n<p>Der gewerbliche Anteil der Fallpauschalen f\u00fchrt aber grunds\u00e4tzlich bei Gemeinschaftspraxen zu einer gewerblichen Infizierung der gesamten Eink\u00fcnfte.<\/p>\n<p>Ausnahmsweise ist der Hilfsmitteleinsatz nicht als gewerbliche T\u00e4tigkeit anzusehen, wenn im Rahmen der integrierten Versorgung solche Hilfsmittel verwendet werden, ohne deren Einsatz die \u00e4rztliche Heilbehandlung nicht m\u00f6glich w\u00e4re. Das gilt z. B. f\u00fcr k\u00fcnstliche H\u00fcftgelenke oder Augenlinsen. In diesem Fall liegt keine gewerbliche Infizierung vor, sondern eine einheitliche heilberufliche Leistung, da die Verwendung der Hilfsmittel ein Bestandteil der \u00e4rztlichen Gesamtleistung ist.<\/p>\n<p>Eine gewerbliche Infizierung ist dar\u00fcber hinaus erst dann anzunehmen, wenn die gewerblichen Nettoumsatzerl\u00f6se eine Bagatellgrenze von 3 % der Gesamtnettoums\u00e4tze und zus\u00e4tzlich den Betrag von 24.500 EUR im Veranlagungszeitraum \u00fcbersteigen.<\/p>\n<p>Diese vom Bundesfinanzhof aufgestellten Werte werden von der Finanzverwaltung allgemein anerkannt. Sie sind also f\u00fcr alle Gemeinschaftspraxen anwendbar.<\/p>\n<p>Aber auch wenn diese Bagatellgrenzen \u00fcberschritten werden, kann die gewerbliche Infizierung verhindert werden, indem die gewerbliche T\u00e4tigkeit der Praxis im Rahmen eines Ausgliederungsmodells auf eine andere Schwesterpersonengesellschaft ausgelagert wird.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00c4rztliche Gemeinschaftspraxis: Achtung bei gewerblicher T\u00e4tigkeit \u00dcben \u00c4rzte in ihrer Gemeinschaftspraxis nicht nur freiberufliche, sondern auch gewerbliche T\u00e4tigkeiten aus, kann dies dazu f\u00fchren, dass die gesamte Praxist\u00e4tigkeit als Gewerbebetrieb anzusehen ist. Diese Probleme kann es z. B. bei einer sog. integrierten Versorgung geben. 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