{"id":45711,"date":"2017-04-14T11:55:58","date_gmt":"2017-04-14T09:55:58","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=45711"},"modified":"2023-08-25T11:07:01","modified_gmt":"2023-08-25T09:07:01","slug":"aktionsplan-gegen-steuerbetrug-trickreiche-steuervermeidung-und-geldwaesche","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/aktionsplan-gegen-steuerbetrug-trickreiche-steuervermeidung-und-geldwaesche\/","title":{"rendered":"Aktionsplan gegen Steuerbetrug, trickreiche Steuervermeidung und Geldw\u00e4sche"},"content":{"rendered":"<h1>Um\u00adset\u00adzung des 10-Punk\u00adte-Plans<\/h1>\n<p>Anfang April 2016 hat das Bundesministerium der Finanzen den Aktionsplan gegen Steuerbetrug, trickreiche Steuervermeidung und Geldw\u00e4sche auf den Weg gebracht. Hier dokumentieren wir den Umsetzungsstand zu diesem 10-Punkte-Plan.<\/p>\n<ul>\n<li><b>1. Steuerlicher Informationsaustausch mit Panama<\/b><\/li>\n<li><b>2.\u00a0Schwarze Listen<\/b><\/li>\n<li><b>3. Weltweiter automatischer Informationsaustausch<\/b><\/li>\n<li><b>4. \u00dcberwachung des Informationsaustauschs<\/b><\/li>\n<li><b>5. Transparenzregister<\/b><\/li>\n<li><b>6. Registervernetzung<\/b><\/li>\n<li><b>7. Offenlegungspflichten f\u00fcr Steuergestaltungen<\/b><\/li>\n<li><b>8. Sch\u00e4rfere Verwaltungssanktionen<\/b><\/li>\n<li><b>9. Keine \u201eFlucht in die Verj\u00e4hrung\u201c<\/b><\/li>\n<li><b>10. Zentralstelle f\u00fcr Geldw\u00e4sche-Verdachtsmeldung &#8211; Financial Intelligence Unit (FIU)<\/b><\/li>\n<\/ul>\n<h4 style=\"font-weight: 400;\">1. Steuerlicher Informationsaustausch mit Panama<\/h4>\n<p><b><strong>Panama muss kooperieren. Panama muss m\u00f6glichst rasch dem automatischen Informationsaustausch beitreten und zudem sein Gesellschaftsrecht so weiterentwickeln, dass inaktive und substanzlose Gesellschaften und deren Gesellschafter identifiziert werden k\u00f6nnen. Gesellschafter oder Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer m\u00fcssen zu einem regelm\u00e4\u00dfigen Nachweis verpflichtet werden, welche wirtschaftliche Aktivit\u00e4t ihre Firma entfaltet. Wir brauchen volle Transparenz. Zur Identifikation von inaktiven und substanzlosen Gesellschaften sollte die OECD Kriterien entwickeln. Wir m\u00fcssen unterscheiden k\u00f6nnen zwischen unsch\u00e4dlichen leeren Firmenm\u00e4nteln und sogenannten Briefkastengesellschaften. Wenn Panama nicht rasch kooperiert, werden wir daf\u00fcr eintreten, bestimmte in Panama get\u00e4tigte Finanzgesch\u00e4fte international zu \u00e4chten.<\/strong><\/b><\/p>\n<p>Die Bundesregierung hat Panama aufgefordert, bei der steuerlichen Amtshilfe zu kooperieren und baldm\u00f6glichst den steuerlichen Informationsaustausch sowie den automatischen Austausch von Informationen \u00fcber Finanzkonten nach OECD-Standard abzuschlie\u00dfen.\u00a0 Die Verhandlungen gestalten sich schwierig, dennoch dr\u00e4ngt Deutschland auf einen Abschluss in der ersten Jahresh\u00e4lfte 2017.