{"id":46303,"date":"2017-12-14T12:01:30","date_gmt":"2017-12-14T10:01:30","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=46303"},"modified":"2021-11-30T17:53:06","modified_gmt":"2021-11-30T15:53:06","slug":"quellensteuer-kapitalmarktunion-neue-steuerleitlinien-sollen-grenzuebergreifendes-anlegen-erleichtern","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/quellensteuer-kapitalmarktunion-neue-steuerleitlinien-sollen-grenzuebergreifendes-anlegen-erleichtern\/","title":{"rendered":"Quellensteuer &#8211; Kapitalmarktunion: Neue Steuerleitlinien sollen grenz\u00fcbergreifendes Anlegen erleichtern"},"content":{"rendered":"<article>\n<h4>Die Kommission hat am 11.12.2017 neue Quellensteuer-Leitlinien vorgelegt, die die Kosten f\u00fcr die Mitgliedstaaten senken und die Verfahren f\u00fcr grenz\u00fcbergreifend t\u00e4tige Anleger in der EU vereinfachen sollen. Der neue\u00a0Verhaltenskodex\u00a0bietet L\u00f6sungen f\u00fcr Anleger, die wegen der Art und Weise, wie Quellensteuern erhoben werden, zweimal Steuern auf die Ertr\u00e4ge zahlen m\u00fcssen, die sie mit grenz\u00fcberschreitenden Investitionen erzielen.<\/h4>\n<\/article>\n<article>Eine Quellensteuer ist eine Steuer, die an der Quelle in dem EU-Land einbehalten wird, in dem Ertr\u00e4ge aus Investitionen wie Dividenden, Zinsen oder Lizenzgeb\u00fchren anfallen. Durch die Einbehaltung k\u00f6nnen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass die Steuern bei grenz\u00fcberschreitenden Transaktionen ordnungsgem\u00e4\u00df erhoben werden. Da die Eink\u00fcnfte in dem Mitgliedstaat, in dem der Anleger seinen Wohnsitz hat, h\u00e4ufig ein weiteres Mal besteuert werden, k\u00f6nnen Probleme im Zusammenhang mit der Doppelbesteuerung auftreten. Zwar sind die Anleger berechtigt, im Falle der Doppelbesteuerung eine Erstattung zu beantragen, die entsprechenden Verfahren sind derzeit jedoch schwierig, teuer und langwierig.<\/p>\n<p>Die Empfehlungen vom 11.12.2017, die in Zusammenarbeit mit Experten der Mitgliedstaaten ausgearbeitet wurden, sind\u00a0<a class=\"extern\" title=\"Teil des EU-Aktionsplans f\u00fcr die Kapitalmarktunion\" href=\"http:\/\/europa.eu\/rapid\/press-release_IP-15-5731_de.htm\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Teil des EU-Aktionsplans f\u00fcr die Kapitalmarktunion<\/a>\u00a0und sollen das System f\u00fcr Investoren und Mitgliedstaaten gleicherma\u00dfen verbessern. Insbesondere zielt der Verhaltenskodex darauf ab, die Herausforderungen, vor denen kleinere Anleger bei grenz\u00fcbergreifenden Gesch\u00e4ften stehen, zu verringern. Er soll zu schnellen, vereinfachten und standardisierten Verfahren f\u00fcr die Erstattung von Quellensteuern f\u00fchren, wo dies m\u00f6glich ist.<\/p>\n<p>Valdis Dombrovskis, Vizepr\u00e4sident der Kommission mit Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr Finanzstabilit\u00e4t, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion, erkl\u00e4rte zu dem Verhaltenskodex: \u201eDies ist ein weiterer wichtiger Baustein eines echten Binnenmarkts f\u00fcr Kapital. Der heute vorgelegte Verhaltenskodex soll Anlegern helfen, langwierige Verfahren und hohe Kosten zu vermeiden, wenn sie eine Quellensteuererstattung beantragen. Wir werden nun eng mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass der neue Verhaltenskodex zu greifbaren Ergebnisse f\u00fchrt.&#8220;<\/p>\n<p>Pierre Moscovici, EU-Kommissar f\u00fcr Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten, Steuern und Zoll, f\u00fcgte hinzu: \u201eQuellensteuern sind ein wichtiges Instrument f\u00fcr den Schutz der \u00f6ffentlichen Finanzen, k\u00f6nnen aber f\u00fcr Einzelpersonen und Unternehmen, die eine Steuererleichterung in Anspruch nehmen wollen, zu unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigem Aufwand f\u00fchren. Von dem heute vorgelegten Verhaltenskodex erhoffe ich mir, dass er den EU-L\u00e4ndern hilft, koh\u00e4rente Ertragsteuererhebung und steuerliche Rechtssicherheit f\u00fcr die Unternehmen, die jedes Jahr sch\u00e4tzungsweise 8,4 Mrd. Euro an Befolgungskosten verlieren, in ein ausgewogenes Verh\u00e4ltnis zu bringen.