{"id":46080,"date":"2017-10-21T12:35:02","date_gmt":"2017-10-21T10:35:02","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=46080"},"modified":"2017-10-21T12:35:02","modified_gmt":"2017-10-21T10:35:02","slug":"digitalisierung-kuenstliche-intelligenz-im-steuerbereich","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/digitalisierung-kuenstliche-intelligenz-im-steuerbereich\/","title":{"rendered":"Digitalisierung:  K\u00fcnstliche Intelligenz im Steuerbereich"},"content":{"rendered":"<article>\n<h2>K\u00fcnstliche Intelligenz (KI) wird die Arbeit in den Steuerabteilungen gro\u00dfer Konzerne revolutionieren. Zu diesem Schluss kamen am 13.10.2017 das Deutsche Forschungszentrum f\u00fcr K\u00fcnstliche Intelligenz (DFKI) und die internationale Steuerberatungsgesellschaft WTS bei der Vorstellung einer gemeinsamen Studie im Haus der Deutschen Wirtschaft in Berlin.<\/h2>\n<\/article>\n<article>Schon die Begr\u00fc\u00dfung war auf den Anlass abgestimmt: Nachdem die Star Wars-Melodie erklungen war und der Roboter Pepper die rund 200 Teilnehmer mit blecherner Stimme willkommen gehei\u00dfen hatte, richtete der Pr\u00e4sident des Bundesverbandes der Industrie (BDI) Prof. Dieter Kempf das Wort an die erschienenen G\u00e4ste, darunter der Pr\u00e4sident des Bundesfinanzhofs Prof. Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff und Prof. Dr. Dr. h.c. Wolfgang Sch\u00f6n vom Max-Planck-Institut f\u00fcr Steuerrecht und \u00d6ffentliche Finanzen, zugleich Vizepr\u00e4sident der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG). Im Mittelpunkt der Ansprache Kempfs standen die mit der Digitalisierung verbundenen Chancen. So k\u00f6nne die Digitalisierung zu erheblichen Effizienzsteigerungen bei der Erfassung, der Dokumentation und der Bewertung steuerlicher Massendaten f\u00fchren, dar\u00fcber hinaus die Vertretung rechtlicher Interessen unterst\u00fctzen. Zu \u00fcberwindende Hindernisse l\u00e4gen bei der notwendigen Mitarbeiterqualifikation, bei der Finanzierung der IT-Struktur sowie auch im Bereich der IT-Sicherheit.<\/p>\n<p>In einem einf\u00fchrenden Vortrag schilderte sodann Prof. Dr. rer. nat. Dr. h.c. mult. Wolfgang Wahlster, Lehrstuhlinhaber f\u00fcr Informatik an der Universit\u00e4t des Saarlandes und Vorsitzender der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung des DFKI, Grundlagen der KI und Einsatzm\u00f6glichkeiten der KI im Steuerbereich. Bei der Digitalisierung sei es lange Zeit darum gegangen, Daten maschinenlesbar zu machen, w\u00e4hrend man beim Thema KI daran arbeite, Daten maschinenverstehbar werden zu lassen. Schon heute gebe es Bots, d.h. Computerprogramme, die weitgehend automatisch sich wiederholende Aufgaben abarbeiten, ohne dabei auf eine Interaktion mit dem menschlichen Benutzer angewiesen zu sein. Der Weg f\u00fchre aber dar\u00fcber hinaus zu immer komplexeren Hilfen, zu maschinellen Tax Assistants und Tax Clerks. Letztlich f\u00fchre der Weg von der Suchmaschine zur Antwortmaschine.<\/p>\n<p>Fritz Esterer, CEO der WTS, sprach sodann \u00fcber die Zielsetzung und die Inhalte der mit dem DFKI durchgef\u00fchrten Innovationsstudie und demonstrierte dabei auch die Funktionsweise eines steuerlichen Chatbots, eines textbasierten Dialogsystems, bei dem sich der Fragesteller z. B. nach der aktuellen Steuerquote in Deutschland erkundigt und der Chatbot ihm die Antwort \u201em\u00fcndlich\u201c mitteilt. Ebenso kann nach der Steuerquote vergangener Jahre oder nach der Steuerquote in anderen L\u00e4ndern gefragt werden, und der Chatbot wird hierauf Antworten geben.