<\/p>\n<p>Im November 2016 wurde Panama durch das \u201eGlobal Forum on Exchange of Information for Tax Purposes\u201c als \u201enon-compliant\u201c eingestuft, beispielsweise wegen mangelnder Verf\u00fcgbarkeit von Informationen \u00fcber den wirtschaftlich Berechtigten von Rechtstr\u00e4gern. Damit wird der Druck auf Panama erheblich erh\u00f6ht, sein nationales Recht den internationalen OECD-Standards anzupassen. Ferner soll die OECD im Auftrag der G20 bis Juli 2017 eine Liste von Staaten vorlegen, die nicht die Transparenz-Kriterien erf\u00fcllen, und ggf. Abwehrma\u00dfnahmen pr\u00fcfen. Panama d\u00fcrfte ein gro\u00dfes Interesse daran haben, das negative Rating zu verlieren.<\/p>\n<p><b>Nach oben<\/b><\/p>\n<h4 style=\"font-weight: 400;\"><strong style=\"font-weight: inherit;\">2.\u00a0Schwarze Listen<\/strong><\/h4>\n<p><b><strong>Wir brauchen eine Vereinheitlichung der verschiedenen nationalen und internationalen \u201eschwarzen Listen\u201c. Dazu brauchen wir einheitliche Kriterien, die Steuer- und Geldw\u00e4scheaspekte ber\u00fccksichtigen. Die Federf\u00fchrung muss einer internationalen Organisation wie der OECD \u00fcbertragen werden. Das gegenw\u00e4rtige Nebeneinander verschiedener Listen in verschiedenen Regionen und mit unterschiedlichen Zwecken schadet der Durchschlagskraft eines solchen Systems. Auf dem Weg zu einer weltweiten L\u00f6sung werden wir in Europa mit der Schaffung einer gemeinsamen Liste vorangehen.<\/strong><\/b><\/p>\n<p>Die Arbeiten der EU-Kommission an einer EU-einheitlichen \u201eSchwarzen Liste\u201c f\u00fcr Steuerzwecke sollen bis Ende 2017 abgeschlossen sein. Im ersten Schritt wurden weltweit alle Nicht-EU-Staaten und -Gebiete im Hinblick auf ihre wirtschaftliche Verflechtung mit der EU sowie auf das Risiko der Erm\u00f6glichung von Praktiken der Steuerhinterziehung und -vermeidung untersucht. Als Ergebnis wurde am 14. September 2016 ein sog. Scoreboard ver\u00f6ffentlicht https:\/\/ec.europa.eu\/taxation_customs\/sites\/taxation\/files\/2016-09-15_scoreboard-indicators.pdf.<\/p>\n<p>Auf dieser Basis werden derzeit \u00a092 Drittstaaten und Jurisdiktionen auf Einhaltung der die Einhaltung der internationalen Standards zur Transparenz und zum Informationsaustausch, die Sicherstellung einer fairen Besteuerung und die Verpflichtung und Umsetzung der OECD\/G20-Epfehlungen gegen Gewinnk\u00fcrzung und Gewinnverlagerung (BEPS-Projekt). Als letztes Mittel wird der Rat der EU-Finanzminister Ende 2017 entscheiden, welche Drittstaaten auf die \u201eSchwarze Liste\u201c gesetzt werden.<\/p>\n<p>Ferner werden seit 2016 nach EU-einheitlichen Kriterien und in \u00dcbereinstimmung mit den Erkenntnissen des internationalen Standardsetzers, der Financial Action Task Force (FATF), Drittstaaten bestimmt, die strategische M\u00e4ngel zur Bek\u00e4mpfung von Geldw\u00e4sche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. Benannt wurden elf L\u00e4nder: Afghanistan, Bosnien und Herzegowina, Guyana, Irak, Laos, Syrien, Uganda, Vanuatu, Jemen, Iran sowie Nordkorea.<\/p>\n<p><b>Nach oben<\/b><\/p>\n<h4 style=\"font-weight: 400;\"><strong style=\"font-weight: inherit;\">3. Weltweiter automatischer Informationsaustausch<\/strong><\/h4>\n<p><b><strong>100 Staaten sind nicht genug: Wir m\u00fcssen daf\u00fcr sorgen, dass weltweit m\u00f6glichst alle Staaten und Gebiete den neuen Standard f\u00fcr den automatischen Informationsaustausch in Steuerfragen umsetzen. Dazu m\u00fcssen die ehrlichen Staaten den Druck erh\u00f6hen. Es darf sich nicht mehr lohnen, eine Heimat f\u00fcr Schwarzgeld zu bieten.