{"id":46504,"date":"2017-12-21T12:15:32","date_gmt":"2017-12-21T10:15:32","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=46504"},"modified":"2017-12-21T12:15:32","modified_gmt":"2017-12-21T10:15:32","slug":"steuerliche-aenderungen-zum-jahresbeginn","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/steuerliche-aenderungen-zum-jahresbeginn\/","title":{"rendered":"Steuerliche \u00c4nderungen zum Jahresbeginn"},"content":{"rendered":"<article>\n<h4>Neuerungen 2018<\/h4>\n<div id=\"vorspann\"><\/div>\n<\/article>\n<article>H\u00f6here Freibetr\u00e4ge, mehr Kindergeld, Verbesserung der Altersvorsorge und Ma\u00dfnahmen gegen Steuervermeidung und Steuerbetrug. Zu Jahresbeginn gibt es regelm\u00e4\u00dfig \u00c4nderungen, die sich auf den Alltag der B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger sowie der Unternehmen in unterschiedlicher Weise auswirken. Das BMF hat die wichtigsten Neuerungen zusammengestellt.<\/p>\n<h3>Entlastung von Familien und Arbeitnehmern<\/h3>\n<p>2018 werden die Steuerpflichtigen um 4,1 Milliarden Euro entlastet. Davon profitieren insbesondere Familien und Arbeitnehmer. Folgende steuerliche Entlastungen wird es geben:<\/p>\n<ul class=\"square\">\n<li>Anhebung des Grundfreibetrags von jetzt 8.820 Euro um 180 Euro auf 9.000 Euro,<\/li>\n<li>Anhebung des Kinderfreibetrags von jetzt 4.716 Euro um 72 Euro auf 4.788 Euro,<\/li>\n<li>Anhebung des monatlichen Kindergeldes um 2 Euro; f\u00fcr das 1. und 2. Kind von jetzt 192 Euro auf 194 Euro, f\u00fcr das 3. Kind von jetzt 198 Euro auf 200 Euro, f\u00fcr das 4. und jedes weitere Kind von jetzt 223 Euro auf 225 Euro,<\/li>\n<li>Anhebung des Unterhaltsh\u00f6chstbetrags (\u00a7 33a EStG) entsprechend der Anhebung des Grundfreibetrags von jetzt 8.820 Euro um 180 Euro auf 9.000 Euro,<\/li>\n<li>Ausgleich der \u201ekalten Progression&#8220; durch Verschiebung der \u00fcbrigen Eckwerte des Einkommensteuertarifs um die gesch\u00e4tzte Inflationsrate des Jahres 2017 (1,65 %) nach rechts,<\/li>\n<li>Anhebung der Grundzulage f\u00fcr gef\u00f6rderte private Altersvorsorgevertr\u00e4ge (Riester) von 154 Euro auf 175 Euro,<\/li>\n<li>Anhebung des steuerfreien H\u00f6chstbetrags in der kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung von 4 % auf 8 % der Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Bez\u00fcglich des Kindergeldes ist zu beachten, dass Kindergeld nur noch f\u00fcr h\u00f6chstens 6 Monate r\u00fcckwirkend beantragt werden kann (bisher 4 Jahre). Riester-Sparer sollten daran denken, die Beitragszahlung anzupassen, wenn sich ihre Einkommens- und Familienverh\u00e4ltnisse \u00e4ndern. Denn um die volle Zulagenf\u00f6rderung zu erhalten, muss der unmittelbar Beg\u00fcnstigte in dem Beitragsjahr den erforderlichen Mindesteigenbeitrag erbringen. Die erh\u00f6hte Zulage wird erstmals f\u00fcr das Beitragsjahr 2018 gezahlt, die Gutschrift erfolgt jedoch erst nach Ablauf des Beitragsjahres und damit fr\u00fchestens 2019.