{"id":46270,"date":"2017-12-07T18:36:59","date_gmt":"2017-12-07T16:36:59","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=46270"},"modified":"2022-11-25T12:03:01","modified_gmt":"2022-11-25T10:03:01","slug":"kassenbuchfuehrung-obacht-bei-der-buchung-von-ec-kartenumsaetzen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/kassenbuchfuehrung-obacht-bei-der-buchung-von-ec-kartenumsaetzen\/","title":{"rendered":"Kassenbuchf\u00fchrung: Obacht bei der Buchung von EC Kartenums\u00e4tzen!"},"content":{"rendered":"<h2>In Betrieben mit \u00fcberwiegendem Bargeldverkehr nutzen Kunden h\u00e4ufig die M\u00f6glichkeit, ihre Zahlungen bargeldlos mit EC-Karte abzuwickeln. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat sich nun zur Buchung dieser EC-Kartenums\u00e4tze in der Kassenf\u00fchrung ge\u00e4u\u00dfert.<\/h2>\n<p><strong>Gelebte Praxis: Erst-Erfassung der Gesamtums\u00e4tze \u00fcber das Kassenbuch<\/strong><br \/>\nRegelm\u00e4\u00dfig werden EC-Kartenums\u00e4tze in der Buchf\u00fchrung wie folgt gebucht: Die t\u00e4glichen Ums\u00e4tze werden in der Tageslosung erfasst. Vielfach werden hierbei jedoch nicht nur bare Gesch\u00e4ftsvorf\u00e4lle festgehalten. Vielmehr wird der Gesamtbetrag inklusive der bargeldlosen Gesch\u00e4ftsvorf\u00e4lle (EC-Kartenzahlungen) im Kassenbuch aufgezeichnet und die EC-Zahlungen quasi als \u201eAusgabe\u201c wieder ausgetragen. Zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt wird sodann der Gesamtbetrag entsprechend im Kassenkonto gebucht und die EC-Kartenums\u00e4tze \u00fcber das Geldtransitkonto ausgebucht (durchlaufender Posten).<\/p>\n<p><strong>BMF: Erfassung unbarer Gesch\u00e4ftsvorf\u00e4lle im Kassenbuch ist ein formeller Mangel<\/strong><br \/>\nNachdem sich aus dem Kreise der Mitglieder Nachfragen zu diesem Prozedere ergeben haben, hat sich der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) in einem Fachgespr\u00e4ch an das BMF gewandt. Das BMF hat nun in Abstimmung mit den obersten Finanzbeh\u00f6rden der L\u00e4nder seine Rechtsauffassung zu diesen Praxisabl\u00e4ufen in einem <strong>Schreiben<\/strong> vorgetragen:<\/p>\n<p>Bare und unbare Gesch\u00e4ftsvorf\u00e4lle seien in der Regel getrennt zu buchen. Im Kassenbuch seien nur Bareinnahmen und Barausgaben zu erfassen. Die Erfassung unbarer Gesch\u00e4ftsvorf\u00e4lle im Kassenbuch stellt nach Auffassung des BMF einen formellen Mangel dar. Sie widerspreche dem Grundsatz der Wahrheit und Klarheit einer kaufm\u00e4nnischen Buchf\u00fchrung. Die steuerrechtliche W\u00fcrdigung eines Sachverhalts h\u00e4nge jedoch von den Umst\u00e4nden des Einzelfalls ab.<\/p>\n<p>Um diesen Anforderungen zu gen\u00fcgen, m\u00fcssten die EC-Kartenums\u00e4tze beispielsweise in einer Zusatzspalte bzw. einem extra Nebenbuch zum Kassenbuch erfasst werden.<\/p>\n<p><strong>DStV fordert Anerkennung der langj\u00e4hrigen kaufm\u00e4nnischen \u00dcbung<\/strong><br \/>\nNach Auffassung des Deutschen Steuerberaterverbands e.V. (DStV) ist die Erst-Erfassung der Gesamtums\u00e4tze \u00fcber das Kassenbuch praktikabel, vor allem aber wird die Umsatzsteuer korrekt erfasst! Dies ist f\u00fcr die Praxis besonders dann von Bedeutung, wenn die EC-Ums\u00e4tze im Kassensystem nicht getrennt nach 7 %-igen und 19 %-igen Ums\u00e4tzen ausgewiesen werden, sondern nur die Gesamtums\u00e4tze.