{"id":45938,"date":"2017-09-18T12:04:32","date_gmt":"2017-09-18T10:04:32","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=45938"},"modified":"2023-08-25T11:07:06","modified_gmt":"2023-08-25T09:07:06","slug":"riester-rente-wird-noch-attraktiver","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/riester-rente-wird-noch-attraktiver\/","title":{"rendered":"Ries\u00adter-Ren\u00adte wird noch at\u00adtrak\u00adti\u00adver"},"content":{"rendered":"<h2>\u00c4nderungen durch das Betriebsrentenst\u00e4rkungsgesetz auch bei der privaten Altersvorsorge<\/h2>\n<p>Der Bundesrat hat am 7. Juli 2017 dem Betriebsrentenst\u00e4rkungsgesetz zugestimmt. Im Fokus dieses Gesetzes standen die Betriebsrenten. Das Gesetz enth\u00e4lt jedoch eine Reihe von Ma\u00dfnahmen, die die Riester-Rente f\u00fcr Sparer noch interessanter machen.<\/p>\n<h4 style=\"font-weight: 400;\"><strong style=\"font-weight: inherit;\">1. Erh\u00f6hung der Zulage<\/strong><\/h4>\n<p>Der Gesetzgeber hat beschlossen, ab dem 1. Januar 2018 die Grundzulage um \u00fcber 13,5\u00a0%\u00a0von 154\u00a0Euro\u00a0pro Jahr auf 175 Euro pro Jahr zu erh\u00f6hen. Hat man einen Riester-Vertrag, bekommt man die volle Zulage von nunmehr 175 Euro, wenn man mind. 4\u00a0%\u00a0seiner Eink\u00fcnfte (max.\u00a02.100 Euro abz\u00fcglich Zulage) pro Jahr in seinen Riester-Vertrag einzahlt. F\u00fcr jedes Kind, das nach dem 31. Dezember 2007 geboren wurde, erh\u00e4lt der Sparer zus\u00e4tzlich noch eine Kinderzulage in H\u00f6he von 300 Euro pro Jahr und Kind (f\u00fcr davor geborene Kinder 185 Euro pro Jahr). Das klingt zun\u00e4chst nicht viel. F\u00fcr eine Person mit zwei Kindern, die jedoch 20 Jahre in einen Riester-Vertrag einzahlt, summieren sich allein die Zulagen durch den Staat auf 15.500 Euro. Zuz\u00fcglich der eingezahlten Eigenbeitr\u00e4ge kommt damit ein ordentliches Finanzpolster f\u00fcr die eigene\u00a0Altersvorsorge\u00a0zusammen, das die im Alter zur Verf\u00fcgung stehenden Eink\u00fcnfte entsprechend erh\u00f6ht. Dar\u00fcber hinaus kann der Steuerpflichtige in der Einkommensteuererkl\u00e4rung die Eigenbeitr\u00e4ge (zuz\u00fcglich der zun\u00e4chst erhaltenen Zulage) als Sonderausgaben bis\u00a0max.\u00a02.100 Euro\u00a0 geltend machen, was sich \u2013 je nach Einkommensverh\u00e4ltnissen \u2013 als noch g\u00fcnstiger im Vergleich zur blo\u00dfen Zulage erweisen kann. Die Differenz zwischen der steuerlichen Auswirkung des Sonderausgabenabzugs und der erhaltenen Zulage bekommt der Riester-Sparer dann von seiner\u00a0Einkommensteuer\u00a0abgezogen.<\/p>\n<p>Durch die Erh\u00f6hung der Grundzulage auf 175 Euro ist der Abschluss eines Riester-Vertrages f\u00fcr die private Altersvorsorge damit noch attraktiver.<\/p>\n<h4 style=\"font-weight: 400;\"><strong style=\"font-weight: inherit;\">2. Verfahrensverbesserungen<\/strong><\/h4>\n<p>Beamte, Richter, Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit u.\u00a0\u00e4., die einen Riester-Vertrag haben, m\u00fcssen einwilligen, dass die Besoldungsstelle ihre Besoldungsdaten an die\u00a0ZfA\u00a0\u00fcbermittelt. Die\u00a0ZfA\u00a0ben\u00f6tigt diese Daten, um die Zulage berechnen zu k\u00f6nnen. Die Einwilligung muss bisher bei Beamten\u00a0etc.\u00a0bis zwei Jahre nach dem Ablauf des jeweiligen Beitragsjahres erteilt worden sein.