<\/p>\n<h3>Verbesserungen in der Altersvorsorge<\/h3>\n<p>Im Bereich der Altersvorsorge treten weitere Verbesserungen in Kraft. Ist der monatliche Rentenanspruch bei einem Riester-Vertrag sehr gering, hat der Anbieter das Recht, diesen Rentenanspruch mit einer Einmalzahlung zu Beginn der Auszahlungsphase abzufinden (sog. Kleinbetragsrentenabfindung). Diese Einmalzahlung wird ab dem 1. Januar 2018 erm\u00e4\u00dfigt besteuert (entsprechende Anwendung der sog. \u201eF\u00fcnftelregelung&#8220;). Au\u00dferdem m\u00fcssen neue zertifizierte Altersvorsorgevertr\u00e4ge ein Wahlrecht vorsehen, ob ein Riester-Sparer die Abfindung seiner Kleinbetragsrente zu Beginn der Auszahlungsphase erhalten m\u00f6chte oder zum 1. Januar des darauffolgenden Jahres. Eine Verschiebung kann sich auszahlen, wenn die \u00fcbrigen Eink\u00fcnfte im Folgejahr geringer sind.<\/p>\n<p>Einkommen aus zus\u00e4tzlicher Altersvorsorge wird bei der Berechnung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nicht mehr voll angerechnet: K\u00fcnftig wird ein monatlicher Sockelbetrag von 100 Euro aus zus\u00e4tzlicher Altersvorsorge nicht auf die Leistungen der Grundsicherung angerechnet. Ist die Riester-Rente h\u00f6her als 100 Euro, ist der \u00fcbersteigende Betrag zu 30 % anrechnungsfrei. Insgesamt ist der Freibetrag auf 50 % der Regelbedarfsstufe 1 (dies entspricht 2018 einem Betrag von 208 Euro) begrenzt. Der Freibetrag ist ein wichtiges Signal, dass sich die zus\u00e4tzliche Altersvorsorge in jedem Fall lohnt.<\/p>\n<p>Auch in der betrieblichen Altersversorgung besteht die M\u00f6glichkeit, die Riester-F\u00f6rderung in Anspruch zu nehmen. Leistungen aus der so gef\u00f6rderten betrieblichen Altersversorgung unterliegen in der Auszahlungsphase k\u00fcnftig nicht mehr der Beitragspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Bislang unterlagen bei der betrieblichen Altersversorgung mit Riester-F\u00f6rderung sowohl die Einzahlungen als auch die daraus resultierenden Leistungen dieser Beitragspflicht. Diese sog. \u201eDoppelverbeitragung&#8220; ist abgeschafft.<\/p>\n<h3>Ma\u00dfnahmen gegen Steuervermeidung<\/h3>\n<p>Ab 2018 k\u00f6nnen internationale Konzerne Ausgaben f\u00fcr die \u00dcberlassung von Rechten (zum Beispiel Patente, Lizenzen) in Deutschland steuerlich nur noch beschr\u00e4nkt ber\u00fccksichtigen, wenn die Zahlungen im Ausland im Rahmen sch\u00e4dlicher Pr\u00e4ferenzregime (sog. \u201eIP-Boxen&#8220;, \u201eLizenzboxen&#8220; oder \u201ePatentboxen&#8220;) nicht oder niedrig besteuert werden. Unter Pr\u00e4ferenzregime versteht man eine von der Regelbesteuerung abweichende Besteuerung im Ausland. Die Regelung kn\u00fcpft an die Vereinbarungen der Staaten des G20\/OECD-Projekts gegen \u201eBase Erosion and Profit Shifting&#8220; (BEPS) im Kampf gegen Steuervermeidung und Steuergestaltung an.