{"id":45737,"date":"2017-04-27T08:54:11","date_gmt":"2017-04-27T06:54:11","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=45737"},"modified":"2020-09-15T11:46:53","modified_gmt":"2020-09-15T09:46:53","slug":"lizenzschranke-beschlossen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/lizenzschranke-beschlossen\/","title":{"rendered":"Lizenzschranke beschlossen"},"content":{"rendered":"<h2>Berlin: (hib\/HLE) Der Finanzausschuss hat am Mittwoch als Ma\u00dfnahme gegen sch\u00e4dliche Steuerpraktiken unter anderem eine sogenannte Lizenzschranke beschlossen. Au\u00dferdem wurde zur Entlastung besonders der mittelst\u00e4ndischen Wirtschaft die Sofortabschreibungsgrenze f\u00fcr geringwertige Wirtschaftsg\u00fcter stark erh\u00f6ht.<\/h2>\n<div>\n<p>Nachdem die Koalitionsfraktionen von CDU\/CSU und SPD insgesamt acht \u00c4nderungsantr\u00e4ge beschlossen hatten, stimmte der Finanzausschuss dem von der Regierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes gegen sch\u00e4dliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechte\u00fcberlassungen (<i class=\"icon-doc\"><\/i>18\/11233, <i class=\"icon-doc\"><\/i>18\/11531) mit den Stimmen der Fraktionen von CDU\/CSU, SPD und B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen zu. Die Fraktion Die Linke enthielt sich. Ein \u00c4nderungsantrag der Fraktion B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen wurde abgelehnt. Zur Unterbindung von Gewinnverlagerungen sieht der Gesetzentwurf eine Einschr\u00e4nkung der steuerlichen Abzugsm\u00f6glichkeit f\u00fcr Lizenzaufwendungen vor. Dazu hei\u00dft es, immaterielle Wirtschaftsg\u00fcter wie Patente, Lizenzen, Konzessionen oder Markenrechte w\u00fcrden sich besonders einfach \u00fcber Staatsgrenzen hinweg \u00fcbertragen lassen. Dies habe in der Vergangenheit zu einem Steuerwettbewerb zwischen Staaten (zum Beispiel mit &#8222;Lizenzboxen&#8220;) gef\u00fchrt. &#8222;Multinationale Konzerne k\u00f6nnen diese Pr\u00e4ferenzregime zur Gewinnverlagerung nutzen&#8220;, argumentierte die Bundesregierung und forderte: &#8222;Steuern sollen jedoch dem Staat zustehen, in dem die der Wertsch\u00f6pfung zugrundeliegende Aktivit\u00e4t stattfindet, und nicht dem Staat, der den h\u00f6chsten Steuerrabatt bietet.&#8220;<\/p>\n<p>Ein Sprecher der CDU\/CSU-Fraktion erl\u00e4uterte in der Sitzung, die Einf\u00fchrung dieser Lizenzschranke betreffe gro\u00dfe Konzerne, deren deutsche Tochtergesellschaften f\u00fcr die Nutzung von Lizenzen Zahlungen ins Ausland leisten m\u00fcssten, wo diese Lizenzeinnahmen nur gering oder gar nicht versteuert werden m\u00fcssten. Der Sprecher der SPD-Fraktion bezeichnete es als \u00e4rgerlich, dass andere L\u00e4nder sogenannte Lizenzboxen mit Steuervorteilen erm\u00f6glichen w\u00fcrden. Aber Unternehmen in Deutschland, die diese Tricks nicht genutzt h\u00e4tten, h\u00e4tten jetzt auch kein Problem durch die \u00c4nderung. Betroffen k\u00f6nnten in erster Linie gro\u00dfe amerikanische Unternehmen sein. Die Linksfraktion erkl\u00e4rte, der Gesetzentwurf gehe in die richtige Richtung, aber angesichts der geringen erwarteten Mehreinnahmen von 30 Millionen Euro handele es sich eher um einen &#8222;Papiertiger&#8220;. Die Fraktion B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen erinnerte, dass die Gr\u00fcnen schon lange Ma\u00dfnahmen gegen die Nutzung von Lizenzboxen gefordert h\u00e4tten. Die jetzt beschlossene Ma\u00dfnahme sei ein Notanker. Richtiger w\u00e4re eine Mindestbesteuerung von 15 Prozent gewesen.<\/p>\n<p>Der Sprecher der CDU\/CSU-Fraktion hob die Bedeutung weiterer \u00c4nderungsbeschl\u00fcsse der Koalitionsfraktionen hervor. So werde die Steuerfreiheit von Wagniskapitalzusch\u00fcssen f\u00fcr junge Unternehmen ausgeweitet. Au\u00dferdem werde die Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen gesetzlich festgelegt. In der Begr\u00fcndung des \u00c4nderungsantrages hei\u00dft es dazu, Sanierungsgewinne, die durch Schuldenerlass im Insolvenzverfahren entstehen, seien seit \u00fcber 80 Jahren steuerfrei. Durch ein Urteil des Bundesfinanzhofes seien daran Zweifel entstanden, so dass jetzt durch eine Gesetzes\u00e4nderung die Rechtssicherheit f\u00fcr Unternehmen erh\u00f6ht werde, &#8222;da die Steuerbefreiung ohne Ermessenspielraum seitens der Finanzverwaltung zu gew\u00e4hren ist&#8220;.<\/p>\n<p>Von der CDU\/CSU-Fraktion wurde auch die beschlossene Erh\u00f6hung der Abschreibung f\u00fcr geringwertige Wirtschaftsg\u00fcter als Erleichterung f\u00fcr den Mittelstand gew\u00fcrdigt. Diese Sofortabschreibung wird von bisher 410 Euro auf 800 Euro angehoben. Angewendet werden sollen die neuen Wertgrenzen auf nach dem 31. Dezember 2017 angeschaffte Wirtschaftsg\u00fcter. Die \u00f6ffentlichen Haushalte d\u00fcrften mit etwa 935 Millionen Euro pro Jahr belastet werden. Die Fraktion Die Linke begr\u00fc\u00dfte die Anhebung, erkl\u00e4rte aber auch, &#8222;wir h\u00e4tten uns eine Erh\u00f6hung auf 1.000 Euro vorstellen k\u00f6nnen&#8220;. \u00c4hnlich argumentierte die Fraktion B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen, die sich ebenfalls f\u00fcr eine Grenze von 1.000 Euro aussprach &#8211; bei gleichzeitiger Abschaffung der sogenannten Sammelabschreibung f\u00fcr geringwertige Wirtschaftsg\u00fcter.<\/p>\n<section id=\"content\"><\/section>\n<section id=\"main-content\">\n<p id=\"source\">Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 271\/2017<\/p>\n<\/section>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Berlin: (hib\/HLE) Der Finanzausschuss hat am Mittwoch als Ma\u00dfnahme gegen sch\u00e4dliche Steuerpraktiken unter anderem eine sogenannte Lizenzschranke beschlossen. 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