<\/p>\n<p>Diesen Standpunkt hat der DStV gegen\u00fcber dem BMF adressiert und hierbei folgende weitere Argumente angef\u00fchrt:<\/p>\n<p>Das Kassenbuch wird stets am Ende eines Tages gef\u00fchrt. Im selben Moment der Erfassung der Gesamtums\u00e4tze im Kassenbuch werden die EC-Kartenums\u00e4tze bereits wieder ausgetragen. Das Kassenbuch weist folglich unmittelbar im Zeitpunkt der Eintragung der Ums\u00e4tze nebst Austragung der EC-Kartenums\u00e4tze den korrekten Tagesendbestand aus. Damit sind nach Auffassung des DStV eine <strong>hohe Transparenz<\/strong> und ein <strong>hoher Informationsgehalt im Kassenbuch<\/strong> gew\u00e4hrleistet.<\/p>\n<p>Auch die Kassensturzf\u00e4higkeit ist jederzeit und innerhalb angemessener Zeit gegeben. Die im Vorwege getrennte Erfassung von Bar- und EC-Kartenzahlungen im Kassensystem erm\u00f6glicht eine jederzeitige Abstimmung. Die Gesch\u00e4ftsvorf\u00e4lle sind fortw\u00e4hrend <strong>nachvollziehbar<\/strong>, die <strong>Erfassung der Umsatzsteuer ist sichergestellt<\/strong>.<\/p>\n<p>Schlie\u00dflich sind auch die Anforderungen der Grunds\u00e4tze zur ordnungsm\u00e4\u00dfigen F\u00fchrung und Aufbewahrung von B\u00fcchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) nach dem Daf\u00fcrhalten des DStV erf\u00fcllt. Nach dem <strong>BMF-Schreiben zu den GoBD vom 14.11.2014<\/strong> stellt die nicht getrennte Verbuchung von baren und unbaren Gesch\u00e4ftsvorf\u00e4llen bei gen\u00fcgender Kennzeichnung ausdr\u00fccklich keinen Versto\u00df gegen die Grunds\u00e4tze der Wahrheit und Klarheit dar (vgl. Rz. 55). Nach dem Verst\u00e4ndnis des DStV liegt bei der Ausbuchung der EC-Kartenums\u00e4tze \u00fcber das Geldtransitkonto verbunden mit der vorangegangenen Austragung der EC-Kartenums\u00e4tze aus dem Kassenbuch solch eine \u201egen\u00fcgende Kennzeichnung\u201c vor.<\/p>\n<p>Eine Erfassung der EC-Kartenums\u00e4tze in einer Zusatzspalte oder einem extra Nebenbuch zum Kassenbuch hingegen ist umst\u00e4ndlich und f\u00fcr die Praxis mit deutlich erh\u00f6htem Arbeitsaufwand verbunden. Auch die Verprobung der sp\u00e4ter auf dem Umsatzsteuerkonto gebuchten Steuerbetr\u00e4ge mit den Erl\u00f6sen ist erschwert bzw. unm\u00f6glich. Dies gilt umso mehr, wenn unterschiedliche Steuers\u00e4tze (z.\u00a0B. 7 % und 19 % bei In-\/Au\u00dferhaus-Ums\u00e4tzen in der Gastronomie) zur Anwendung kommen.<\/p>\n<p>Die strenge Auslegung von BMF und obersten Finanzbeh\u00f6rden belastet die Unternehmen unangemessen. Diesem Erfassungs- und Buchungsformalismus steht aus Sicht des DStV kein entsprechender Mehrwert gegen\u00fcber.<br \/>\nQuelle: DStV, Newsletter vom 7.12.2017<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In Betrieben mit \u00fcberwiegendem Bargeldverkehr nutzen Kunden h\u00e4ufig die M\u00f6glichkeit, ihre Zahlungen bargeldlos mit EC-Karte abzuwickeln. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat sich nun zur Buchung dieser EC-Kartenums\u00e4tze in der Kassenf\u00fchrung ge\u00e4u\u00dfert. 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