{"id":45792,"date":"2017-05-30T11:22:59","date_gmt":"2017-05-30T09:22:59","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=45792"},"modified":"2017-05-30T11:22:59","modified_gmt":"2017-05-30T09:22:59","slug":"leiharbeit-betrieb-des-entleihers-ist-keine-erste-taetigkeitsstaette","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/leiharbeit-betrieb-des-entleihers-ist-keine-erste-taetigkeitsstaette\/","title":{"rendered":"Leiharbeit: Betrieb des Entleihers ist keine erste T\u00e4tigkeitsst\u00e4tte"},"content":{"rendered":"<p><b>Leiharbeit: Betrieb des Entleihers ist keine erste T\u00e4tigkeitsst\u00e4tte<\/b><\/p>\n<p><b>Ein Leiharbeitnehmer kann nicht dauerhaft einer ersten T\u00e4tigkeitsst\u00e4tte zugeordnet sein. Deshalb darf er seine arbeitst\u00e4glichen Fahrten zum Entleihbetrieb als Dienstreisen ansetzen.<\/b><\/p>\n<p><b>Hintergrund<\/b><\/p>\n<p>Der Kl\u00e4ger war als Leiharbeitnehmer besch\u00e4ftigt. Das Leiharbeitsverh\u00e4ltnis bestand immer nur auf ein halbes bis ein Jahr befristet und war vom Entleiher insgesamt 3 Mal verl\u00e4ngert worden. Der Arbeitsvertrag sah vor, dass er bundesweit eingesetzt und an andere Firmen zur Arbeitsleistung \u00fcberlassen werden konnte. Seine Fahrten zum Entleihbetrieb machte der Kl\u00e4ger nach Reisekostengrunds\u00e4tzen, also mit 0,30 EUR pro gefahrenem Kilometer geltend. Das Finanzamt stufte den Betrieb dagegen als erste T\u00e4tigkeitsst\u00e4tte ein und gew\u00e4hrte f\u00fcr die Fahrten deshalb nur die Entfernungspauschale von 0,30 EUR pro Entfernungskilometer.<\/p>\n<p><b>Entscheidung<\/b><\/p>\n<p>Das Finanzgericht gab jedoch dem Kl\u00e4ger recht. Denn nach Ansicht der Richter hatte der Kl\u00e4ger im Entleihbetrieb keine erste T\u00e4tigkeitsst\u00e4tte begr\u00fcndet. Zu dem jeweiligen Einsatzort bestand keine &#8222;dauerhafte Zuordnung&#8220;, die jedoch f\u00fcr die Annahme einer ersten T\u00e4tigkeitsst\u00e4tte erforderlich ist.<\/p>\n<p>Eine dauerhafte Zuordnung liegt insbesondere dann vor, wenn der Arbeitnehmer an einer T\u00e4tigkeitsst\u00e4tte unbefristet, f\u00fcr die Dauer des Dienstverh\u00e4ltnisses oder \u00fcber einen Zeitraum von 48 Monaten hinaus t\u00e4tig werden soll. Alle 3 Tatbestandsalternativen sah das Finanzgericht nicht als erf\u00fcllt an. Insbesondere liegt keine unbefristete Zuweisung vor, weil das Leiharbeitsverh\u00e4ltnis nur befristet begr\u00fcndet worden ist. Dar\u00fcber hinaus musste der Kl\u00e4ger jederzeit mit einem Einsatz an verschiedenen Orten im ganzen Bundesgebiet rechnen. Weiterhin war auch die gesetzliche Obergrenze von 48 Monaten nicht erf\u00fcllt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Leiharbeit: Betrieb des Entleihers ist keine erste T\u00e4tigkeitsst\u00e4tte Ein Leiharbeitnehmer kann nicht dauerhaft einer ersten T\u00e4tigkeitsst\u00e4tte zugeordnet sein. Deshalb darf er seine arbeitst\u00e4glichen Fahrten zum Entleihbetrieb als Dienstreisen ansetzen. Hintergrund Der Kl\u00e4ger war als Leiharbeitnehmer besch\u00e4ftigt. Das Leiharbeitsverh\u00e4ltnis bestand immer nur auf ein halbes bis ein Jahr befristet und war vom Entleiher insgesamt 3 Mal &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/leiharbeit-betrieb-des-entleihers-ist-keine-erste-taetigkeitsstaette\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Leiharbeit: Betrieb des Entleihers ist keine erste T\u00e4tigkeitsst\u00e4tte<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[15],"tags":[3994],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/45792"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=45792"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/45792\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=45792"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=45792"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=45792"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}