<\/p>\n<p>Der Gesetzgeber hat dieses Verfahren ab dem Beitragsjahr 2019 neu konzipiert. Die Einwilligung ist nun grunds\u00e4tzlich im Beitragsjahr zu erteilen. Stellt sich dann heraus, dass diese vergessen wurde, kann die Einwilligung nachtr\u00e4glich, bis zum rechtskr\u00e4ftigen Abschluss des Festsetzungsverfahrens nachgeholt werden. Dies hat den Vorteil, dass die fehlende Einwilligung fr\u00fcher bemerkt wird, der Fehler behoben werden kann und die Zulagenf\u00f6rderung nicht verloren geht.<\/p>\n<p>Bis zum Wirksamwerden der Neuregelung in 2019 wird die Zulageberechtigung f\u00fcr davorliegende Beitragsjahre zeitnah von der\u00a0ZfA\u00a0vor Ablauf der Zweijahresfrist gepr\u00fcft. Stellt sie fest, dass eine Einwilligung fehlt, werden die Betroffenen angeschrieben und zur Abgabe der Einwilligungserkl\u00e4rung aufgefordert. Erteilen sie daraufhin zeitnah innerhalb der Zweijahresfrist die Einwilligung, wird dadurch eine R\u00fcckforderung der Zulage verhindert.<\/p>\n<h4 style=\"font-weight: 400;\"><strong style=\"font-weight: inherit;\">3. Kleinbetragsrentenabfindung<\/strong><\/h4>\n<p>Ist der monatliche Rentenanspruch bei einem Riester-Vertrag sehr gering, hat der Anbieter das Recht diesen Rentenanspruch mit einer Einmalzahlung zu Beginn der Auszahlungsphase abzufinden. Diese Einmalzahlung ist dann im Jahr der Auszahlung voll steuerpflichtig, soweit sie auf gef\u00f6rderten Beitr\u00e4gen beruht. Ab dem Veranlagungszeitraum 2018 werden diese Einmalzahlungen erm\u00e4\u00dfigt besteuert. Die sogenannte \u201eF\u00fcnftelregelung\u201c ist nun in diesen F\u00e4llen entsprechend anzuwenden.<\/p>\n<p>Neue Riester-Produkte m\u00fcssen ab 2018 auch ein Wahlrecht f\u00fcr den Riester-Sparer enthalten. K\u00fcnftig kann dieser dann w\u00e4hlen, ob er die Abfindung seiner Kleinbetragsrente zu Beginn der Auszahlungsphase erhalten m\u00f6chte oder zum 1. Januar des darauffolgenden Jahres. So kann beispielsweise erreicht werden, dass die Abfindung in dem Jahr des ersten vollen Rentenbezugs gezahlt wird. Dann hat man \u00fcblicherweise geringere Eink\u00fcnfte und die Steuerlast, die sich durch die Einmalzahlung ergibt, ist geringer.<\/p>\n<h4 style=\"font-weight: 400;\"><strong style=\"font-weight: inherit;\">4. Grundsicherung<\/strong><\/h4>\n<p>Viele Menschen, die bef\u00fcrchten, im Rentenalter vielleicht auf Grundsicherung im Alter angewiesen zu sein, haben die Sorge, dass sich Altersvorsorge f\u00fcr sie nicht lohnen k\u00f6nnte. Durch die Schaffung eines neuen Freibetrags in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung werden Riester-Renten zuk\u00fcnftig bei der Berechnung der Grundsicherungsleistungen nicht mehr voll angerechnet. Es wird ein Grundfreibetrag in H\u00f6he von 100 Euro monatlich f\u00fcr die Bezieher dieser Leistungen gew\u00e4hrt. Ist die Riester-Rente h\u00f6her als 100 Euro, ist der \u00fcbersteigende Betrag zu 30% anrechnungsfrei. Auf diese Weise k\u00f6nnen bis zu 202 Euro anrechnungsfrei gestellt werden. Die Deckelung greift immer dann, wenn der zu gew\u00e4hrende Freibetrag diesen Betrag \u00fcbersteigt.