{"id":46295,"date":"2017-12-14T11:29:27","date_gmt":"2017-12-14T09:29:27","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=46295"},"modified":"2023-08-25T11:07:09","modified_gmt":"2023-08-25T09:07:09","slug":"erfolgreiche-etaf-konferenz-zur-anzeigepflicht-zur-bekaempfung-von-steuerflucht-und-zur-besteuerung-der-digitalwirtschaft-in-bruessel","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/erfolgreiche-etaf-konferenz-zur-anzeigepflicht-zur-bekaempfung-von-steuerflucht-und-zur-besteuerung-der-digitalwirtschaft-in-bruessel\/","title":{"rendered":"Erfolgreiche ETAF-Konferenz zur Anzeigepflicht, zur Bek\u00e4mpfung von Steuerflucht und zur Besteuerung der Digitalwirtschaft in Br\u00fcssel"},"content":{"rendered":"<article>\n<h4>DStV zur ETAF-Konferenz<\/h4>\n<div id=\"vorspann\">\n<p>Am 05.12.2017 veranstaltete die European Tax Adviser Federation (ETAF) eine Konferenz zu aktuellen steuerrechtlichen Themen in der Europ\u00e4ischen Union in Br\u00fcssel. Unter dem Motto \u201eBuilding an EU tax system&#8220; wurde (vor ca. 100 Teilnehmern aus ganz Europa) in zwei Panels \u00fcber die Gesetzesvorhaben zur Anzeigepflicht von Intermedi\u00e4ren und \u00fcber die Besteuerung der Digitalwirtschaft mit hochrangigen Vertretern der EU diskutiert. F\u00fcr den DStV nahmen Prof. Dr. H.-Michael Korth, WP\/StB Hans-Joachim Oettinger und DStV-Europareferent Dr. Jan Trommer teil.<\/p>\n<\/div>\n<\/article>\n<article>Die Probleme im internationalen Steuersystem, beispielsweise durch Steueroasen gef\u00f6rderte aggressive Steuergestaltung oder die teilweise Nichtbesteuerung der Digitalwirtschaft mangels ad\u00e4quater Ankn\u00fcpfungspunkte und Bemessungsgrundlagen, f\u00fchren dazu, dass die EU-Kommission europ\u00e4ische L\u00f6sungen bis Ende 2018 anstrebt. Die Europ\u00e4ischen Institutionen und vor allem die EU-Kommission stehen hier unter gro\u00dfem politischen Druck. Aber nicht nur die durch die Paradise Papers zuletzt aufgezeigten Probleme im internationalen Steuersystem haben die Notwendigkeit einer zeitnahen europ\u00e4ischen L\u00f6sung zu steuerlichen Problemen in der EU verdeutlicht, sondern auch die anstehenden Wahlen zum Europaparlament Mitte 2019 verlangen von den Europ\u00e4ischen Institutionen, dass im Laufe der kommenden Monate Ergebnisse pr\u00e4sentiert werden.<\/p>\n<p>Hierzu wurde ein erster Schritt getan, indem der ECOFIN-Rat am 05.12.2017 eine schwarze Liste mit 17 Steueroasen (L\u00e4ndern, welche nicht den europ\u00e4ischen Anforderungen gen\u00fcgen) beschlossen hat. Darunter etwa die Vereinigten Arabischen Emirate, Tunesien, Panama, die Mongolei oder S\u00fcdkorea. Des weiteren wurden 47 L\u00e4ndern auf einer \u201egrauen Liste&#8220; erfasst. Diese L\u00e4nder u. a. die Schweiz und die T\u00fcrkei stehen unter Beobachtung. Die von den EU-Finanzministern beschlossenen Listen sollen Staaten zu mehr Steuertransparenz und Datenaustausch mit Beh\u00f6rden innerhalb der EU bewegen.<\/p>\n<p>So war es passend, dass der Kommissar f\u00fcr Steuern und Zollunion der Europ\u00e4ischen Union, Pierre Moscovici, die ETAF-Konferenz zur Bildung eines EU-Steuersystems er\u00f6ffnete und sogleich die M\u00f6glichkeit hatte, eine erste Stellungnahme zum Beschluss der schwarzen Listen abzugeben. In dem Zusammenhang verwies Moscovici auf die vorangegangene sorgf\u00e4ltige und anspruchsvolle Arbeit der EU-Finanzminister, welche sich kritisch mit den europ\u00e4ischen Anforderungen sowie den tats\u00e4chlichen Voraussetzungen in nicht-kooperativen L\u00e4ndern und Steueroasen auseinandergesetzt hatten. Europ\u00e4ische L\u00e4nder, so Moscovici, w\u00fcrden nicht auf der Liste sein, da sie nicht in den Rahmen \u201eder angewandten Kriterien&#8220; fallen. Stattdessen beschrieb er die Steuersysteme der Niederlande, Irlands und Luxemburgs im Rahmen ihrer Wirkung f\u00fcr den europ\u00e4ischen Rechtsraum zwar als Grundlage f\u00fcr kritische Steuergestaltungsmodelle, nicht jedoch als Steueroasen. Solche innereurop\u00e4ischen Praktiken m\u00fcssen nach Auffassung des Kommissars aber \u201ereformiert werden&#8220;. Unklar blieb, wie zum Beispiel mit den dem Hoheitsgebiet Gro\u00dfbritanniens zugeh\u00f6rigen Inseln Jersey und der Isle of Men nach einem Austritt Gro\u00dfbritanniens aus der EU zu verfahren sein wird.