{"id":45969,"date":"2017-09-26T10:41:57","date_gmt":"2017-09-26T08:41:57","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=45969"},"modified":"2017-09-26T10:41:57","modified_gmt":"2017-09-26T08:41:57","slug":"versandhaendler-unfreiwillig-international-mit-weitreichenden-steuerfolgen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/versandhaendler-unfreiwillig-international-mit-weitreichenden-steuerfolgen\/","title":{"rendered":"Versandh\u00e4ndler: unfreiwillig international &#8211; mit weitreichenden Steuerfolgen"},"content":{"rendered":"<article>\n<h2>Neben Otto und Zalando geh\u00f6rt zweifelsfrei auch Amazon zu den \u201eRiesen\u201c des Versandhandels. Diese drei Unternehmen dominieren den Versandhandel und diktieren damit auch die Gesch\u00e4ftsbedingungen &#8211; zumindest im Fall Amazon mit erschreckenden umsatzsteuerlichen Folgen f\u00fcr Steuerpflichtige und ihre Berater, wie Robert Hammerl, Steuerberater aus M\u00fcnchen, beim Steuerfach- und Zukunftskongress Celle 2017 mit insgesamt 250 Teilnehmern aufzeigte und damit f\u00fcr gespannte Aufmerksamkeit sorgte.<\/h2>\n<\/article>\n<article>Amazon nimmt sich das Recht heraus, Waren dorthin umzulagern, wo es seiner Meinung nach am ehesten zum Verkauf kommen kann. Das kann aber dann dazu f\u00fchren, dass die Ware, die ein deutscher Versandh\u00e4ndler an einen deutschen Abnehmer \u00fcber Amazon versenden l\u00e4sst, gar nicht aus Deutschland kommt, sondern beispielsweise aus einem Amazon-Lager in Polen. Der Versandh\u00e4ndler unterliegt mit den lokalen Lieferungen in den Lagerl\u00e4ndern (DE, PL, CZ, IT, ES, FR, UK) bereits mit dem ersten Umsatz der Besteuerungspflicht. Soweit das Lagerland nicht Deutschland ist, steht Deutschland kein Besteuerungsrecht zu. Ob der Versandh\u00e4ndler im jeweiligen Lagerland aufgrund der lokalen Lieferungen registrierungspflichtig und zur Abgabe von Erkl\u00e4rungen verpflichtet ist, ist f\u00fcr jedes Land gesondert zu pr\u00fcfen, da die einzelnen Mitgliedstaaten Art. 194 MwStSystRL (Reverse-Charge-Verfahren f\u00fcr Ums\u00e4tze von im Ausland ans\u00e4ssigen Unternehmern) unterschiedlich umsetzen.<\/p>\n<p>Versandhandelslieferungen an Nichtunternehmer (oder diesen gleichgestellte Personen) unterliegen grunds\u00e4tzlich im Abgangsland der Besteuerung. Die Besteuerung erfolgt jedoch ab \u00dcberschreiten der Lieferschwelle im Bestimmungsland. Die Lieferschwelle ist gesondert f\u00fcr jeden einzelnen Mitgliedstaat zu bestimmen. Dabei sind alle Lieferungen eines Unternehmens in einen Mitgliedstaat zusammen zu rechnen.<\/p>\n<p>Hammerl warnte davor, die steuerliche Problematik des Versandhandels zu untersch\u00e4tzen. Er wies darauf hin, dass allein in der bayerischen Finanzverwaltung 30 Leute ausschlie\u00dflich mit den Steuerfragen rund um den Versandhandel besch\u00e4ftigt seien.<\/p>\n<p>Ein weiterer umsatzsteuerlicher Problemkreis mit erheblicher N\u00e4he zur (unfreiwilligen) Steuerhinterziehung, den Hammerl ansprach, sind \u201eQuerpr\u00fcfungen\u201c oder \u201eAnforderungsschreiben\u201c. So ist beispielsweise der \u00f6sterreichische Fiskus nach \u00a7 27 Abs. 6 \u00f6UStG berechtigt, die Postdienstleister zu kontaktieren. Diese m\u00fcssen dem Fiskus Auskunft dar\u00fcber erteilen, welche nicht in \u00d6sterreich ans\u00e4ssigen Unternehmer an \u00f6sterreichische Abnehmer Waren liefern. Dabei hat der Postdienstleister Name und Adresse der liefernden Unternehmer und der Empf\u00e4nger sowie die Anzahl der Lieferungen anzugeben. Im n\u00e4chsten Schritt schreibt der \u00f6sterreichische Fiskus die deutschen Versandh\u00e4ndler an und fragt nach, ob die Lieferschwelle \u00fcberschritten wurde oder nicht. Die Auswahl der deutschen Unternehmer erfolgt wohl aufgrund der Anzahl der in Auftrag gegebenen Pakete beim Postdienstleister. Der Fiskus stellt so zahlreiche Versandh\u00e4ndler sicher, f\u00fcr deren Lieferungen bereits \u00f6sterreichische Umsatzsteuer geschuldet wird, da die Lieferschwellen bereits weit in die Vergangenheit hinein \u00fcberschritten wurden.<\/p>\n<div class=\"clearfix\"><\/div>\n<\/article>\n<p>Quelle:\u00a0Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt, Pressemitteilung vom 24.09.2017<\/p>\n<article>&nbsp;<\/p>\n<\/article>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Neben Otto und Zalando geh\u00f6rt zweifelsfrei auch Amazon zu den \u201eRiesen\u201c des Versandhandels. 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