{"id":456,"date":"2012-05-31T15:05:01","date_gmt":"2012-05-31T13:05:01","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=456"},"modified":"2012-09-20T11:34:44","modified_gmt":"2012-09-20T09:34:44","slug":"einstweilige-anordnung-zur-durchsetzung-von-steuererstattungen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/einstweilige-anordnung-zur-durchsetzung-von-steuererstattungen\/","title":{"rendered":"Einstweilige Anordnung zur Durchsetzung von Steuererstattungen"},"content":{"rendered":"<p><strong>Einstweilige Anordnung zur Durchsetzung von Steuererstattungen<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernaussage<\/strong><\/p>\n<p>Die Finanzverwaltung tut sich bekanntlich schwer damit, unliebsame Urteile zeitnah umzusetzen. F\u00fcr die betroffenen Unternehmen ist dies zumeist mehr als \u00e4rgerlich. Nicht nur, dass sie auf die angestrebte Steuererstattung warten m\u00fcssen, h\u00e4ufig ergeben sich noch zus\u00e4tzliche Beratungskosten, um die ihnen zustehenden Anspr\u00fcche endg\u00fcltig durchzusetzen. Eine aktuelle Entscheidung des Finanzgerichts (FG) M\u00fcnster k\u00f6nnte helfen, diesem Treiben ein Ende zu bereiten.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><\/p>\n<p>Aufgrund der j\u00fcngsten Rechtsprechung des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs (EuGH) zur Besteuerung der Abgabe von Speisen an Imbissst\u00e4nden, hatte ein Unternehmer beantragt, die Umsatzsteuerbescheide f\u00fcr 2007 und 2008 zu seinen Gunsten zu \u00e4ndern. Diese standen unter dem Vorbehalt der Nachpr\u00fcfung. Das Finanzamt lehnte eine \u00c4nderung zun\u00e4chst ab. \u00dcber den hiergegen eingelegten Einspruch wollte die Beh\u00f6rde erst nach Ver\u00f6ffentlichung des Urteils des EuGH im Bundessteuerblatt entscheiden. Solange wollte der Unternehmer nicht warten und stellte einen Antrag auf einstweilige Anordnung beim hier zust\u00e4ndigen Finanzgericht M\u00fcnster auf Erstattung von ca. 100.000 EUR.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><\/p>\n<p>Die Richter gaben dem Antrag statt. Zum Einen sei durch die Korrektur der Umsatzsteuererkl\u00e4rungen der Anspruch des Kl\u00e4gers glaubhaft gemacht worden. Zum Anderen l\u00e4ge auch ein Anordnungsgrund vor, da der Kl\u00e4ger unmittelbar von der Zahlungsunf\u00e4higkeit bedroht sei.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><\/p>\n<p>Das Urteil ist zwar nicht geeignet, gegen jegliche Verz\u00f6gerungen der Finanzverwaltung vorzugehen. In F\u00e4llen jedoch, in denen den betroffenen Unternehmern existenzielle Sch\u00e4den drohen, z. B. die Insolvenz, ist ein Antrag auf einstweilige Anordnung zu pr\u00fcfen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Einstweilige Anordnung zur Durchsetzung von Steuererstattungen Kernaussage Die Finanzverwaltung tut sich bekanntlich schwer damit, unliebsame Urteile zeitnah umzusetzen. F\u00fcr die betroffenen Unternehmen ist dies zumeist mehr als \u00e4rgerlich. Nicht nur, dass sie auf die angestrebte Steuererstattung warten m\u00fcssen, h\u00e4ufig ergeben sich noch zus\u00e4tzliche Beratungskosten, um die ihnen zustehenden Anspr\u00fcche endg\u00fcltig durchzusetzen. Eine aktuelle Entscheidung des &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/einstweilige-anordnung-zur-durchsetzung-von-steuererstattungen\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Einstweilige Anordnung zur Durchsetzung von Steuererstattungen<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[188,189,190],"class_list":["post-456","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-unternehmer-und-freiberufler","tag-anordnung","tag-durchsetzung","tag-steuererstattungen"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/456","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=456"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/456\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=456"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=456"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=456"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}