{"id":46258,"date":"2017-12-06T19:12:34","date_gmt":"2017-12-06T17:12:34","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=46258"},"modified":"2017-12-06T19:12:34","modified_gmt":"2017-12-06T17:12:34","slug":"mehrwertsteuer-vorrang-nationaler-verjaehrungsvorschriften-bei-mehrwertsteuerbetrug","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/mehrwertsteuer-vorrang-nationaler-verjaehrungsvorschriften-bei-mehrwertsteuerbetrug\/","title":{"rendered":"Mehrwertsteuer: Vorrang nationaler Verj\u00e4hrungsvorschriften bei Mehrwertsteuerbetrug"},"content":{"rendered":"<article>\n<h4>Die Pflicht zum Schutz der finanziellen Interessen der Union ist mit der Beachtung des Grundsatzes der Gesetzm\u00e4\u00dfigkeit im Zusammenhang mit Straftaten und Strafen in Einklang zu bringen.<\/h4>\n<\/article>\n<article><i>Deshalb sind die italienischen Gerichte in Strafverfahren, die schwere Betrugsf\u00e4lle im Mehrwertsteuerbereich zum Gegenstand haben, nicht verpflichtet, von der Anwendung der nationalen Verj\u00e4hrungsvorschriften (auf der Grundlage des Urteils Taricco) abzusehen, wenn sie dadurch gegen den genannten Grundsatz versto\u00dfen w\u00fcrden.<\/i><\/p>\n<p>Die Corte suprema di cassazione (Oberster Kassationsgerichtshof, Italien) und die Corte d\u2019appello di Milano (Berufungsgerichtshof Mailand, Italien) m\u00fcssen in Strafverfahren entscheiden, die gegen Herrn M.B. und Herrn M.A.S. wegen des Verdachts des schweren Betrugs im Mehrwertsteuerbereich<sup>1<\/sup>\u00a0eingeleitet wurden. Es besteht die Gefahr, dass sie straflos bleiben, wenn die Verj\u00e4hrungsvorschriften des italienischen Strafgesetzbuchs anzuwenden sind. Dagegen k\u00f6nnte es zu einer Verurteilung kommen, wenn die in diesen Vorschriften vorgesehene Verj\u00e4hrungsfrist auf der Grundlage der vom Gerichtshof im Urteil Taricco<sup>2<\/sup>, das ergangen ist, nachdem die Taten begangen wurden, aufgestellten Grunds\u00e4tze nicht anzuwenden w\u00e4re. In diesem Urteil hat der Gerichtshof Art. 325 AEUV ausgelegt, der die Europ\u00e4ische Union und die Mitgliedstaaten verpflichtet, Betr\u00fcgereien und sonstige gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtete rechtswidrige Handlungen zu bek\u00e4mpfen und einen effektiven Schutz dieser Interessen zu bewirken.<\/p>\n<p>Im Urteil Taricco hat der Gerichtshof insbesondere entschieden, dass die italienischen Rechtsvorschriften \u00fcber die Verj\u00e4hrung von Mehrwertsteuerstraftaten Art. 325 AEUV verletzen k\u00f6nnten, falls sie die Verh\u00e4ngung wirksamer und abschreckender Sanktionen in einer betr\u00e4chtlichen Zahl gegen die finanziellen Interessen der Union gerichteter schwerer Betrugsf\u00e4lle verhindern oder f\u00fcr Betrugsf\u00e4lle zum Nachteil der nationalen finanziellen Interessen l\u00e4ngere Verj\u00e4hrungsfristen vorsehen als f\u00fcr Betrugsf\u00e4lle zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union. Der Gerichtshof hat ferner entschieden, dass die nationalen Gerichte Art. 325 AEUV volle Wirkung verleihen m\u00fcssen, indem sie erforderlichenfalls die Verj\u00e4hrungsvorschriften unangewendet lassen.<\/p>\n<p>Die Corte suprema di cassazione und die Corte d\u2019appello di Milano sind jedoch der Ansicht, dass die dem Urteil Taricco zu entnehmenden Grunds\u00e4tze gegen den in der italienischen Verfassung verankerten Grundsatz der Gesetzm\u00e4\u00dfigkeit im Zusammenhang mit Straftaten und Strafen versto\u00dfen k\u00f6nnten. Sie haben sich deshalb an die Corte costituzionale (Verfassungsgerichtshof, Italien) gewandt.