<\/p>\n<p>In seinem Vortrag ging Esterer auf die Frage ein, warum sich seine Gesellschaft mit KI besch\u00e4ftigt habe. Er verwies darauf, dass im Industriebereich, insbesondere bei internationalen Konzernen, riesige Datenmengen zu bew\u00e4ltigen seien. Au\u00dferdem m\u00fcssten sich die Steuerabteilungen mit st\u00e4ndig steigenden Compliance-Anforderungen der Finanzverwaltungen auseinandersetzen und ihre steuerlichen IKS entsprechend aufr\u00fcsten. Des Weiteren sei im industriellen Bereich festzustellen, dass die Unternehmen dem Thema KI eine hohe Priorit\u00e4t einr\u00e4umen; diesen Trend d\u00fcrfe man nicht verpassen. Schlie\u00dflich seien die KI-Basistechnologien inzwischen so ausgereift, dass ein Arbeiten mit ihnen auch im Steuerbereich praktisch realisierbar sei. Tests h\u00e4tten ergeben, dass sich mithilfe von KI-Technologien sogar Gerichtsurteile vorhersehen lie\u00dfen.<\/p>\n<p>Esterer schilderte sodann das Forschungskonzept der Studie, mit der konkrete Einsatzm\u00f6glichkeiten von KI-Technologien im Steuerbereich erforscht worden seien. In enger Zusammenarbeit mit den Industriepartnern Audi, Bosch, E.ON und Henkel sei untersucht worden, welche KI-Schl\u00fcsseltechnologien Standardaufgaben und auch anspruchsvollere T\u00e4tigkeiten im Steuerbereich unterst\u00fctzen und automatisieren k\u00f6nnen. Hierbei seien verschiedene Steuerarten betrachtet, konkrete Anwendungsszenarien f\u00fcr KI-Technologien ausgemacht und erste Softwareprototypen entwickelt worden. Die Ergebnisse h\u00e4tten gezeigt, dass sich Lohn- und Umsatzsteuer, Z\u00f6lle und auch Verrechnungspreise sehr gut f\u00fcr den Einsatz von KI-Technologien eignen, wenn komplexe Routineaufgaben ausgef\u00fchrt und gro\u00dfe Informationsmengen ausgewertet werden m\u00fcssen. Beispiele f\u00fcr solche KI-Einsatzbereiche seien die korrekte steuerliche Beurteilung von Sachzuwendungen oder die umsatzsteuerliche Rechnungspr\u00fcfung.<\/p>\n<p>KI-Technologien h\u00e4tten ein erhebliches Hilfspotenzial f\u00fcr die Steuerabteilungen. Routinet\u00e4tigkeiten k\u00f6nnten weitgehend automatisiert werden, was zu Kosteneinsparungen und Qualit\u00e4tsverbesserungen f\u00fchre. Anwendungsszenarien seien das Erkennen von Zusammenh\u00e4ngen und Ausnahmen (Prozessdiagnose und Anomalie-Erkennung), Dokumentenanalyse, Informationsextraktion sowie die Klassifikation unstrukturierter transaktionaler Daten. Weniger geeignet sei der Einsatz von KI in Bereichen, in denen eine hohe soziale Kompetenz, eine hohe Kreativit\u00e4t oder eine hohe Umgebungsinteraktion erforderlich seien. In der steuerlichen Gestaltungs- und Durchsetzungsberatung sei es aktuell nicht vorstellbar, dass die Steuerberatung vollst\u00e4ndig durch intelligente Steuerl\u00f6sungen ersetzt werde. Mittelfristig f\u00fchre der Einsatz von KI-Technologien aber dazu, dass Steuerberater h\u00f6herwertige Beratungsleistungen werden erbringen m\u00fcssen.