{"id":45364,"date":"2016-12-05T12:06:56","date_gmt":"2016-12-05T10:06:56","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=45364"},"modified":"2016-12-05T12:06:56","modified_gmt":"2016-12-05T10:06:56","slug":"bonusprogramme-wann-liegt-arbeitslohn-vor","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/bonusprogramme-wann-liegt-arbeitslohn-vor\/","title":{"rendered":"Bonusprogramme: Wann liegt Arbeitslohn vor?"},"content":{"rendered":"<p><b>Bonusprogramme: Wann liegt Arbeitslohn vor?<\/b><\/p>\n<p><b>Sammeln Arbeitnehmer w\u00e4hrend ihrer T\u00e4tigkeit Bonuspunkte im Rahmen eines Bonusprogramms, geh\u00f6ren diese im Zeitpunkt der Einl\u00f6sung zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.<\/b><\/p>\n<p><b>Hintergrund<\/b><\/p>\n<p>Die Kl\u00e4gerin vertreibt Fotokameras, Objektive und Blitzger\u00e4te. Im Rahmen eines Verkaufsf\u00f6rderungsprogramms konnten beratende Fachverk\u00e4ufer f\u00fcr verkaufte Produkte Bonuspunkte sammeln. Mit einer bestimmten Anzahl von gesammelten Punkten durften sie dann kostenfrei verschiedene Pr\u00e4mien aus einem vorgegebenen Pr\u00e4mienkatalog bestellen.<\/p>\n<p>Die Kl\u00e4gerin vertrat die Auffassung, dass es sich lohnsteuerlich bei den gew\u00e4hrten Pr\u00e4mien nicht zwingend um lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn eines Dritten handelt. Ihren gestellten Antrag auf Pauschalierung der Lohnsteuer wollte die Steuerpflichtige daher widerrufen.<\/p>\n<p><b>Entscheidung<\/b><\/p>\n<p>Das Finanzgericht folgte der Auffassung der Kl\u00e4gerin nicht und wies die Klage ab. Die Richter entschieden, dass bei dem angestellten Verkaufspersonal die Vorteile aus dem Bonusprogramm der Steuerpflichtigen zu Eink\u00fcnften aus nichtselbstst\u00e4ndiger Arbeit f\u00fchren. Denn Bez\u00fcge oder Vorteile werden &#8222;f\u00fcr&#8220; eine Besch\u00e4ftigung gew\u00e4hrt, wenn sie durch das individuelle Dienstverh\u00e4ltnis veranlasst sind.<\/p>\n<p>Arbeitslohn kann auch bei der Zuwendung eines Dritten anzunehmen sein, wenn diese ein Entgelt &#8222;f\u00fcr&#8220; eine Leistung bildet, die der Arbeitnehmer im Rahmen des Dienstverh\u00e4ltnisses f\u00fcr seinen Arbeitgeber erbringt. Deshalb wertete das Finanzgericht die Vorteile aus dem Bonusprogramm als einen solchen Drittlohn. Denn die Verk\u00e4ufer erhielten Vorteile aus dem Bonusprogramm in ihrer Eigenschaft als angestellte Fotofachverk\u00e4ufer. F\u00fcr sie standen diese Vorteilsgew\u00e4hrungen in Zusammenhang mit den von ihnen gegen\u00fcber ihren jeweiligen Arbeitgebern erbrachten Dienstleistungen. Die Punktgutschriften erhielten sie nur deshalb, weil sie jeweils eine konkrete &#8211; zu ihren arbeitsvertraglichen Verpflichtungen geh\u00f6rende &#8211; Dienstleistung f\u00fcr ihre Arbeitgeber erbrachten, n\u00e4mlich den Verkauf von Fotoartikeln.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bonusprogramme: Wann liegt Arbeitslohn vor? Sammeln Arbeitnehmer w\u00e4hrend ihrer T\u00e4tigkeit Bonuspunkte im Rahmen eines Bonusprogramms, geh\u00f6ren diese im Zeitpunkt der Einl\u00f6sung zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Hintergrund Die Kl\u00e4gerin vertreibt Fotokameras, Objektive und Blitzger\u00e4te. Im Rahmen eines Verkaufsf\u00f6rderungsprogramms konnten beratende Fachverk\u00e4ufer f\u00fcr verkaufte Produkte Bonuspunkte sammeln. Mit einer bestimmten Anzahl von gesammelten Punkten durften sie dann kostenfrei &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/bonusprogramme-wann-liegt-arbeitslohn-vor\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Bonusprogramme: Wann liegt Arbeitslohn vor?<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1],"tags":[3977],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/45364"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=45364"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/45364\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=45364"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=45364"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=45364"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}