{"id":45907,"date":"2017-09-05T11:30:01","date_gmt":"2017-09-05T09:30:01","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=45907"},"modified":"2021-04-26T16:17:44","modified_gmt":"2021-04-26T14:17:44","slug":"hochwasserschaeden-von-der-steuer-absetzen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/hochwasserschaeden-von-der-steuer-absetzen\/","title":{"rendered":"Hochwassersch\u00e4den von der Steuer absetzen"},"content":{"rendered":"<article>\n<h2>Die Wetterkapriolen der vergangenen Wochen haben in einigen Landesteilen f\u00fcr \u00fcberflutete Keller gesorgt oder Wohnungen unter Wasser gesetzt. Bei den Aufr\u00e4umarbeiten kommen nun die Sch\u00e4den ans Tageslicht. Springt die Versicherung nicht ein, k\u00f6nnen Steuerzahler die Kosten f\u00fcr Ersatzbeschaffungen zumindest bei der Steuer absetzen. Entsprechende Belege und Quittungen sollten aufbewahrt werden.<\/h2>\n<\/article>\n<article>Private Hochwassersch\u00e4den k\u00f6nnen als au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastungen in der Einkommensteuererkl\u00e4rung geltend gemacht werden. Wichtig ist dies vor allem f\u00fcr diejenigen, die aufgrund der starken Regenf\u00e4lle im Juli 2017 Einbu\u00dfen an Haus, Wohnung oder anderen Gegenst\u00e4nden hinnehmen mussten und deren Sch\u00e4den nicht von der Versicherung ausgeglichen werden. \u00dcber die Steuer kann dann zumindest ein Teil des Schadens ersetzt werden. Abgesetzt werden k\u00f6nnen die selbstgetragenen Kosten etwa f\u00fcr die Reparatur des Hauses, die existenznotwendige Anschaffung von M\u00f6beln, Hausrat oder Kleidung. Entsprechende Rechnungen und Belege sollten zum Nachweis aufbewahrt werden. Zahlt die Versicherung, kann allenfalls der Selbstbehalt von der Steuer abgesetzt werden.<\/p>\n<p>Vermieter, die aufgrund der Hochwassersch\u00e4den hohe Mietausf\u00e4lle verzeichnen, k\u00f6nnen f\u00fcr das Jahr 2017 gegebenenfalls einen Grundsteuererlass beantragen. Voraussetzung ist, dass die Mietertr\u00e4ge mindestens 50 Prozent hinter dem normalen Ertrag der Immobilie zur\u00fcckgeblieben sind. Der Antrag muss grunds\u00e4tzlich bis zum 31. M\u00e4rz bei den Gemeinden bzw. in den Stadtstaaten beim Finanzamt beantragt werden. Da dieser Termin im kommenden Jahr auf den Ostersamstag f\u00e4llt, hat der Antrag sogar bis Dienstag, 3. April 2018, Zeit.<\/p>\n<p>Besonders betroffen von den starken Regenf\u00e4llen waren Teile von Niedersachsen. In Abstimmung mit dem Bundesfinanzministerium werden betroffenen B\u00fcrgern und Unternehmen dort Verfahrenserleichterungen zum Beispiel bei den Vorauszahlungen zur Einkommen- und K\u00f6rperschaftsteuer gew\u00e4hrt. Zudem gilt ein vereinfachter Nachweis f\u00fcr Spenden an Hochwassergesch\u00e4digte. Details enth\u00e4lt ein\u00a0<a class=\"extern\" title=\"Schreiben des Nieders\u00e4chsischen Finanzministeriums vom 28. Juli 2017\" href=\"http:\/\/www.mf.niedersachsen.de\/download\/120940\/Steuerliche_Massnahmen_zur_Beruecksichtigung_der_durch_die_starken_Regenfaelle_und_damit_verbundenen_Ueberschwemmungen_Ende_Juli_2017_verursachten_Schaeden_in_Niedersachsen.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Schreiben des Nieders\u00e4chsischen Finanzministeriums vom 28. Juli 2017<\/a>, das auf der dortigen Internetseite abgerufen werden kann.<\/p>\n<\/article>\n<p>Quelle:\u00a0BdSt, Pressemitteilung vom 08.08.2017<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<article>&nbsp;<\/p>\n<\/article>\n<article>\n<h1>Land Brandenburg erm\u00f6glicht steuerliche Erleichterungen f\u00fcr durch Hochwasser Gesch\u00e4digte<\/h1>\n<div id=\"vorspann\">\n<p>FinMin Brandenburg, Pressemitteilung vom 13.08.2017<\/p>\n<\/div>\n<\/article>\n<article>Brandenburgerinnen und Brandenburger, die durch die starken Regenf\u00e4lle im Juni und Juli dieses Jahres gesch\u00e4digt wurden, k\u00f6nnen jetzt steuerliche Erleichterungen in Anspruch nehmen. Das teilte Brandenburgs Finanzminister Christian G\u00f6rke mit, nachdem sein Ministerium in Abstimmung mit dem Bundesfinanzministerium steuerliche Verfahrensvereinfachungen festgelegt hat.