{"id":45499,"date":"2016-11-11T10:04:17","date_gmt":"2016-11-11T08:04:17","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=45499"},"modified":"2017-01-20T10:04:53","modified_gmt":"2017-01-20T08:04:53","slug":"mindestlohn-mindestlohn-ausnahme-fuer-langzeitarbeitslose-wird-selten-genutzt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/mindestlohn-mindestlohn-ausnahme-fuer-langzeitarbeitslose-wird-selten-genutzt\/","title":{"rendered":"Mindestlohn: Mindestlohn-Ausnahme f\u00fcr Langzeitarbeitslose wird selten genutzt"},"content":{"rendered":"<article>\n<h4>Die Ausnahmeregelung f\u00fcr Langzeitarbeitslose beim Mindestlohn wird selten genutzt, geht aus einer Studie des Instituts f\u00fcr Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor. Bei einer Befragung von 5.450 Langzeitarbeitslosen, die eine Stelle gefunden haben, gaben weniger als zwei Prozent an, in ihrem Jobcenter eine Bescheinigung beantragt zu haben. Zum Einsatz kam eine entsprechende Bescheinigung dann nur bei rund einem Prozent der Befragten.<\/h4>\n<\/article>\n<article>Langzeitarbeitslose haben die M\u00f6glichkeit, sich f\u00fcr die ersten sechs Monate eines Arbeitsverh\u00e4ltnisses unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro pro Stunde besch\u00e4ftigen zu lassen. Durch diese Ausnahmeregelung wollte der Gesetzgeber sicherstellen, dass der Mindestlohn die Integration von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt nicht erschwert.<\/p>\n<p>Eine Befragung von 84 Jobcenter-Mitarbeitern ergab, dass nach ihrer Einsch\u00e4tzung der Einsatz der Regelung weder f\u00fcr Jobcenter, noch f\u00fcr Arbeitgeber und Langzeitarbeitslose attraktiv sei. Die Ausnahmeregelung spielt in der t\u00e4glichen Vermittlungspraxis der sechs ausgew\u00e4hlten Jobcenter kaum eine Rolle, haben die Forscher herausgefunden. F\u00fcr den Ausgleich individueller Leistungseinschr\u00e4nkungen von Langzeitarbeitslosen st\u00fcnden aus Sicht der befragten Jobcenter-Mitarbeiter beispielsweise Eingliederungszusch\u00fcsse als passgenaueres F\u00f6rderinstrument zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n<p>Auch aus Arbeitgebersicht sei die Anwendung der Ausnahmeregelung nicht sehr attraktiv, so die befragten Jobcenter-Mitarbeiter: Vorbehalte gegen\u00fcber der Arbeitsmotivation oder den Arbeitstugenden von Langzeitarbeitslosen lie\u00dfen sich nicht \u00fcber niedrigere L\u00f6hne ausr\u00e4umen. Sehe man aber bei einem Langzeitarbeitslosen eine Passung zu den Stellenanforderungen, so d\u00fcrfte eine Entlohnung nach Mindestlohn nicht mehr das entscheidende Einstellungshemmnis sein. Ein Abweichen vom Mindestlohn kann nach Einsch\u00e4tzung der befragten Jobcenter-Mitarbeiter m\u00f6glicherweise sogar kontraproduktiv sein, wenn dies die Arbeitsmotivation einschr\u00e4nke, in der \u00fcbrigen Belegschaft ein Gef\u00fchl der Lohnkonkurrenz schaffe oder die Reputation als guter Arbeitgeber gef\u00e4hrde.<\/p>\n<p>Aus der Perspektive der Langzeitarbeitslosen selbst erscheine eine Besch\u00e4ftigung unterhalb des Mindestlohnniveaus ohnehin wenig attraktiv: \u201eSchlie\u00dflich, so die Befragten in den Jobcentern, m\u00fcssten die Langzeitarbeitslosen auch bereit sein, bei der Arbeitssuche von der Ausnahmeregelung Gebrauch zu machen und gegebenenfalls ein halbes Jahr weniger als den Mindestlohn zu verdienen\u201c, schreiben die IAB-Forscher. Gerade die H\u00f6he und die Angemessenheit des Lohns sowie die Aussicht, den Arbeitslosengeld- oder Arbeitslosengeld-II-Bezug durch die Arbeitsaufnahme verlassen zu k\u00f6nnen, d\u00fcrften die Langzeitarbeitslosen besonders motivieren. Bei einem Lohn unterhalb des Mindestlohnniveaus k\u00f6nne dagegen ein Gef\u00fchl der Diskriminierung entstehen.<\/p>\n<p>Hinzu komme, dass vielen Langzeitarbeitslosen die Ausnahmeregelung gar nicht bekannt sei. Bei der Befragung der Langzeitarbeitslosen gab nur jeder vierte an, schon von ihr geh\u00f6rt zu haben.<\/p>\n<p>Passend zu den Befragungsergebnissen zeigen statistische Analysen des IAB, dass keine messbaren Besch\u00e4ftigungseffekte der Ausnahmeregelung vorhanden sind.<\/p>\n<\/article>\n<article>\n<div id=\"vorspann\">\n<p>IAB, Pressemitteilung vom 11.11.2016<\/p>\n<\/div>\n<\/article>\n<article>\n<p class=\"opening\">\n<\/article>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Ausnahmeregelung f\u00fcr Langzeitarbeitslose beim Mindestlohn wird selten genutzt, geht aus einer Studie des Instituts f\u00fcr Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor. Bei einer Befragung von 5.450 Langzeitarbeitslosen, die eine Stelle gefunden haben, gaben weniger als zwei Prozent an, in ihrem Jobcenter eine Bescheinigung beantragt zu haben. 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