&#8220;<\/p>\n<p>Die Umsetzung des Verhaltenskodex ist f\u00fcr die Mitgliedstaaten freiwillig. Der Kodex enth\u00e4lt eine Bestandsaufnahme der Probleme, mit denen grenz\u00fcbergreifend t\u00e4tige Anleger derzeit konfrontiert sind, und zeigt auf, wie Steuerverfahren effizienter gestaltet werden k\u00f6nnen. Er gibt den Mitgliedstaaten verschiedene praktische L\u00f6sungsm\u00f6glichkeiten f\u00fcr zentrale Fragen an die Hand, darunter:<\/p>\n<ul class=\"square\">\n<li>wie kleineren Anlegern geholfen werden kann, f\u00fcr die die Vorschriften \u00fcber die Erstattung der Quellensteuer \u00fcberm\u00e4\u00dfig komplex sind;<\/li>\n<li>wie benutzerfreundliche digitale Formulare erstellt werden k\u00f6nnen, mit denen im Falle einer \u00dcberzahlung eine Quellensteuererleichterung beantragt werden kann;<\/li>\n<li>wie den Steuerbeh\u00f6rden ein zuverl\u00e4ssiger, effektiver Zeitrahmen f\u00fcr die Gew\u00e4hrung der Quellensteuererleichterung vorgegeben werden kann;<\/li>\n<li>wie in den Steuerverwaltungen der Mitgliedstaaten eine zentrale Anlaufstelle f\u00fcr Fragen von Investoren in Bezug auf die Quellensteuer geschaffen werden kann.<\/li>\n<\/ul>\n<h3>Hintergrund<\/h3>\n<p><b><\/b>Wie die Europ\u00e4ische Kommission im\u00a0<a class=\"extern\" title=\"Aktionsplan zur Kapitalmarktunion\" href=\"http:\/\/europa.eu\/rapid\/press-release_IP-15-5731_de.htm\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Aktionsplan zur Kapitalmarktunion<\/a>\u00a0dargelegt hat, m\u00f6chte sie die Mitgliedstaaten dazu bewegen, Systeme der Quellensteuererleichterung sowie bessere Erstattungsverfahren einzuf\u00fchren. Der am 11.12.2017 vorgelegte Kodex orientiert sich an den neun bew\u00e4hrten\u00a0<a class=\"extern\" title=\"Verfahren\" href=\"https:\/\/ec.europa.eu\/info\/files\/170227-report-capital-barriers_en#\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Verfahren<\/a>, die die Kommission zusammen mit der Expertengruppe f\u00fcr die Beseitigung der Hindernisse f\u00fcr den freien Kapitalverkehr in Bezug auf Quellensteuerverfahren ermittelt hat.<\/p>\n<p>Eine Quellensteuer ist eine Steuer, die, wenn die Eink\u00fcnfte \u00fcber eine Grenze transferiert werden, nicht vom Empf\u00e4nger der Eink\u00fcnfte, sondern an der Quelle gezahlt wird. In besonderen steuerlichen Vereinbarungen zwischen Mitgliedstaaten ist jedoch h\u00e4ufig eine Verringerung der Steuerlast vorgesehen, um Investitionen zu f\u00f6rdern. Zu Komplikationen kann es daher kommen, wenn eine Quellensteuer auf Eink\u00fcnfte erhoben wird, die nach einer solchen Vereinbarung f\u00fcr einen erm\u00e4\u00dfigten Steuersatz in Betracht kommen. Wenn der Steuerzahler dann die Erstattung der zu viel gezahlten Steuern beantragt, sieht er sich h\u00e4ufig mit einem langsamen und schwerf\u00e4lligen Erstattungsverfahren konfrontiert. Die den Anlegern in der EU entstehenden Befolgungskosten und nicht in Anspruch genommenen Steuererleichterungen (einige kleinere Investoren beantragen m\u00f6gliche Steuererstattungen gar nicht erst) werden auf insgesamt 8,4 Mrd. Euro pro Jahr gesch\u00e4tzt.<\/p>\n<div class=\"clearfix\">\u00a0Quelle: EU-Kommission, Pressemitteilung vom 11.12.2017<\/p>\n<article>&nbsp;<\/p>\n<\/article>\n<\/div>\n<\/article>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Kommission hat am 11.12.2017 neue Quellensteuer-Leitlinien vorgelegt, die die Kosten f\u00fcr die Mitgliedstaaten senken und die Verfahren f\u00fcr grenz\u00fcbergreifend t\u00e4tige Anleger in der EU vereinfachen sollen. 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