<\/p>\n<p>Weiterhin nutzte der Kommissar die Gelegenheit, das Herzst\u00fcck seiner Agenda f\u00fcr das Jahr 2018 vorzustellen, n\u00e4mlich &#8211; wie er es nannte &#8211; den Grundstein f\u00fcr die \u201eZukunft der Besteuerung in der Europ\u00e4ischen Union&#8220; zu legen. Die Welt der Besteuerung habe sich ge\u00e4ndert. Nach Auffassung des Kommissars leisten multinationale Konzerne nicht ihren fairen Beitrag innerhalb der Gesellschaft und profitieren von nicht abgestimmten Steuerregelungen zwischen den Mitgliedstaaten und zwischen der EU und Drittstaaten. Die Probleme, mit denen sich nationale Steuersysteme heute auseinandersetzen m\u00fcssen, l\u00e4gen vor allem in der \u201eDelokalisierung&#8220; (grenz\u00fcberschreitende Steuergestaltungsmodelle) und der \u201eDematerialisierung&#8220; (vor allem durch die Digitalisierung) der zu besteuernden Aktivit\u00e4ten, so der Kommissar. Dies erschwere eine effektive Besteuerung durch die nationale Finanzverwaltung und k\u00f6nne nicht von den Mitgliedstaaten alleine gel\u00f6st werden. Deshalb m\u00fcssten die Steuersysteme der Mitgliedstaaten neu \u00fcberdacht werden, sofern es die Herausforderungen der neuen digitalen Realit\u00e4t betrifft (vgl. Schlussfolgerungen des ECOFIN-Rates zur Besteuerung der Digitalwirtschaft).<\/p>\n<p>Die durch die EU-Kommission initiierte \u201eRevolution der Transparenz&#8220; solle dabei als wesentlicher Baustein zu einem faireren Steuersystem auf europ\u00e4ischer und globaler Ebene beitragen. Die durch die EU-Kommission eingereichten Legislativvorschl\u00e4ge zur Anzeigepflicht von Intermedi\u00e4ren (<a class=\"extern\" title=\"COM(2017)335 final\" href=\"http:\/\/eur-lex.europa.eu\/legal-content\/DE\/TXT\/HTML\/?uri=CELEX:52017PC0335&amp;from=EN\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">COM(2017)335 final<\/a>) und zur Besteuerung der Digitalwirtschaft (f\u00fcr Anfang April 2018 angek\u00fcndigt) seien erste Schritte, die die Mitgliedstaaten bei den anstehenden Reformen unterst\u00fctzen sollen. Beide Legislativvorschl\u00e4ge seien auf einem guten Weg, so Moscovici.<\/p>\n<p>Mit Blick auf die im Publikum anwesenden Vertreter der Intermedi\u00e4re stellte Kommissar Moscovici klar, dass es bei der geplanten Anzeigepflicht f\u00fcr Intermedi\u00e4re nicht um die \u201eStigmatisierung&#8220; oder \u201eSanktionierung&#8220; einzelner Berufsgruppen, insbesondere nicht der Steuerberater, gehe. Vielmehr erkenne man die besondere Position der Intermedi\u00e4re an und wolle durch die aus der Meldepflicht entstehende Transparenz mehr Einsicht bekommen in das, \u201ewas tats\u00e4chlich in der grenz\u00fcberschreitenden Steuergestaltung&#8220; geschehe. Aufgrund der neuen Informationen sollten Mitgliedstaaten besser und schneller auf bisher unentdeckte Vorg\u00e4nge von Steuerflucht reagieren k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Im Anschluss an die Impulsrede von Kommissar Moscovici wurde in einem ersten Panel der Legislativvorschlag zur Einf\u00fchrung einer Anzeigepflicht f\u00fcr grenz\u00fcberschreitende Steuergestaltungsmodelle f\u00fcr Intermedi\u00e4re diskutiert. Neben Prof. Dr. H.