<\/strong><\/b><\/p>\n<p>Deutschland fordert mit Nachdruck, dass weltweit m\u00f6glichst alle Staaten und Gebiete, insbesondere solche mit Finanzzentren, \u00a0den internationalen Standard zum automatischen Austausch von Informationen \u00fcber Finanzkonten (CRS) anwenden und z\u00fcgig die Mehrseitige \u00a0Vereinbarung vom 29. Oktober 2016 unterzeichnen. Der CRS wurde von Deutschland mitinitiiert und aktuell haben sich 100 Staaten und Gebiete zu dem Standard bekannt. Der erste automatische Austausch \u00fcber Finanzkonten beginnt mit einer Reihe von Staaten ab 2017. Weitere Staaten, etwa die Schweiz und Singapur, folgen ab 2018 <a style=\"font-weight: 400;\" href=\"http:\/\/www.oecd.org\/tax\/automatic-exchange\/commitment-and-monitoring-process\/AEOI-commitments.pdf\" class=\"broken_link\">http:\/\/www.oecd.org\/tax\/automatic-exchange\/commitment-and-monitoring-process\/AEOI-commitments.pdf<\/a>.<\/p>\n<p><b>Nach oben<\/b><\/p>\n<h4 style=\"font-weight: 400;\"><strong style=\"font-weight: inherit;\">4. \u00dcberwachung des Informationsaustauschs<\/strong><\/h4>\n<p><b><strong>Wir brauchen einen \u00dcberwachungsmechanismus f\u00fcr den automatischen Informationsaustausch. Das Global Forum der OECD sollte die konsequente Umsetzung des Austauschs \u00fcberwachen und wirksame Sanktionen f\u00fcr nachl\u00e4ssige oder nicht kooperierende Staaten entwickeln. Eine entsprechende Feststellung der OECD w\u00e4re dann auch die Rechtsgrundlage f\u00fcr nationale Abwehrma\u00dfnahmen. Wir m\u00fcssen zudem sicherstellen, dass der neue Standard nicht nur auf neue, sondern auch fl\u00e4chendeckend auf bestehende Konten angewandt wird.<\/strong><\/b><\/p>\n<p>Der automatische Informationsaustausch wird durch eine vertragsgetreue und fristgerechte Umsetzung des Standards in allen ma\u00dfgeblichen Staaten und Gebieten \u00fcberwacht, um den erforderlichen Umsetzungsdruck aufrechtzuerhalten. Die bereits 2014 erfolgte Beauftragung des \u201eGlobal Forum\u201c mit der Aufgabe der \u00dcberwachung der Einhaltung des automatischen Austauschs von Informationen zu Finanzkonten basiert auf dessen weltweit einzigartiger umfangreicher Expertise mit seinen \u00fcber 130 Mitgliedstaaten. Dies sichert ein transparentes Verfahren und liefert zugleich durch die kritische Analyse des Alltags des steuerlichen Informationsaustauschs Erkenntnisse, die bei der Fortentwicklung des CRS wesentlich sein k\u00f6nnen http:\/\/www.oecd.org\/tax\/transparency\/.<\/p>\n<p><b>Nach oben<\/b><\/p>\n<h4 style=\"font-weight: 400;\"><strong style=\"font-weight: inherit;\">5. Transparenzregister<\/strong><\/h4>\n<p><b><strong>Wir brauchen weltweit Register der wirtschaftlich Berechtigten von Firmen, um die Hinterm\u00e4nner von Unternehmenskonstruktionen transparenter zu machen. Gleichzeitig sollen gesellschaftsrechtliche Anforderungen so gestaltet sein, dass sie eine leichte Identifizierung der wirtschaftlich Beg\u00fcnstigten erm\u00f6glichen. Mit der vierten Anti-Geldw\u00e4sche-Richtlinie der EU ist ein solches Register f\u00fcr die EU-Staaten vereinbart worden. Deutschland f\u00fchrt dieses Register zeitnah ein. Das kann aber nur ein erster Schritt f\u00fcr eine weltweite L\u00f6sung sein. Auch hier gilt, dass nicht nur neue, sondern auch bestehende Firmen fl\u00e4chendeckend erfasst werden m\u00fcssen.