{"id":459,"date":"2012-05-31T15:15:46","date_gmt":"2012-05-31T13:15:46","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=459"},"modified":"2012-09-20T11:35:54","modified_gmt":"2012-09-20T09:35:54","slug":"vorsteuerabzug-aus-strafverteidigungskosten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/vorsteuerabzug-aus-strafverteidigungskosten\/","title":{"rendered":"Vorsteuerabzug aus Strafverteidigungskosten"},"content":{"rendered":"<p><strong>Vorsteuerabzug aus Strafverteidigungskosten<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernaussage<\/strong><\/p>\n<p>Der Vorsteuerabzug setzt einen unmittelbaren Zusammenhang der bezogenen Leistungen mit Ums\u00e4tzen voraus, die zum Vorsteuerabzug berechtigen. Dies klingt einfach, doch in der Praxis stellt sich oft die Frage, ob ein solcher unmittelbarer Zusammenhang gegeben ist.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><\/p>\n<p>Der Kl\u00e4ger war Einzelunternehmer sowie Mehrheitsgesellschafter und Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer einer GmbH, die steuerpflichtige Bauleistungen erbrachte. Gegen den Kl\u00e4ger sowie einen weiteren Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer der GmbH wurde ein Strafverfahren wegen Bestechung er\u00f6ffnet. Die Beauftragung der Strafverteidiger erfolgte sowohl von der GmbH als auch von dem jeweiligen Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer. Die Abrechnung erfolgte jedoch ausschlie\u00dflich gegen\u00fcber der GmbH. Streitig war, ob die Rechtsanwaltskosten zum Vorsteuerabzug berechtigten.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><\/p>\n<p>Objektiv betrachtet richtete sich das Verfahren gegen die beiden Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer pers\u00f6nlich, was gegen einen Vorsteuerabzug spricht. Hiergegen l\u00e4sst sich jedoch argumentieren, dass die Rechtsanwaltskosten ohne die Baut\u00e4tigkeit der GmbH nicht angefallen w\u00e4ren und die Kosten somit aufgrund der steuerpflichtigen Bauleistungen der GmbH entstanden sind. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nun Zweifel, welcher Auffassung hinsichtlich der Auslegung des Begriffs des &#8222;unmittelbaren Zusammenhangs&#8220; zu folgen ist. Er legte diese Frage daher dem Europ\u00e4ischen Gerichtshof (EuGH) zur Entscheidung vor. Sollte der EuGH den Vorsteuerabzug grunds\u00e4tzlich zulassen, m\u00f6chte der BFH weiterhin gekl\u00e4rt wissen, ob der Umstand, dass die Beauftragung der Rechtsanw\u00e4lte auch durch die Gesellschafter erfolgte, nur einen anteiligen Vorsteuerabzug zul\u00e4sst.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><\/p>\n<p>Die Entscheidung des EuGH d\u00fcrfte mit Spannung erwartet werden. Betrifft der Fall doch sowohl die grunds\u00e4tzlichen Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs, als auch formale Fragen der im Sinne des Vorsteuerabzugs korrekten Beauftragung und Abrechnung von Leistungen. In \u00e4hnlich gelagerten F\u00e4llen sollten die Verfahren unter Berufung auf die Vorlage an den EuGH offen gehalten werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Vorsteuerabzug aus Strafverteidigungskosten Kernaussage Der Vorsteuerabzug setzt einen unmittelbaren Zusammenhang der bezogenen Leistungen mit Ums\u00e4tzen voraus, die zum Vorsteuerabzug berechtigen. Dies klingt einfach, doch in der Praxis stellt sich oft die Frage, ob ein solcher unmittelbarer Zusammenhang gegeben ist. Sachverhalt Der Kl\u00e4ger war Einzelunternehmer sowie Mehrheitsgesellschafter und Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer einer GmbH, die steuerpflichtige Bauleistungen erbrachte. Gegen &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/vorsteuerabzug-aus-strafverteidigungskosten\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Vorsteuerabzug aus Strafverteidigungskosten<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1],"tags":[191,112],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/459"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=459"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/459\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=459"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=459"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=459"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}