{"id":45816,"date":"2017-06-26T09:22:52","date_gmt":"2017-06-26T07:22:52","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=45816"},"modified":"2020-09-15T11:47:15","modified_gmt":"2020-09-15T09:47:15","slug":"steuerpruefintervalle-nicht-verkuerzt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/steuerpruefintervalle-nicht-verkuerzt\/","title":{"rendered":"Steuerpr\u00fcfintervalle nicht verk\u00fcrzt"},"content":{"rendered":"<h2>Berlin: (hib\/HLE) Der Finanzausschuss hat es abgelehnt, Steuerpflichtige mit besonderen Eink\u00fcnften h\u00e4ufiger pr\u00fcfen zu lassen. Dies hatte die Fraktion Die Linke in einem Gesetzentwurf (<i class=\"icon-doc\"><\/i>18\/9125) gefordert, mit dem die Abgabenordnung ge\u00e4ndert werden sollte. Der Entwurf wurde jedoch in der Sitzung des Ausschusses am Mittwoch mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU\/CSU und SPD bei Enthaltung der Fraktion B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen abgelehnt. Nur die Fraktion Die Linke votierte f\u00fcr den Entwurf.<\/h2>\n<div>\n<p>Begr\u00fcndet worden war die \u00c4nderung mit der seit Jahren r\u00fcckl\u00e4ufigen Zahl von Steuerpr\u00fcfungen bei Steuerpflichtigen mit besonderen Einkommen. Die Zahl dieser Pr\u00fcfungen sei von 1.838 im Jahr 2010 auf 1.391 Pr\u00fcfungen im Jahr 2014 zur\u00fcckgegangen. Entsprechend verringert h\u00e4tten sich auch die zus\u00e4tzlichen Steuereinnahmen durch diese Pr\u00fcfungen &#8211; und zwar von 404 auf 313 Millionen Euro. Die Fraktion wollte daher erreichen, dass in der Abgabenordnung ein Mindestintervall einer Au\u00dfenpr\u00fcfung von drei Jahren festgeschrieben wird. Unter Berufung auf Medienberichte hei\u00dft es, bisher h\u00e4tten diese Steuerpflichtigen nur alle sieben Jahre mit einer Pr\u00fcfung zu rechnen. Mehrkosten durch die Schaffung neuer Planstellen f\u00fcr Steuerpr\u00fcfer k\u00f6nnten durch die zu erwartenden Mehreinnahmen kompensiert werden.<\/p>\n<p>Die CDU\/CSU-Fraktion erkl\u00e4rte, wenn alle drei Jahre Pr\u00fcfungen erfolgen sollte, m\u00fcsste die Zahl der Pr\u00fcfer von derzeit 14.000 auf 190.000 erh\u00f6ht werden. Ein Beschluss des Gesetzentwurfs w\u00fcrde au\u00dferdem ein &#8222;Arbeitsbeschaffungsprogramm f\u00fcr Steuerberater&#8220; ausl\u00f6sen. Die CDU\/CSU-Fraktion warf der Linksfraktion vor, &#8222;absolut unrealistische Forderungen&#8220; zu erheben. Die SPD-Fraktion erkl\u00e4rte, wenn es eine Bundessteuerverwaltung geben w\u00fcrde, &#8222;h\u00e4tten wir mit dem Thema anders umgehen k\u00f6nnen&#8220;. Es sei allerdings absolut unrealistisch, dass der Bundesrat so einem Gesetz zustimmen w\u00fcrde. Andererseits w\u00fcnschte sich aber auch die SPD-Fraktion mehr Pr\u00fcfungen.<\/p>\n<p>Die Linksfraktion verteidigte ihren Entwurf in der Sitzung mit Hinweis auf die zu erwartenden Mehreinnahmen durch zus\u00e4tzliche Pr\u00fcfungen. Eine Aufstockung der Zahl der Pr\u00fcfer wolle man ausdr\u00fccklich. Die Fraktion B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen bezeichnete den Vorschlag als grunds\u00e4tzlich gut, sah aber Probleme in der konkreten Ausgestaltung. In der n\u00e4chsten Legislaturperiode solle \u00fcber die Pr\u00fcfintervalle geredet werden. Die bereits von der SPD-Fraktion angesprochene Schaffung einer Bundesteuerverwaltung wurde auch von B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen bef\u00fcrwortet.<\/p>\n<p>Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 385\/2017<\/p>\n<div><\/div>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Berlin: (hib\/HLE) Der Finanzausschuss hat es abgelehnt, Steuerpflichtige mit besonderen Eink\u00fcnften h\u00e4ufiger pr\u00fcfen zu lassen. 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