<\/strong><\/b><\/p>\n<p><b>Nach oben<\/b><\/p>\n<h4 style=\"font-weight: 400;\"><strong style=\"font-weight: inherit;\">6. Registervernetzung<\/strong><\/h4>\n<p><b><strong>Wir m\u00fcssen die nationalen Register weltweit systematisch miteinander vernetzen. Dazu geh\u00f6rt die z\u00fcgige Entwicklung eines einheitlichen Standards, welche Informationen in die jeweiligen nationalen Register aufgenommen werden und wie diese verifiziert werden. Zudem brauchen die Steuerverwaltungen Zugriff auf dieses Geldw\u00e4scheregister, wie dies in Deutschland bereits geplant ist, damit ein Abgleich mit den durch den internationalen automatischen Informations\u00adaustausch gewonnenen Erkenntnissen erfolgen kann. Die Registerinformationen sollen auch entsprechend spezialisierten Nichtregierungsorganisationen und Fachjournalisten offen stehen k\u00f6nnen. Umgekehrt erwarten wir, dass diese Nichtregierungsorganisationen und Journalisten die Ergebnisse ihrer Recherchen auch den zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden zur Verf\u00fcgung stellen.<\/strong><\/b><\/p>\n<p>Mit dem von der Bundesregierung am 22. Februar 2017 beschlossenen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Vierten EU-Geldw\u00e4scherichtlinie (http:\/\/www.bundesfinanzministerium.de\/Content\/DE\/Downloads\/Gesetze\/2017-02-22-eu-geldwaescherichtlinie.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=7) wurden die Voraussetzungen f\u00fcr ein zentrales elektronisches Transparenzregister geschaffen, aus dem sich Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen ersehen lassen. Neben Beh\u00f6rden und Verpflichteten erhalten bei berechtigtem Interesse auch andere Personen und Organisationen wie Nichtregierungsorganisationen und Fachjournalisten Zugang zum Transparenzregister. Zur Vorbeugung gegen grenz\u00fcberschreitenden Missbrauch juristischer Personen und Rechtsverein\u00adbarungen sollen EU-weit die nationalen Transparenzregister miteinander vernetzt werden und zielgerichtete \u00c4nderungen der Vierten EU-Geldw\u00e4scherichtlinie verabschiedet werden.<\/p>\n<p>Da Geldw\u00e4sche und Steuerhinterziehung in der Regel nicht an den EU-Grenzen halt machen, sondern sich unter Einbeziehung von Unternehmenskonstrukten auch aus au\u00dfereurop\u00e4ischen L\u00e4ndern vollziehen, kommt dem internationalen Informationsaustausch eine herausragende Bedeutung zu. Deutschland hat sich zusammen mit den anderen G5-Staaten (Vereinigtes K\u00f6nigreich, Frankreich, Italien, Spanien) bereits am 14. April 2016 in einem Brief an die G20 gewandt und die Staaten aufgefordert, durch geeignete Ma\u00dfnahmen den Datenzugang zum wirtschaftlich Berechtigten zu verbessern http:\/\/www.bundesfinanzministerium.de\/Content\/EN\/Standardartikel\/Topics\/Taxation\/Articles\/G5-letter-to-G20-counterparts-regarding-action-on-beneficial-ownership.html. Mit Stand vom 14. Dezember 2016 haben sich 54 Staaten weltweit dieser Initiative angeschlossen https:\/\/www.gov.uk\/government\/publications\/beneficial-ownership-countries-that-have-pledged-to-exchange-information\/countries-committed-to-sharing-beneficial-ownership-information.