<\/p>\n<p>Zu den in einem Erlass an die Finanz\u00e4mter des Landes zusammengefassten M\u00f6glichkeiten f\u00fcr Steuererleichterungen geh\u00f6ren unter anderem die Anpassung von Vorauszahlungen auf die Einkommen- und K\u00f6rperschaftsteuer, die Stundung f\u00e4lliger Steuern des Bundes und des Landes bis zum 30. November 2017 sowie der Verzicht auf Vollstreckungsma\u00dfnahmen und S\u00e4umniszuschl\u00e4ge. F\u00fcr Eink\u00fcnfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetriebe, Vermietung und Verpachtung sowie selbst\u00e4ndige Arbeit wirken die Bildung steuerfreier R\u00fccklagen und Abschreibungserleichterungen bei Ersatzbeschaffung entlastend. Sind unmittelbar durch das Hochwasser Buchf\u00fchrungsunterlagen und sonstige Aufzeichnungen vernichtet worden oder verloren gegangen, so weist der Erlass an, hieraus steuerlich keine nachteiligen Folgerungen f\u00fcr die Betroffenen zu ziehen.<\/p>\n<p>\u201eAngesichts der finanziellen Belastung vieler Steuerpflichtiger durch die Beseitigung von Hochwassersch\u00e4den ist es mir ein Anliegen, die unmittelbar erheblich betroffenen B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern mit steuerlichen Ma\u00dfnahmen zu unterst\u00fctzen\u201c, bekr\u00e4ftigte Finanzminister G\u00f6rke in Potsdam.<\/p>\n<p>Der Landesbauernverband Brandenburg &#8211; der in einem Gespr\u00e4ch mit Finanzminister G\u00f6rke den Entwurf des am 11. August an die Finanz\u00e4mter des Landes Brandenburg bekannt gegebenen Erlasses vorgestellt bekam &#8211; w\u00fcrdigte diesen als konstruktive und nutzbringende Unterst\u00fctzung f\u00fcr betroffene Betriebe. \u201eDiese anerkennenswerte, z\u00fcgige Arbeit ist ein guter und brauchbarer Baustein der nun erforderlichen steuerlichen, finanziellen und materiellen Ma\u00dfnahmen der Landesregierung, gerade auch um diese ungew\u00f6hnliche Situation schnell zu bew\u00e4ltigen und weitergehende Sch\u00e4den zu mindern&#8220;, so der Pr\u00e4sident des Landesbauernverbandes, Henrik Wendorff.<\/p>\n<p>Vom Hochwasser gesch\u00e4digte B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger k\u00f6nnen au\u00dferdem Aufwendungen f\u00fcr die Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung als au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastung bei der Einkommensteuer im Rahmen der gesetzlichen Regelungen geltend machen. F\u00fcr Eigent\u00fcmer von gesch\u00e4digten Wohnungen z\u00e4hlen dazu auch Kosten f\u00fcr die Beseitigung von Sch\u00e4den an der eigengenutzten Wohnung im eigenen Haus. Dass f\u00fcr den Eintritt solcher Sch\u00e4den keine Elementarversicherung abgeschlossen worden ist, darf dabei laut dem Erlass nicht zum Nachteil gereichen.<\/p>\n<p>\u201eSpenden, die zugunsten der Gesch\u00e4digten auf ein Konto einer \u00f6ffentlichen Institution oder eines Verbandes der freien Wohlfahrtspflege eingezahlt werden, k\u00f6nnen nach dem Erlass ohne besondere Zuwendungsbest\u00e4tigung des Empf\u00e4ngers bei der Veranlagung zur Einkommensteuer ber\u00fccksichtigt werden\u201c, erl\u00e4uterte Brandenburgs Finanzminister weiter. So gen\u00fcge f\u00fcr den Nachweis der Zuwendungen der Barzahlungsbeleg, die Buchungsbest\u00e4tigung des Kreditinstituts oder der PC-Ausdruck beim Online-Banking.<\/p>\n<p>\u201eAllen Betroffenen empfehle ich, sich bei Fragen zu den steuerlichen Hilfsma\u00dfnahmen an ihr zust\u00e4ndiges Finanzamt zu wenden\u201c, so Finanzminister G\u00f6rke weiter. F\u00fcr die Stundung beziehungsweise den Erlass der Grund- oder Gewerbesteuer seien jedoch die Gemeinden zust\u00e4ndig.<\/p>\n<div class=\"clearfix\">\u00a0Erlass des Ministeriums der Finanzen vom 11. August 2017 zu &#8222;Steuerliche Ma\u00dfnahmen zur Ber\u00fccksichtigung der durch die starken Regenf\u00e4lle und damit verbundenen \u00dcberschwemmungen im Juni und Juli 2017 verursachten Sch\u00e4den in Brandenburg&#8220;<\/div>\n<div class=\"clearfix\"><\/div>\n<\/article>\n<p id=\"source\">Quelle: FinMin Brandenburg<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Wetterkapriolen der vergangenen Wochen haben in einigen Landesteilen f\u00fcr \u00fcberflutete Keller gesorgt oder Wohnungen unter Wasser gesetzt. Bei den Aufr\u00e4umarbeiten kommen nun die Sch\u00e4den ans Tageslicht. Springt die Versicherung nicht ein, k\u00f6nnen Steuerzahler die Kosten f\u00fcr Ersatzbeschaffungen zumindest bei der Steuer absetzen. Entsprechende Belege und Quittungen sollten aufbewahrt werden. 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