-Michael Korth, welcher die Position der ETAF und des Deutschen Steuerberaterverbands e.V. (DStV) vertrat, sa\u00df der Europaabgeordnete Alfred Sant von der S&amp;D Fraktion. Herr Sant, welcher vor seiner Br\u00fcsseler T\u00e4tigkeit bereits Premierminister in Malta war, sah kein Problem im europ\u00e4ischen Steuerwettbewerb zwischen den Mitgliedstaaten. Daher sei er gegen eine Harmonisierung auf europ\u00e4ischer Ebene. Hier solle vielmehr durch die Regulierung und Sanktionierung von Intermedi\u00e4ren auf nationaler Ebene daf\u00fcr gesorgt werden, dass aggressive Steuergestaltung, welche durch die Planung der Intermedi\u00e4re entstehe, illegalisiert wird. Die Anzeigepflicht, wie sie die EU-Kommission gerne einf\u00fchren w\u00fcrde, sei nach seiner Auffassung nicht n\u00f6tig, um aggressive grenz\u00fcberschreitende Steuergestaltungen zu bek\u00e4mpfen. Prof. Korth vertrat eine differenziertere und die Praxis st\u00e4rker betonende Sichtweise. Zun\u00e4chst sei es wichtig, zwischen Steuerflucht und Steuervermeidung zu unterscheiden. Steuerflucht, wie in den Panama Papers und Paradise Papers beschrieben, sei illegal und 99.9 % der Intermedi\u00e4re und Unternehmen seien in solche kritischen Modellen nicht involviert. Steuervermeidung hingegen sei Steuergestaltung und beinhalte somit Wahlrechte, n\u00e4mlich die Wahl der Gestaltung der Steuerlast im Rahmen von bestehenden Gesetzen. Nat\u00fcrlich k\u00f6nne dies national wie international aber auch zu \u201eunfairen&#8220; Gestaltungsmodellen f\u00fchren. Korth weiter: \u201eGerade weil der Intermedi\u00e4r dem Gesetz verpflichtet ist, kann eine Steuergestaltung nur innerhalb der geltenden Gesetze durchgef\u00fchrt werden&#8220;. Die den legalen aber unfairen Gestaltungsmodellen zugrundeliegenden Gesetze, so Korth, legten aber die Mitgliedstaaten und somit die Politik fest. Hier m\u00fcsse die Politik Klarheit schaffen und sollte vermeiden, unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig in das Berufsrecht von Intermedi\u00e4ren einzugreifen. Der DStV habe hierzu bereits fr\u00fch seine Position auf nationaler und europ\u00e4ischer Ebene ver\u00f6ffentlicht (vgl. Stellungnahme zur Anzeigepflicht).<\/p>\n<p>In einem zweiten Panel diskutierten Val\u00e8re Moutarlier, Direktor des Generaldirektorats f\u00fcr Steuern und Zollunion (TAXUD), WP\/StB Hans-Joachim Oettinger, Vertreter des DStV in der Plattform f\u00fcr gute Besteuerung der EU-Kommission, Gabriele Annolino, Mitglied der st\u00e4ndigen Vertretung Italiens bei der EU und Virginie Rozi\u00e8re, Mitglied der S&amp;D Fraktion im Europ\u00e4ischen Parlament. Das Thema lautete \u201eDie Besteuerung in der digitalen Welt&#8220;. Generell wird hier auf europ\u00e4ischer Ebene zwischen kurzfristigen und langfristigen L\u00f6sungsmodellen f\u00fcr die Besteuerung der Digitalwirtschaft unterschieden (vgl. DStV Stellungnahme zur Besteuerung der Digitalwirtschaft).<\/p>\n<p>Er\u00f6ffnet wurde die Diskussion durch Val\u00e8re Moutarlier, der betonte, dass es das oberste Ziel der EU-Kommission sei, schnell voranzukommen, um die Steuersysteme innerhalb der EU bestm\u00f6glich ins digitale Zeitalter zu man\u00f6vrieren. Man m\u00fcsse die 28 \u201enicht aufeinander abgestimmten Systeme&#8220; unter einen Hut bringen. Jedoch k\u00f6nne eine nachhaltige L\u00f6sung in Bezug auf die Besteuerung der Digitalwirtschaft nicht ausschlie\u00dflich durch kurzfristige L\u00f6sungsvorschl\u00e4ge, wie eine im Raum stehende \u201edigitale Ausgleichssteuer&#8220;, erreicht werden. Vielmehr sah Moutarlier den Gesetzentwurf f\u00fcr eine Gemeinsame Konsolidierte K\u00f6rperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) als einzige wirkliche Ma\u00dfnahme mit \u201eNutzen f\u00fcr den Binnenmarkt&#8220;. Die