<\/p>\n<p><b>Nach oben<\/b><\/p>\n<h4 style=\"font-weight: 400;\"><strong style=\"font-weight: inherit;\">7. Offenlegungspflichten f\u00fcr Steuergestaltungen<\/strong><\/h4>\n<p><b><strong>Es ist nicht Aufgabe von Banken, aggressive Steuervermeidung zu beg\u00fcnstigen. Unterst\u00fctzungsleistungen von Banken f\u00fcr Steuerhinterziehung von Kunden sind schon heute strafrechtlich sanktioniert. Der BEPS-Aktionsplan sieht Offenlegungspflichten f\u00fcr die Anbieter von Steuersparmodellen vor. Wir werden daf\u00fcr sorgen, dass Banken und Berater die Rechtsrisiken aus dem Anbieten oder Vermitteln solcher Modelle k\u00fcnftig nicht mehr eingehen wollen. Schon jetzt lohnt es sich immer weniger, in offenkundigen Graubereichen Gesch\u00e4fte machen zu wollen.<\/strong><\/b><\/p>\n<p>Punkt 12 des BEPS-Aktionsplans empfiehlt den OECD-Staaten als Mittel gegen aggressive Steuerplanung, eine verpflichtende Offenlegung von Steuergestaltungsmodellen. Ziel ist insbesondere, fr\u00fchzeitig Kenntnisse \u00fcber Praktiken der Steuervermeidung unter Androhung eines Bu\u00dfgeldes gegen\u00fcber Beratern und\/oder Steuerpflichtigen zu erlangen, um bereits in einem fr\u00fchen Stadium gegensteuern zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Das Max-Planck-Institut M\u00fcnchen hat im Auftrag des BMF zur \u201eAnzeigepflicht f\u00fcr Steuergestaltungsmodelle in Deutschland \u2013 Hinweise f\u00fcr eine zul\u00e4ssige und zugleich effiziente gesetzliche Regelung\u201c einen Bericht vorgelegt (http:\/\/www.tax.mpg.de\/fileadmin\/TAX\/docs\/TL\/MA\/Gutachten_Anzeigepflichten_MPI.pdf), der eine Anzeigepflicht im deutschen Recht f\u00fcr m\u00f6glich h\u00e4lt, die sowohl den verfassungsrechtlichen als auch den europarechtlichen Anforderungen gen\u00fcgt. Eine Umsetzung wird derzeit auf Bund-L\u00e4nder-Ebene sowie von der EU-Kommission intensiv gepr\u00fcft.<\/p>\n<p>Im September 2016 wurde durch die Steuer-Abteilungsleiter des Bundes und der L\u00e4nder eine Bund\/L\u00e4nder-Arbeitsgruppe eingesetzt. Mit Beschluss der Finanzministerkonferenz vom 1. Dezember 2016 wurden die Abteilungsleiter aufgefordert, einen Bericht vorzulegen, wie eine Anzeigepflicht f\u00fcr Steuergestaltungen gesetzestechnisch ausgestaltet sein k\u00f6nnte. Die Arbeitsgruppe hat inzwischen viermal getagt. Eine Entscheidung, ob und ggf. wie eine Anzeigepflicht eingef\u00fchrt werden sollte, ist noch nicht getroffen worden.<\/p>\n<p>Zu ber\u00fccksichtigen sind dabei auch die Entwicklungen auf EU-Ebene. Der Rat der EU-Finanzminister forderte im Mai 2016 die EU-Kommission auf, die Vorlage eines Richtlinienvorschlags zum Thema Anzeigepflicht f\u00fcr Steuergestaltungen zu pr\u00fcfen. Daraufhin startete die EU-Kommission im Herbst 2016 eine \u00f6ffentliche Konsultation, die im Februar 2017 endete. Anfang M\u00e4rz 2017 fand eine Kommissions-Arbeitsgruppensitzung statt. Im Rahmen dieser Sitzung diskutierte die Kommission mit den Vertretern der Mitgliedstaaten verschiedene Optionen f\u00fcr eine m\u00f6gliche Anzeigepflicht. Bis zur Sommerpause 2017 wird mit einem Richtlinienvorschlag der Kommission gerechnet.