{"id":45509,"date":"2016-11-07T10:13:24","date_gmt":"2016-11-07T08:13:24","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=45509"},"modified":"2017-01-20T10:14:00","modified_gmt":"2017-01-20T08:14:00","slug":"arbeits-sozialrecht-arbeitslosengeld-trotz-beschaeftigungsverhaeltnis","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/arbeits-sozialrecht-arbeitslosengeld-trotz-beschaeftigungsverhaeltnis\/","title":{"rendered":"Arbeits-\/Sozialrecht:  Arbeitslosengeld trotz Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnis"},"content":{"rendered":"<article>\n<h4>Meldet sich eine Besch\u00e4ftigte arbeitslos, die sich wegen Mobbings nicht in der Lage sieht, an ihrem Arbeitsplatz t\u00e4tig zu sein, kann sie Arbeitslosengeld beanspruchen.<\/h4>\n<\/article>\n<article>Dies hat das Sozialgericht Dortmund im Falle einer Justizbesch\u00e4ftigten entschieden, die sich bei der Agentur f\u00fcr Arbeit Dortmund arbeitslos meldete, nachdem sie sich nach l\u00e4ngerer Arbeitsunf\u00e4higkeit und einer stufenweisen Wiedereingliederung an anderen Amtsgerichten geweigert hatte, an ihrem bisherigen Amtsgericht die Arbeit aufzunehmen. Sie sei nunmehr ohne Gehaltszahlung freigestellt worden und stelle sich dem Arbeitsmarkt zur Verf\u00fcgung. Vorab wolle sie das Arbeitsverh\u00e4ltnis bei dem Land NRW jedoch nicht k\u00fcndigen. Sie habe das Land NRW bei dem Arbeitsgericht Dortmund auf Versetzung verklagt.<\/p>\n<p>Die Arbeitsagentur lehnte die Gew\u00e4hrung von Arbeitslosengeld I ab, weil die Antragstellerin in einem ungek\u00fcndigten Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnis stehe und ihr Arbeitgeber nicht auf sein Direktionsrecht verzichtet habe. Sie sei damit nicht arbeitslos.<\/p>\n<p>Das Sozialgericht Dortmund verurteilte die Arbeitsagentur zur Zahlung von Arbeitslosengeld I. F\u00fcr die Arbeitslosigkeit gen\u00fcge eine faktische Besch\u00e4ftigungslosigkeit. Die Kl\u00e4gerin habe das Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnis mit dem Land NRW faktisch dadurch beendet, dass sie das Direktionsrecht ihres Arbeitgebers nicht anerkenne und sich nicht an ihrem Stammgericht einsetzen lasse. Die Kl\u00e4gerin habe sich auch der Arbeitsvermittlung zur Verf\u00fcgung gestellt. Sie d\u00fcrfe die f\u00f6rmliche K\u00fcndigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses mit dem Land NRW davon abh\u00e4ngig machen, eine anderweitige zumutbare Arbeit gefunden zu haben. Es sei unsch\u00e4dlich, dass sie versuche, die Wiederaufnahme der Besch\u00e4ftigung bei dem bisherigen Arbeitgeber durch eine Versetzung zu erreichen. Die Kammer sehe dies als Verpflichtung der Kl\u00e4gerin im Rahmen von Eigenbem\u00fchungen zur Beendigung der Arbeitslosigkeit an.<\/p>\n<div class=\"clearfix\"><\/div>\n<\/article>\n<p>Quelle: SG Dortmund, Pressemitteilung vom 07.11.2016 zum Urteil S 31 AL 84\/16 vom 10.10.2016<\/p>\n<article>&nbsp;<\/p>\n<\/article>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Meldet sich eine Besch\u00e4ftigte arbeitslos, die sich wegen Mobbings nicht in der Lage sieht, an ihrem Arbeitsplatz t\u00e4tig zu sein, kann sie Arbeitslosengeld beanspruchen. Dies hat das Sozialgericht Dortmund im Falle einer Justizbesch\u00e4ftigten entschieden, die sich bei der Agentur f\u00fcr Arbeit Dortmund arbeitslos meldete, nachdem sie sich nach l\u00e4ngerer Arbeitsunf\u00e4higkeit und einer stufenweisen Wiedereingliederung an &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/arbeits-sozialrecht-arbeitslosengeld-trotz-beschaeftigungsverhaeltnis\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Arbeits-\/Sozialrecht:  Arbeitslosengeld trotz Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnis<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1730],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/45509"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=45509"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/45509\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=45509"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=45509"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=45509"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}