<\/p>\n<h3>Ma\u00dfnahmen gegen Steuerbetrug an der Ladenkasse<\/h3>\n<p>Ab dem kommenden Jahr kann ein Amtstr\u00e4ger der Finanzbeh\u00f6rde unangek\u00fcndigt eine Kassen-Nachschau durchf\u00fchren. Damit besteht ein deutlich erh\u00f6htes Entdeckungsrisiko, sollten die Kassenaufzeichnungen manipuliert worden sein. Denn aufgrund der fortschreitenden Technisierung ist es heutzutage m\u00f6glich, dass digitale Grundaufzeichnungen, z. B. in elektronischen Registrierkassen, unerkannt gel\u00f6scht oder ge\u00e4ndert werden k\u00f6nnen. Sofern Feststellungen Anlass geben, kann ohne vorherige Pr\u00fcfungsanordnung zu einer Au\u00dfenpr\u00fcfung \u00fcbergegangen werden.<\/p>\n<h3>Rechtsrahmen f\u00fcr Zahlungsdienste<\/h3>\n<p>Im Bereich der Zahlungsdienste treten ab dem 13. Januar 2018 Ma\u00dfnahmen mit dem Ziel in Kraft, den Rechtsrahmen f\u00fcr Zahlungsdienste an den technologischen Fortschritt anzupassen, die Sicherheit von Zahlungen zu verbessern und die Rechte der Kundinnen und Kunden bei der Nutzung von Zahlverfahren zu st\u00e4rken. So werden Drittdienstleister (sog. \u201eZahlungsausl\u00f6sedienstleister&#8220; und \u201eKontoinformationsdienstleister&#8220;) dem Aufsichtsregime der Bundesanstalt f\u00fcr Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterstellt. Sie erbringen Zahlungsdienste f\u00fcr Verbraucher oder Unternehmen auf der Grundlage des Zugangs zu ausgew\u00e4hlten Kontoinformationen &#8211; sofern der Kontoinhaber einwilligt &#8211; und m\u00fcssen besondere Sicherheitsanforderungen &#8211; vor allem an IT- und Datensicherheit &#8211; erf\u00fcllen. Des Weiteren erfordern k\u00fcnftig bestimmte Vorg\u00e4nge im elektronischen Zahlungsverkehr eine sogenannte \u201estarke Kundenauthentifizierung&#8220;, das bedeutet eine Legitimation \u00fcber zwei Komponenten wie Karte und PIN.<\/p>\n<p>Bereits seit Ende 2014 gibt es die sog. PRIIPs-Verordnung f\u00fcr verpackte Anlageprodukte. &#8222;PRIIPs&#8220; ist die Abk\u00fcrzung f\u00fcr &#8222;Packaged Retailand Insurance-based Investment Products&#8220; und als &#8222;verpackt&#8220; gelten Produkte, die das Geld der Kunden indirekt am Kapitalmarkt anlegen oder deren R\u00fcckzahlungsanspruch in sonstiger Weise an die Wertentwicklung bestimmter Papiere oder Referenzwerte gekoppelt ist. Um mehr Transparenz f\u00fcr die Verbraucher zu schaffen, ist ab 2018 allen Kleinanlegern, die sich \u00fcber ein solches Produkt informieren m\u00f6chten, ein einheitliches Basisinformationsblatt zur Verf\u00fcgung zu stellen. Die Informationen umfassen die wichtigsten Merkmale der jeweiligen Produkte, insbesondere deren Risiken und Kosten. Durch die Standardisierung der Informationen wird die Vergleichbarkeit der Produkte erh\u00f6ht.<\/p>\n<div class=\"clearfix\"><\/div>\n<\/article>\n<p>Quelle: BMF, Mitteilung vom 19.12.2017<\/p>\n<article>&nbsp;<\/p>\n<\/article>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Neuerungen 2018 H\u00f6here Freibetr\u00e4ge, mehr Kindergeld, Verbesserung der Altersvorsorge und Ma\u00dfnahmen gegen Steuervermeidung und Steuerbetrug. Zu Jahresbeginn gibt es regelm\u00e4\u00dfig \u00c4nderungen, die sich auf den Alltag der B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger sowie der Unternehmen in unterschiedlicher Weise auswirken. Das BMF hat die wichtigsten Neuerungen zusammengestellt. 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