<\/p>\n<p><b>Nach oben<\/b><\/p>\n<h4 style=\"font-weight: 400;\">8. Sch\u00e4rfere Verwaltungssanktionen<\/h4>\n<p><b><strong>Wir brauchen sch\u00e4rfere Verwaltungssanktionen f\u00fcr Unternehmen. Eine wirksame strafrechtliche Verfolgung von Fehlverhalten scheitert oftmals am Nachweis pers\u00f6nlichen Verschuldens. Daher sollten die Institutionen selbst st\u00e4rker zur Verantwortung gezogen werden. So wie in den USA werden auch in Deutschland und Europa von den Aufsichtsbeh\u00f6rden verh\u00e4ngte Sanktionen k\u00fcnftig eine st\u00e4rkere Rolle spielen. Unternehmen m\u00fcssen ihrerseits die Verantwortlichen f\u00fcr solche Sanktionen st\u00e4rker in Regress nehmen.<\/strong><\/b><\/p>\n<p>Bereits der Koalitionsvertrag sieht vor, mit Blick auf strafbares Verhalten im Unternehmensbereich das Ordnungswidrigkeitenrecht auszubauen und ein Unternehmensstrafrecht f\u00fcr multinationale Konzerne zu pr\u00fcfen. Das Bundesministerium der Justitz und f\u00fcr Verbraucherschutz (BMJV) hatte angek\u00fcndigt, hierzu 2016 einen Referentenentwurf vorzulegen. Dieser Entwurf steht noch aus. Speziell f\u00fcr den Bereich des Finanzmarktes hat das BMF bereits, teilweise \u00fcber europ\u00e4ische Vorgaben hinausgehend, erheblich sch\u00e4rfere Sanktionsregelungen f\u00fcr Unternehmen im Kapitalanlagegesetzbuch und Wertpapierhandelsgesetz auf den Weg gebracht.<\/p>\n<p><b>Nach oben<\/b><\/p>\n<h4 style=\"font-weight: 400;\"><strong style=\"font-weight: inherit;\">9. Keine \u201eFlucht in die Verj\u00e4hrung\u201c<\/strong><\/h4>\n<p><b><strong>Steuerhinterzieher d\u00fcrfen sich nicht in die Verj\u00e4hrung fl\u00fcchten. Es ist nicht hinnehmbar, wenn Steuerhinterzieher auf Straffreiheit durch Verj\u00e4hrung spekulieren k\u00f6nnen, indem sie Auslandsbeziehungen verschweigen. Wir m\u00fcssen national und international erreichen, dass die Verj\u00e4hrungsfrist erst dann beginnt, wenn ein Steuerpflichtiger (bestehenden und neuen) Meldepflichten f\u00fcr Auslandsbeziehungen nachgekommen ist (\u201eAnlaufhemmung\u201c f\u00fcr die Verj\u00e4hrung).<\/strong><\/b><\/p>\n<p>Die Bundesregierung hat mit dem am 22. Dezember 2016 beschlossenen Entwurf eines Steuerumgehungsbek\u00e4mpfungsgesetzes auf nationaler Ebene erforderlichen Konsequenzen aus den \u201ePanama Papers\u201c gezogen http:\/\/dipbt.bundestag.de\/dip21\/brd\/2016\/0816-16.pdf. Die Steuerumgehung \u00fcber Briefkastenfirmen in Steueroasen soll deutlich erschwert werden. Daf\u00fcr werden erweiterte Mitwirkungspflichten der Steuerpflichtigen, neue Anzeigepflichten der Banken und umfassendere Ermittlungsbefugnisse der Finanzverwaltung eingef\u00fchrt. Das erh\u00f6hte Entdeckungsrisiko soll vor Steuerhinterziehung \u00fcber Briefkastenfirmen abschrecken. Insbesondere soll Transparenz bei Gesch\u00e4ftsbeziehungen inl\u00e4ndischer Steuerpflichtiger zu Gesellschaften au\u00dferhalb der Europ\u00e4ischen Union oder der Europ\u00e4ischen Freihandelsassoziation geschaffen werden, unabh\u00e4ngig vom Umfang der wirtschaftlichen Aktivit\u00e4ten.