<\/p>\n<p>In einer anschlie\u00dfenden Podiumsdiskussion, moderiert vom Leiter der Innovationsstudie Prof. Dr. Peter Fettke, Wirtschaftsinformatiker an der Universit\u00e4t des Saarlands, setzten sich sodann Dr. Hans Maier, Senior Vice President Tax der Robert Bosch GmbH, Axel Dewitz, Leiter Steuern, Z\u00f6lle, M&amp;A der Audi AG, Heinrich Montag, Bereichsleiter Steuern der E.ON und Prof. Dr. Robert Risse, Global Head of Tax &amp; Trade der Henkel AG &amp; Co. KGaA, mit den Einsatzm\u00f6glichkeiten der KI im Steuerbereich auseinander. Maier betonte, dass es ihm vor allem um die Bew\u00e4ltigung von Massendaten und um ein entsprechendes Risikomanagement, z. B. im Bereich der Umsatzsteuer oder der Lohnsteuer, gehe. Dewitz verwies darauf, dass es wichtig sei, zun\u00e4chst die Prozesse zu strukturieren und zu dokumentieren, weil ein unmittelbarer Einsatz der modernen Technologien sonst zu \u201eautomatisiertem Unsinn\u201c f\u00fchre. Montag sah die Unterscheidung zwischen tendenziell automatisierbarem Accounting und tendenziell nicht automatisierbarem Tax Advice als wichtig an. Er glaube nicht daran, dass die zuk\u00fcnftige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs mit KI-Technologien sicher vorhergesehen werden k\u00f6nne. Risse wies darauf hin, dass die Steuerabteilungen internationaler Konzerne Teile der Wertsch\u00f6pfungsketten seien. Sie m\u00fcssten sich deshalb in die Gesch\u00e4ftsmodell-Optimierung einbringen, was z. B. auch den unter steuerlichen Aspekten kosteng\u00fcnstigen Einkauf von Rohmaterialien, die kosteng\u00fcnstige Produktion, die kosteng\u00fcnstige Logistik und den Abgabenbereich allgemein betreffe. Hierbei k\u00f6nne die KI gute Dienste leisten. Maier betonte, dass er es f\u00fcr erforderlich halte, Steuerabteilungen heute, au\u00dfer mit Steuerrechtlern, auch mit IT-Experten zu besetzen. Deutschland k\u00f6nne hier viel vom Ausland lernen. Informationstechnologien m\u00fcssten verst\u00e4rkt auch in die steuerlichen Curricula integriert werden. Prof. Dr. Fettke stellte zusammenfassend fest, dass KI-Basistechniken in vielen Einsatzgebieten bereits heute einen hohen technischen Reifegrad erreicht haben und so zu einem Innovationsvorsprung auch im Steuerbereich f\u00fchren k\u00f6nnen, vorausgesetzt man setze sich gezielt mit den neuen Technologien auseinander.<\/p>\n<p>Am Nachmittag wurden dann noch verschiedene Prototypen von Softwarel\u00f6sungen vorgestellt, die die Arbeit der Steuerabteilungen und entsprechend ausgerichteter Beratungsgesellschaften heute bereits unterst\u00fctzen, darunter die Erkennung von Anomalien in Massendaten, die inhaltliche Analyse von Steuerproblemen, die dialogbasierte Beantwortung steuerlicher Fragen, die Identifikation steuerlicher Argumentationsmuster und ein neuronales \u00dcbersetzungssystem f\u00fcr Steuerfachtexte.<\/p>\n<p>F\u00fcr den DStV nahm dessen Hauptgesch\u00e4ftsf\u00fchrer RA\/FAStR Prof. Dr. Axel Pestke an der interessanten Veranstaltung teil.<\/p>\n<div class=\"clearfix\"><\/div>\n<\/article>\n<p>Quelle: DStV, Mitteilung vom 16.10.2017<\/p>\n<article>&nbsp;<\/p>\n<\/article>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>K\u00fcnstliche Intelligenz (KI) wird die Arbeit in den Steuerabteilungen gro\u00dfer Konzerne revolutionieren. 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