{"id":45557,"date":"2016-12-21T11:43:47","date_gmt":"2016-12-21T09:43:47","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=45557"},"modified":"2017-01-20T11:44:26","modified_gmt":"2017-01-20T09:44:26","slug":"anpassungen-der-regelungen-fuer-die-wohnimmobilienkreditvergabe","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/anpassungen-der-regelungen-fuer-die-wohnimmobilienkreditvergabe\/","title":{"rendered":"Anpassungen der Regelungen f\u00fcr die Wohnimmobilienkreditvergabe"},"content":{"rendered":"<article>\n<h2>Das Bundeskabinett hat am 21. Dezember 2016 einen Gesetzentwurf zur \u201eErg\u00e4nzung des Finanzdienstleistungsaufsichtsrechts im Bereich der Ma\u00dfnahmen bei Gefahren f\u00fcr die Stabilit\u00e4t des Finanzsystems und zur \u00c4nderung der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie\u201c, kurz: Finanzaufsichtsrechterg\u00e4nzungsgesetz, beschlossen.<\/h2>\n<\/article>\n<article>Mit dem Gesetzentwurf werden \u00c4nderungen an der nationalen Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie vorgenommen. Die bestehenden Regelungen werden pr\u00e4zisiert und die Rechtssicherheit erh\u00f6ht, um die Vergabe von Wohnimmobilienkrediten zu erleichtern. So wird klargestellt, dass eine Wertsteigerung durch Bauma\u00dfnahmen oder Renovierung einer Wohnimmobilie bei der Kreditw\u00fcrdigkeitspr\u00fcfung ber\u00fccksichtigt werden darf. Au\u00dferdem soll ausdr\u00fccklich im Gesetz geregelt werden, dass &#8211; wie bisher schon &#8211; die Regelungen f\u00fcr Verbraucher-Darlehensvertr\u00e4ge grunds\u00e4tzlich nicht auf die sogenannten \u201eImmobilienverzehrkredite\u201c anwendbar sind. Dies wird dazu beitragen, die Auslegungsunsicherheiten mancher Institute bei der Kreditvergabe beispielsweise an \u00e4ltere Menschen zu beheben.<\/p>\n<p>Mit dem Gesetzentwurf setzt der Bund zudem die Empfehlung des Ausschusses f\u00fcr Finanzstabilit\u00e4t, des Internationalen W\u00e4hrungsfonds und des Europ\u00e4ischen Ausschusses f\u00fcr Systemrisiken um, zus\u00e4tzliche Instrumente einzuf\u00fchren, mit denen die Bundesanstalt f\u00fcr Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bestimmte Vorgaben f\u00fcr die Vergabe von Wohnimmobiliendarlehen festsetzen kann.<\/p>\n<p>Der Parlamentarische Staatssekret\u00e4r beim Bundesminister der Finanzen, Dr. Michael Meister:<\/p>\n<ul class=\"square\">\n<li>\u201eMit dem heute beschlossenen Gesetzentwurf pr\u00e4zisieren wir die Regelungen des Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie. Au\u00dferdem schaffen wir eine Rechtsgrundlage f\u00fcr zielgerichtete und passgenaue Instrumente, mit deren Hilfe die BaFin, wenn erforderlich, bei spekulativen \u00dcbertreibungen an den Immobilienm\u00e4rkten eingreifen kann. Das bedeutet nicht, dass die Instrumente sofort zum Einsatz kommen. Sie d\u00fcrfen nur im Bedarfsfall aktiviert werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass es in der Zukunft auch in Deutschland zu spekulativen \u00dcbertreibungen an den Immobilienm\u00e4rkten kommt. F\u00fcr diesen Fall treffen wir Vorsorge. Sollte der Einsatz der Instrumente eines Tages erforderlich werden, achten wir darauf, dass diese verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig angewendet werden.\u201c<\/li>\n<\/ul>\n<p>Der Gesetzentwurf sieht vor, Instrumente zu schaffen, mit denen die BaFin bei Bedarf den Kreditgebern bestimmte Kriterien f\u00fcr die Vergabe von Neukrediten vorgeben kann, wie zum Beispiel eine Obergrenze f\u00fcr das Verh\u00e4ltnis zwischen Darlehensh\u00f6he und Immobilienwert. Diese pr\u00e4ventiven Vorgaben zielen darauf ab, zu risikoreiche Finanzierungen zu vermeiden und Gefahren f\u00fcr die Finanzstabilit\u00e4t abzuwehren. Der Gesetzentwurf betrifft nur Kredite f\u00fcr Bau und Erwerb von Immobilien, nicht aber f\u00fcr Umbau und Renovierung. Zudem sind Anschlussfinanzierungen, Kleindarlehen und Ma\u00dfnahmen f\u00fcr den sozialen Wohnungsbau von den Vorgaben ausgenommen.<\/p>\n<p>Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die BaFin eine Einsch\u00e4tzung der drohenden Risiken f\u00fcr die Funktionsf\u00e4higkeit des Finanzsystems und f\u00fcr die Finanzstabilit\u00e4t vornimmt, bevor die Instrumente zum Einsatz kommen. Bei ihrer Entscheidung st\u00fctzt sie sich auf einschl\u00e4gige Analysen und Bewertungen der Deutschen Bundesbank. Die BaFin wird zudem Vertreter der Kreditwirtschaft und verschiedener Ressorts anh\u00f6ren und den Finanzausschuss des Deutschen Bundestages unterrichten. Falls die Instrumente aktiviert werden, trifft die BaFin zus\u00e4tzliche Anordnungen zu Freikontingenten und Bagatellgrenzen.<\/p>\n<div class=\"clearfix\">\u00a0Den Entwurf des Finanzaufsichtsrechterg\u00e4nzungsgesetz finden Sie auf der Homepage des BMF.<\/div>\n<\/article>\n<p>Quelle:\u00a0BMF, Mitteilung vom 21.12.2016<\/p>\n<article>&nbsp;<\/p>\n<\/article>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Bundeskabinett hat am 21. Dezember 2016 einen Gesetzentwurf zur \u201eErg\u00e4nzung des Finanzdienstleistungsaufsichtsrechts im Bereich der Ma\u00dfnahmen bei Gefahren f\u00fcr die Stabilit\u00e4t des Finanzsystems und zur \u00c4nderung der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie\u201c, kurz: Finanzaufsichtsrechterg\u00e4nzungsgesetz, beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf werden \u00c4nderungen an der nationalen Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie vorgenommen. 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