<\/p>\n<p>Beispiel 1:<\/p>\n<p>Ein Rentner erh\u00e4lt 160 Euro Riester-Rente monatlich. Diese Eink\u00fcnfte reichen allerdings nicht aus, um seinen Lebensunterhalt zu decken. Er beantragt daher Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Seine Riester-Rente ist dabei als Einkommen anzurechnen. Allerdings greift hier dann der neue Freibetrag: Bei seiner Riester-Rente sind 100 Euro anrechnungsfrei sowie 30% der \u00fcbersteigenden 60 Euro (=18 Euro). Insgesamt sind dann 118 Euro anrechnungsfrei, und es werden nur 42 Euro bei der Berechnung der Grundsicherungsleistungen als Einkommen ber\u00fccksichtigt. Die 118 Euro beh\u00e4lt der Riester-Rentner zus\u00e4tzlich zu den Grundsicherungsleistungen\u00a0bzw.\u00a0seinen anderen Eink\u00fcnften.<\/p>\n<p>Dies ist ein wichtiges Signal, dass sich die private Altersvorsorge in jedem Fall lohnt.<\/p>\n<h4 style=\"font-weight: 400;\"><strong style=\"font-weight: inherit;\">5. Doppelverbeitragung<\/strong><\/h4>\n<p>In der betrieblichen Altersversorgung besteht die M\u00f6glichkeit, dass man sich seine Beitr\u00e4ge auch durch Riester f\u00f6rdern lassen kann. Dies ist vor allem f\u00fcr Sparer mit Kindern attraktiv, da sie neben der F\u00f6rderung durch die Grundzulage auch die Kinderzulagen erhalten k\u00f6nnen. Dies ist f\u00fcr diesen Personenkreis oft vorteilhafter als die klassische bAV-F\u00f6rderung durch die Steuer- und Beitragsfreistellung der eingezahlten Beitr\u00e4ge. Voraussetzung f\u00fcr die Inanspruchnahme der F\u00f6rderung ist, dass die Beitr\u00e4ge aus dem versteuerten und verbeitragten Einkommen gezahlt werden.<\/p>\n<p>Allerdings waren diese Renten dann in der Auszahlungsphase als Renten aus der betrieblichen Altersversorgung beitragspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung. Es kam also zu der\u00a0sog.\u00a0\u201eDoppelverbeitragung\u201c: Sowohl die Beitr\u00e4ge als auch die daraus resultierenden Leistungen unterlagen der Beitragspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Durch das Betriebsrentenst\u00e4rkungsgesetz wurde dieser Umstand ge\u00e4ndert. Leistungen aus dem\u00a0sog.\u00a0\u201ebetrieblichen Riester\u201c unterliegen in der Auszahlungsphase nicht mehr der Beitragspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Eine F\u00f6rderung der betrieblichen Altersversorgung durch Riester wird dadurch f\u00fcr viele noch attraktiver.<\/p>\n<h2 style=\"font-weight: 400;\">Mehr zum Thema<\/h2>\n<p><b>\u00a0Ge\u00adsetz zur St\u00e4r\u00adkung der be\u00adtrieb\u00adli\u00adchen Al\u00adters\u00adver\u00adsor\u00adgung und zur \u00c4n\u00adde\u00adrung an\u00adde\u00adrer Ge\u00adset\u00adze (Be\u00adtriebs\u00adren\u00adten\u00adst\u00e4r\u00adkungs\u00adge\u00adsetz)<\/b><\/p>\n<p><strong><a title=\"Riester Renten Rechner\" href=\"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/Steuerrechner\/Riester-Rente.html\">Riester Renten Rechner<\/a><\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00c4nderungen durch das Betriebsrentenst\u00e4rkungsgesetz auch bei der privaten Altersvorsorge Der Bundesrat hat am 7. Juli 2017 dem Betriebsrentenst\u00e4rkungsgesetz zugestimmt. Im Fokus dieses Gesetzes standen die Betriebsrenten. Das Gesetz enth\u00e4lt jedoch eine Reihe von Ma\u00dfnahmen, die die Riester-Rente f\u00fcr Sparer noch interessanter machen. 1. Erh\u00f6hung der Zulage Der Gesetzgeber hat beschlossen, ab dem 1. 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