{"id":45409,"date":"2017-01-05T12:49:14","date_gmt":"2017-01-05T10:49:14","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=45409"},"modified":"2017-01-05T12:49:14","modified_gmt":"2017-01-05T10:49:14","slug":"uebernahme-einer-pensionsverpflichtung-kann-zu-arbeitslohn-fuehren","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/uebernahme-einer-pensionsverpflichtung-kann-zu-arbeitslohn-fuehren\/","title":{"rendered":"\u00dcbernahme einer Pensionsverpflichtung kann zu Arbeitslohn f\u00fchren"},"content":{"rendered":"<p><b>\u00dcbernahme einer Pensionsverpflichtung kann zu Arbeitslohn f\u00fchren<\/b><\/p>\n<p><b>Kann der Arbeitnehmer bei einer Abl\u00f6sung einer vom Arbeitgeber erteilten Pensionszusage den Abl\u00f6sungsbetrag an sich auszahlen lassen, f\u00fchrt dies beim Arbeitnehmer zum Zufluss von steuerpflichtigem Arbeitslohn.<\/b><\/p>\n<p><b>Hintergrund<\/b><\/p>\n<p>A war Mehrheitsgesellschafter und alleiniger Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer der A-GmbH, die ihm eine Pensionszusage i. H. v. 50 % seiner letzten Verg\u00fctung zugesagt hatte. Wegen der von ihm geplanten Ver\u00e4u\u00dferung seiner Gesch\u00e4ftsanteile gr\u00fcndete A die B-GmbH, bei der er alleiniger Gesellschafter und Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer war. Der Erwerber der Gesch\u00e4ftsanteile des A, die X-AG, wollte die Pensionszusage nicht \u00fcbernehmen. Deshalb vereinbarte A mit der X-AG, dass die Pensionsverpflichtung auf die B-GmbH gegen Zahlung von 467.000 EUR \u00fcbergehen sollte. Das Finanzamt und auch das Finanzgericht werteten diese Abl\u00f6se als Zufluss von Arbeitslohn an A und gew\u00e4hrten die Tariferm\u00e4\u00dfigung nach der F\u00fcnftelregelung. Dagegen wehrt sich A, da seiner Ansicht nach kein zu erfassender Vorteil zugeflossen ist, weil er \u00fcber das Kapital nicht verf\u00fcgen konnte.<\/p>\n<p><b>Entscheidung<\/b><\/p>\n<p>Der Bundesfinanzhof folgt dem Urteil des Finanzgerichts nicht, da die Abl\u00f6se seiner Meinung nach nicht als Arbeitslohn zu erfassen ist. Denn Arbeitslohn flie\u00dft dem Arbeitnehmer grunds\u00e4tzlich erst mit der Erf\u00fcllung des Anspruchs zu, also wenn der Arbeitgeber die geschuldete Leistung tats\u00e4chlich erbringt. Mit der Zusage k\u00fcnftiger Leistungen flie\u00dft daher Arbeitslohn erst in dem Zeitpunkt zu, in dem der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das wirtschaftliche Eigentum verschafft. Dementsprechend flie\u00dft Arbeitslohn dann zu, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Betr\u00e4ge zur Verf\u00fcgung stellt, die dieser zum Erwerb einer Zukunftssicherung verwendet.<\/p>\n<p>Deshalb hat weder die dem A erteilte Direktzusage noch die Abl\u00f6sezahlung der A-GmbH zu einem Zufluss von Arbeitslohn gef\u00fchrt. Denn die A-GmbH erf\u00fcllte einen Anspruch der B-GmbH aus der vereinbarten \u00dcbernahme der Pensionszusage. Durch die Vereinbarung wurde mit Zustimmung des A lediglich der Schuldner der Pensionsverpflichtung ausgetauscht. Die Schuld\u00fcbernahme bewirkt keinen Zufluss beim Pensionsberechtigten.<\/p>\n<p>Die Abl\u00f6sung einer vom Arbeitgeber erteilten Pensionszusage kann allerdings dann zum Zufluss von Arbeitslohn f\u00fchren, wenn dem Arbeitnehmer das Wahlrecht einger\u00e4umt wird, die Zahlung entweder an sich selbst oder an einen Dritten gegen \u00dcbernahme der Pensionsverpflichtung zu verlangen. Ein solches Wahlrecht hatte A jedoch nicht.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00dcbernahme einer Pensionsverpflichtung kann zu Arbeitslohn f\u00fchren Kann der Arbeitnehmer bei einer Abl\u00f6sung einer vom Arbeitgeber erteilten Pensionszusage den Abl\u00f6sungsbetrag an sich auszahlen lassen, f\u00fchrt dies beim Arbeitnehmer zum Zufluss von steuerpflichtigem Arbeitslohn. Hintergrund A war Mehrheitsgesellschafter und alleiniger Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer der A-GmbH, die ihm eine Pensionszusage i. H. v. 50 % seiner letzten Verg\u00fctung zugesagt &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/uebernahme-einer-pensionsverpflichtung-kann-zu-arbeitslohn-fuehren\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">\u00dcbernahme einer Pensionsverpflichtung kann zu Arbeitslohn f\u00fchren<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[15],"tags":[3988],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/45409"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=45409"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/45409\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=45409"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=45409"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=45409"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}