{"id":45790,"date":"2017-05-30T11:13:18","date_gmt":"2017-05-30T09:13:18","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=45790"},"modified":"2017-05-30T11:23:38","modified_gmt":"2017-05-30T09:23:38","slug":"arbeitszeitkonten-von-gmbh-gesellschafter-geschaeftsfuehrern-fuehren-zu-verdeckten-gewinnausschuettungen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/arbeitszeitkonten-von-gmbh-gesellschafter-geschaeftsfuehrern-fuehren-zu-verdeckten-gewinnausschuettungen\/","title":{"rendered":"Arbeitszeitkonten von GmbH-Gesellschafter-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrern f\u00fchren zu verdeckten Gewinnaussch\u00fcttungen"},"content":{"rendered":"<p><b>Arbeitszeitkonten von GmbH-Gesellschafter-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrern f\u00fchren zu verdeckten Gewinnaussch\u00fcttungen<\/b><\/p>\n<p><b>Eine Vereinbarung \u00fcber ein Arbeitszeitkonto eines Gesellschafter-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers kann steuerlich nicht anerkannt werden. Das gilt auch dann, wenn eine GmbH mehrere Gesellschafter-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer hat.<\/b><\/p>\n<p><b>Hintergrund<\/b><\/p>\n<p>Die Kl\u00e4gerin hatte 3 Gesellschafter-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer. Mit diesen traf sie Vereinbarungen zur Entgeltumwandlung, um die Gestaltung der Lebensarbeitszeit durch bezahlte Freistellungen von der Arbeit zu erm\u00f6glichen. Aufgrund dessen verzichteten die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer auf die Auszahlung laufender Bez\u00fcge aus dem Anstellungsverh\u00e4ltnis, um diese in der Freistellungsphase erhalten zu k\u00f6nnen. Diese umgewandelten Bez\u00fcge wurden in Investmentfondsanteile investiert. Die Kl\u00e4gerin aktivierte diese Anteile und bildete f\u00fcr die Verpflichtungen aus den Vertr\u00e4gen mit den Gesch\u00e4ftsf\u00fchrern eine R\u00fcckstellung. Das Finanzamt ging jedoch von einer unverzinslichen Verbindlichkeit aus und zinste diese R\u00fcckstellung ab. Nach erfolglosem Einspruch erhob die Kl\u00e4gerin dagegen Klage.<\/p>\n<p><b>Entscheidung<\/b><\/p>\n<p>Das Finanzgericht wies die Klage jedoch als unbegr\u00fcndet zur\u00fcck. Mit der Bildung der R\u00fcckstellungen liegen bereits verdeckte Gewinnaussch\u00fcttungen vor, sodass sich die Frage, ob die R\u00fcckstellung abzuzinsen sind, nicht stellt. Denn der Bundesfinanzhof hat bereits entschieden, dass eine Ansammlung von Wertguthaben im Rahmen eines Zeitwertkontos nicht dem entspricht, was ein ordentlicher und gewissenhafter Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer einer Kapitalgesellschaft mit einem Fremdgesch\u00e4ftsf\u00fchrer vereinbaren w\u00fcrde. Da der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer sich in einem besonderen Ma\u00dfe f\u00fcr die Belange der Gesellschaft einzusetzen hat, passt eine feste Stundenzahl als Arbeitszeit nicht in das Bild des mit einer Allzust\u00e4ndigkeit ausgestatteten Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers. Insoweit kommt ein Verzicht auf eine Entlohnung f\u00fcr sp\u00e4ter verg\u00fctete Freizeit nicht in Betracht. Das gilt auch, wenn es sich um 3 Gesellschafter-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer handelt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Arbeitszeitkonten von GmbH-Gesellschafter-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrern f\u00fchren zu verdeckten Gewinnaussch\u00fcttungen Eine Vereinbarung \u00fcber ein Arbeitszeitkonto eines Gesellschafter-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers kann steuerlich nicht anerkannt werden. Das gilt auch dann, wenn eine GmbH mehrere Gesellschafter-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer hat. Hintergrund Die Kl\u00e4gerin hatte 3 Gesellschafter-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer. 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