<\/p>\n<p>Die Corte costituzionale hat Zweifel an der Vereinbarkeit des im Urteil Taricco gew\u00e4hlten Ansatzes mit den obersten Grunds\u00e4tzen der italienischen Verfassungsordnung und der Beachtung der unver\u00e4u\u00dferlichen Rechte der Person. Insbesondere versto\u00dfe er m\u00f6glicherweise gegen den Grundsatz der Gesetzm\u00e4\u00dfigkeit im Zusammenhang mit Straftaten und Strafen, der u. a. das Bestimmtheitsgebot und das R\u00fcckwirkungsverbot in Strafsachen beinhalte. Sie hat daher den Gerichtshof um Klarstellung ersucht, wie Art. 325 AEUV im Licht des Urteils Taricco auszulegen ist.<\/p>\n<p>In seinem am 05.12.2017 im beschleunigten Verfahren<sup>3<\/sup>\u00a0ergangenen Urteil f\u00fchrt der Gerichtshof aus, dass Art. 325 AEUV den Mitgliedstaaten zweckgerichtete Verpflichtungen auferlegt, die hinsichtlich ihrer Umsetzung an keine Bedingung gekn\u00fcpft sind. Die nationalen Gerichte m\u00fcssen somit den Verpflichtungen, die sich aus Art. 325 AEUV ergeben, volle Wirkung verleihen, indem sie insbesondere die im Urteil Taricco aufgestellten Grunds\u00e4tze anwenden. Der Gerichtshof weist ferner darauf hin, dass es in erster Linie Aufgabe des nationalen Gesetzgebers ist, die Verj\u00e4hrung so zu regeln, dass sie den Anforderungen von Art. 325 AEUV gen\u00fcgt.<\/p>\n<p>Der Gerichtshof stellt jedoch fest, dass nach den Angaben der Corte costituzionale die Verj\u00e4hrung in Strafsachen zum materiellen italienischen Recht geh\u00f6rt und daher unter den Grundsatz der Gesetzm\u00e4\u00dfigkeit im Zusammenhang mit Straftaten und Strafen f\u00e4llt. In diesem Kontext weist er zum einen auf die Erfordernisse der Vorhersehbarkeit, der Bestimmtheit und des R\u00fcckwirkungsverbots von Strafgesetzen hin, die dem in der Charta der Grundrechte der Europ\u00e4ischen Union und der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten verankerten Grundsatz der Gesetzm\u00e4\u00dfigkeit im Zusammenhang mit Straftaten und Strafen innewohnen, und zum anderen darauf, dass diesem Grundsatz sowohl in den Mitgliedstaaten als auch in der Rechtsordnung der Union grundlegende Bedeutung zukommt. Infolgedessen darf die dem Art. 325 AEUV zu entnehmende Verpflichtung, eine wirksame Erhebung der Mittel der Union zu garantieren, dem Grundsatz der Gesetzm\u00e4\u00dfigkeit im Zusammenhang mit Straftaten und Strafen nicht zuwiderlaufen.<\/p>\n<p>Der Gerichtshof kommt deshalb zu dem Ergebnis, dass ein nationales Gericht, wenn es in Verfahren wegen Mehrwertsteuerstraftaten zu der Auffassung gelangt, dass der Verpflichtung, die im Urteil Taricco aufgestellten Grunds\u00e4tze anzuwenden, der Grundsatz der Gesetzm\u00e4\u00dfigkeit entgegensteht, dieser Verpflichtung nicht nachkommen muss, selbst wenn dadurch einer mit dem Unionsrecht unvereinbaren nationalen Sachlage abgeholfen werden k\u00f6nnte.<b><\/b><\/p>\n<h3>Fu\u00dfnoten<\/h3>\n<p><sup>1<\/sup>Da der Unionshaushalt u. a. aus der Mehrwertsteuer finanziert wird, besteht ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Betr\u00fcgereien im Bereich der Mehrwertsteuer und den finanziellen Interessen der Union.<\/p>\n<p><sup>2<\/sup>Urteil vom 8. September 2015 in der Rechtssache C-105\/14, Ivo Taricco u. a. (vgl. PM Nr. 95\/15).<\/p>\n<p><sup>3<\/sup>Das beschleunigte Verfahren ist in Art. 23a der Satzung des Gerichtshofs der Europ\u00e4ischen Union und in Art. 105 Abs. 1 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs geregelt.<\/p>\n<div class=\"clearfix\"><\/div>\n<\/article>\n<p>Quelle: EuGH, Pressemitteilung vom 05.12.2017 zum Urteil C-42\/17 vom 05.12.2017<\/p>\n<article>\n<p class=\"opening\">\n<\/article>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Pflicht zum Schutz der finanziellen Interessen der Union ist mit der Beachtung des Grundsatzes der Gesetzm\u00e4\u00dfigkeit im Zusammenhang mit Straftaten und Strafen in Einklang zu bringen. 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