<\/p>\n<p>Zudem soll mit dem neuen \u00a7 170 Absatz 7 AO-Entwurf der Anlauf der sog. Festsetzungsfrist f\u00fcr maximal 10 Jahre gehemmt sein, soweit Steuerpflichtige steuererhebliche \u201ebeherrschende\u201c Beziehungen zu einer Drittstaat-Gesellschaft den Finanzbeh\u00f6rden nicht mitgeteilt haben und diese Beteiligung auch nicht anderweitig bekannt geworden ist. Hinzu kommt ein neuer Tatbestand eines besonders schweren Falls einer Steuerhinterziehung in \u00a7 370 Absatz 3 Satz 2 Nummer 6 AO, wenn der Steuerpflichtige eine Drittstaat-Gesellschaft zur Verschleierung steuerlich relevanter Tatsachen nutzt und so fortgesetzt Steuern verk\u00fcrzt oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt. F\u00fcr dieses neue Regelbeispiel soll ebenfalls die zehnj\u00e4hrige Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr die Strafverfolgung gelten.<\/p>\n<p><b>Nach oben<\/b><\/p>\n<h4 style=\"font-weight: 400;\"><strong style=\"font-weight: inherit;\">10. Zentralstelle f\u00fcr Geldw\u00e4sche-Verdachtsmeldung &#8211; Financial Intelligence Unit (FIU)<\/strong><\/h4>\n<p><b><strong>Wir werden in Deutschland unsere Ma\u00dfnahmen zur Bek\u00e4mpfung von Geldw\u00e4sche weiter verst\u00e4rken. Deutschland hat in den vergangenen Jahren strikte Vorgaben und Kontrollen zur Bek\u00e4mpfung von Geldw\u00e4sche im Finanzsektor etabliert. Solche Fortschritte brauchen wir auch bei der Geldw\u00e4schekontrolle im gewerblichen Bereich, f\u00fcr die im Wesentlichen die Bundesl\u00e4nder verantwortlich sind. Die Zentralstelle f\u00fcr Geldw\u00e4sche-Verdachtsmeldungen (\u201eFinancial Intelligence Unit\u201c) wird vom Bundeskriminalamt zum Zoll verlagert und dabei mit neuen Kompetenzen und deutlich mehr Personal ausgestattet. Wir werden auch mit den L\u00e4ndern dar\u00fcber reden, wie wir die Bek\u00e4mpfung von Geldw\u00e4sche im gewerblichen Bereich in unserer f\u00f6deralen Ordnung effizienter organisieren k\u00f6nnen. Wir brauchen zudem eine rechtspolitische Initiative f\u00fcr bessere Gewinnabsch\u00f6pfungen aus illegalen Gesch\u00e4ften sowie sch\u00e4rfere Sanktionen und ein erleichtertes Einfrieren von Verm\u00f6gen.<\/strong><\/b><\/p>\n<p>Die Bek\u00e4mpfung von Geldw\u00e4sche und Terrorismusfinanzierung hat in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Deutschland ist Vorreiter im Kampf gegen Geldw\u00e4sche. Der Gesetzentwurf zur Umsetzung der Vierten EU-Geldw\u00e4scherichtlinie sieht ein hohes Schutzniveau vor \u2013 in vielen Bereichen \u00fcber die EU-Vorgaben hinaus \u2013 und leistet einen wichtigen Beitrag zur Pr\u00e4vention von Geldw\u00e4sche und Terrorismusfinanzierung. Bspw. sind G\u00fcterh\u00e4ndler bereits jetzt unabh\u00e4ngig von der konkreten Transaktion und auch bei unbarem Gesch\u00e4ft dazu verpflichtet, Geldw\u00e4scheverdachtsmeldungen abzugeben, wenn daf\u00fcr Anlass besteht. Die EU-Richtlinie sieht dies nur bei Bartransaktionen vor.