Legislativvorschl\u00e4ge f\u00fcr die GKKB m\u00fcssten aber erst auf die Digitalwirtschaft angepasst werden. Zum Beispiel erfordere die Definition der Betriebsst\u00e4tte im jetzigen Entwurf erst einmal einer Anpassung an die Besonderheiten der Digitalwirtschaft i. S. einer digitalen Pr\u00e4senz und nicht einer physischen Pr\u00e4senz. Oettinger ging noch einen Schritt weiter und mahnte, dass, bevor irgendeine Art von Besteuerung der Digitalwirtschaft, kurzfristiger oder langfristiger Art, eingef\u00fchrt werde, zun\u00e4chst die Begriffsbestimmungen und Anwendungsbereiche klar definiert werden m\u00fcssten. Dies sei unabdingbar, um beispielsweise Probleme mit Doppelbesteuerung zu vermeiden oder um kleine Unternehmen, die den digitalen Markt neu erschlie\u00dfen wollen (z. B. durch einen Online-Shop), vor einer \u00dcberbelastung zu sch\u00fctzen. Auch m\u00fcsse eine kurzfristige L\u00f6sung immer an ein \u201eVerfallsdatum&#8220; gebunden sein. Hier verwies er auf die in Deutschland erhobene Sektsteuer, welche als \u201ekurzfristige Steuer&#8220; schon seit knapp 115 Jahren erhoben wird. In Antwort auf Val\u00e8re Moutarlier mahnte Gabriele Annolino, dass eine europ\u00e4ische L\u00f6sung auch immer die globalen Auswirkungen im Blickfeld haben m\u00fcsse. Man m\u00fcsse eng mit der OECD zusammenarbeiten. Denn ein globaler \u201eSteuerkuchen&#8220; bedeute auch gr\u00f6\u00dfere \u201eKuchenst\u00fccke&#8220; an Steuereinnahmen f\u00fcr die Mitgliedstaaten. Zum Abschluss der Diskussion ging Virginie Rozi\u00e8re auf die wichtige Rolle von Whistleblowern ein. Sie stellte heraus, dass Whistleblower nicht einem der Wichtigkeit ihrer Meldungen angemessenen Schutz im europ\u00e4ischen Rechtsraum unterliegen: hier m\u00fcsse die EU-Kommission nachziehen.<\/p>\n<p>Im Rahmen der Diskussion im zweiten Panel offenbarte sich auch das Dilemma, in welchem die Europ\u00e4ischen Institutionen stecken. Zum einen stehen sie unter erheblichem politischen und zeitlichen Druck, Ergebnisse zu liefern, da im europ\u00e4ischen Steuersystem ein offensichtliches Vakuum existiert. Zum anderen ist z. B. die Besteuerung der Digitalwirtschaft keine Thematik, die leicht gel\u00f6st werden kann. Die Konferenz machte deutlich, dass der politische Wille, zu den Themen der Anzeigepflicht und der Besteuerung der Digitalwirtschaft voranzukommen, zwar \u00fcberaus hoch ist, dass es jedoch noch an der n\u00f6tigen Klarheit f\u00fcr das richtige Vorgehen fehlt. Auch wenn Direktor Moutarlier die Auffassung vertrat, dass das Einf\u00fchren einer Steuer kein gr\u00f6\u00dferes Problem sei, so stellte er nicht klar, wie durchdacht und ausgearbeitet ein solches Gesetz in einem so kurzen Zeitrahmen sein kann. Negative Auswirkungen m\u00fcssten dann seiner Auffassung nach \u201eon-the-go&#8220;, also w\u00e4hrend der Anwendung, behoben werden. Auf die Frage, ob er denn auch in einem ungetesteten Prototyp mit 300 km\/h auf der Autobahn fahren w\u00fcrde, blieb die Antwort aus.<\/p>\n<p>Insgesamt bot die Veranstaltung der ETAF einen guten Ausblick auf die auf europ\u00e4ischer und internationaler Ebene zuk\u00fcnftigen Aufgaben. Sie erm\u00f6glichte es den regulierten steuerberatenden Berufen aber auch, ihre Positionen zu verdeutlichen und die Bedeutung seri\u00f6se Steuerberatung zu unterstreichen.<\/p>\n<div class=\"clearfix\">\u00a0Quelle: DStV, Mitteilung vom 11.12.2017<\/p>\n<article>&nbsp;<\/p>\n<\/article>\n<\/div>\n<\/article>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>DStV zur ETAF-Konferenz Am 05.12.2017 veranstaltete die European Tax Adviser Federation (ETAF) eine Konferenz zu aktuellen steuerrechtlichen Themen in der Europ\u00e4ischen Union in Br\u00fcssel. 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