<\/p>\n<p>Zudem wird die Zentralstelle f\u00fcr Finanztransaktionsuntersuchungen, kurz \u201eFIU\u201c, als eigenst\u00e4ndige Beh\u00f6rde innerhalb der Generalzolldirektion etabliert. Sie wird durch ihre Kompetenzen und einer Personalaufstockung von 25 auf 165 Stellen in die Lage versetzt, Anhaltspunkten auf Geldw\u00e4sche einschlie\u00dflich ihrer Vortaten wie Steuerhinterziehung besonders zielgerichtet nachzugehen. Die Ermittlungsbeh\u00f6rden sollen so entlastet und die tats\u00e4chlich \u201eschwarzen Schafe\u201c besser herausgefiltert werden. Die neue FIU wird auch Gelder vor\u00fcbergehend sicherzustellen k\u00f6nnen, um diese \u2013 sollte sich der Verdacht einer illegalen Herkunft erh\u00e4rten \u2013 im Strafverfahren umfassend einziehen zu k\u00f6nnen. Ferner soll die FIU k\u00fcnftig st\u00e4rker Auswertungen und Berichte zu Geldw\u00e4sche und Terrorismusfinanzierung erstellen und dazu beitragen, die Aufsicht der Landesbeh\u00f6rden risikoorientierter auszurichten und besser zu koordinieren.<\/p>\n<p>Da es bei Geldw\u00e4sche in der Regel keinen Gesch\u00e4digten gibt, werden die Sanktionen von Geldw\u00e4schedelikten erh\u00f6ht: So wird Deutschland in Umsetzung der Vierten EU-Geldw\u00e4sche-Richtlinie sch\u00e4rfere Sanktionsvorschriften einf\u00fchren. Vorgesehen sind:<\/p>\n<ul>\n<li>maximale Geldbu\u00dfen in mindestens zweifacher H\u00f6he der infolge des Versto\u00dfes erzielten Gewinne oder von mind. 1 Mio. Euro<\/li>\n<li>f\u00fcr Kredit- oder Finanzinstitute in Abweichung davon: maximale Geldbu\u00dfen von mind. 5 Mio. Euro oder 10 % des j\u00e4hrlichen Gesamtumsatzes.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Auch die L\u00e4nder sind gefordert, ihre Aufsicht \u00fcber Nicht-Finanzinstitute zu verbessern: Die Geldw\u00e4schebek\u00e4mpfung kann nur gelingen, wenn es auf Seiten der Verpflichteten ausreichendes Problembewusstsein gibt, die Aufsicht in ihrer Zust\u00e4ndigkeit schlagkr\u00e4ftiger aufgestellt wird und Pr\u00e4vention und Verfolgung durch die Ermittlungs- und Strafverfolgungsbeh\u00f6rden ineinandergreifen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Um\u00adset\u00adzung des 10-Punk\u00adte-Plans Anfang April 2016 hat das Bundesministerium der Finanzen den Aktionsplan gegen Steuerbetrug, trickreiche Steuervermeidung und Geldw\u00e4sche auf den Weg gebracht. Hier dokumentieren wir den Umsetzungsstand zu diesem 10-Punkte-Plan. 1. Steuerlicher Informationsaustausch mit Panama 2.\u00a0Schwarze Listen 3. Weltweiter automatischer Informationsaustausch 4. \u00dcberwachung des Informationsaustauschs 5. Transparenzregister 6. Registervernetzung 7. Offenlegungspflichten f\u00fcr Steuergestaltungen 8. &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/aktionsplan-gegen-steuerbetrug-trickreiche-steuervermeidung-und-geldwaesche\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Aktionsplan gegen Steuerbetrug, trickreiche Steuervermeidung und Geldw\u00e4sche<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1730],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/45711"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=45711"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/45711\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=45711"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=45711"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=45711"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}