{"id":46508,"date":"2017-12-21T12:17:45","date_gmt":"2017-12-21T10:17:45","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=46508"},"modified":"2026-07-10T11:39:10","modified_gmt":"2026-07-10T09:39:10","slug":"rechtliche-neuregelungen-zum-januar-2018","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/rechtliche-neuregelungen-zum-januar-2018\/","title":{"rendered":"Rechtliche Neuregelungen zum Januar 2018"},"content":{"rendered":"<article>\n<div id=\"vorspann\"><\/div>\n<\/article>\n<article>Der gesetzliche Mindestlohn gilt ab 1. Januar ausnahmslos f\u00fcr alle Branchen. Wer seine Heizung auf erneuerbare Energien umstellen m\u00f6chte, muss den F\u00f6rderantrag vor der Auftragsvergabe einreichen. Der gesetzliche Mutterschutz gilt nun auch f\u00fcr Sch\u00fclerinnen und Studentinnen. Diese und andere Neuregelungen treten im Januar in Kraft.<\/article>\n<article>\n<h3><\/h3>\n<h3>Arbeit und Soziales<\/h3>\n<p class=\"opening\">Mindestlohn von 8,84 Euro gilt ausnahmslos<\/p>\n<p>Ab dem 1. Januar 2018 gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in H\u00f6he von 8,84 Euro brutto je Zeitstunde ohne jede Einschr\u00e4nkung. Branchenregelungen, die vor\u00fcbergehend Entgelte unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns erm\u00f6glichten, enden zum 31. Dezember 2017.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\nMindestlohn<\/p>\n<p class=\"opening\">Pflegemindestlohn steigt<\/p>\n<p>Der fl\u00e4chendeckende Pflegemindestlohn steigt ab Januar 2018 auf 10,55 Euro pro Stunde im Westen und 10,05 Euro im Osten. Anfang 2019 und 2020 wird er nochmals erh\u00f6ht. Das kommt vor allem Pflegehilfskr\u00e4ften zugute.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\nPflegemindestlohn<\/p>\n<p class=\"opening\">Mindestlohn in Aus- und Weiterbildung<\/p>\n<p>Alle Aus- und Weiterbildungsdienstleister, die im Auftrag der Arbeitsagenturen und Jobcenter Menschen qualifizieren, m\u00fcssen den bundesweiten Branchenmindestlohn von 15,26 Euro pro Zeitstunde bezahlen. Ab 1. Januar 2018 gilt er erstmalig auch f\u00fcr Einrichtungen, in denen Qualifizierung nicht zum Hauptgesch\u00e4ft geh\u00f6rt.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\n<a class=\"extern\" title=\"Mindestlohn Ausbildung\" href=\"http:\/\/www.bmas.de\/DE\/Presse\/Pressemitteilungen\/2017\/das-aendert-sich-im-neuen-jahr.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Mindestlohn Ausbildung<\/a><\/p>\n<p class=\"opening\">K\u00fcnstlersozialabgabe sinkt deutlich<\/p>\n<p>Der Abgabesatz zur K\u00fcnstlersozialversicherung sinkt erneut: ab 2018 von 4,8 auf 4,2 Prozent. Die K\u00fcnstlersozialabgabe ist von Unternehmen zu entrichten, die k\u00fcnstlerische und publizistische Leistungen verwerten.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\n<a class=\"extern\" title=\"K\u00fcnstlersozialabgabe sinkt\" href=\"http:\/\/www.bmas.de\/DE\/Presse\/Meldungen\/2017\/kuenstlersozialversicherung-auf-stabilem-fundament.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">K\u00fcnstlersozialabgabe sinkt<\/a><\/p>\n<p class=\"opening\">Neuer Gleitzonenfaktor<\/p>\n<p>Wer regelm\u00e4\u00dfig zwischen 450,01 und 850 Euro verdient, liegt in der Gleitzone. F\u00fcr diese Besch\u00e4ftigten &#8211; sog. Midijobber &#8211; wird das beitragspflichtige Arbeitsentgelt auf einen fiktiven Betrag reduziert. Daf\u00fcr kommt ein Gleitzonenfaktor zum Einsatz, der auf allen Sozialversicherungsbeitr\u00e4gen basiert. Er liegt 2018 bei 0,7547.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\n<a class=\"extern\" title=\"Gleitzonenfaktor\" href=\"http:\/\/www.bmas.de\/DE\/Presse\/Pressemitteilungen\/2017\/das-aendert-sich-im-neuen-jahr.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Gleitzonenfaktor<\/a><\/p>\n<p class=\"opening\">Umlagesatz f\u00fcr Insolvenzgeld sinkt<\/p>\n<p>Im Insolvenzfall des Arbeitgebers erhalten Besch\u00e4ftigte von der Arbeitsagentur einen Lohnausgleich. Der Umlagesatz f\u00fcr das Insolvenzgeld sinkt im Jahr 2018 von bisher 0,09 Prozent auf 0,06 Prozent. Das regelt die Insolvenzgeldumlagesatzverordnung 2018, die am 1. Januar 2018 in Kraft tritt.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\n<a class=\"extern\" title=\"Umlagesatz f\u00fcr Insolvenzgeld\" href=\"http:\/\/www.bmas.de\/DE\/Presse\/Pressemitteilungen\/2017\/das-aendert-sich-im-neuen-jahr.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Umlagesatz f\u00fcr Insolvenzgeld<\/a><\/p>\n<p class=\"opening\">H\u00f6here Beitragsbemessungsgrenzen<\/p>\n<p>L\u00f6hne und Geh\u00e4lter sind erneut gestiegen. Deshalb wird die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung angepasst. Auch andere Rechengr\u00f6\u00dfen f\u00fcr die Sozialversicherung \u00e4ndern sich. So steigt die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung 2018 auf 59.400 Euro j\u00e4hrlich (2017: 57.650 Euro). Wer mit seinem Einkommen \u00fcber dieser Grenze liegt, kann sich privat krankenversichern.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\nBeitragsbemessungsgrenzen<\/p>\n<p class=\"opening\">Rentenbeitragssatz sinkt auf 18,6 Prozent<\/p>\n<p>Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung sinkt zum 1. Januar 2018 von 18,7 auf 18,6 Prozent. Die hohe Nachhaltigkeitsr\u00fccklage in der Rentenversicherung macht dies m\u00f6glich. In der knappschaftlichen Rentenversicherung geht der Beitragssatz von 24,8 auf 24,7 Prozent zur\u00fcck.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\nRentenbeitragssatz<\/p>\n<p class=\"opening\">Renteneintritt sieben Monate sp\u00e4ter<\/p>\n<p>Seit 2012 steigt die Altersgrenze f\u00fcr den Eintritt in die Rentenphase schrittweise an. Das hei\u00dft: Wer 1953 geboren ist und 2018 seinen 65. Geburtstag hat, geht mit 65 Jahren und sieben Monaten abschlagfrei in Rente.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\nRenteneintritt<\/p>\n<p class=\"opening\">Betriebsrente wird attraktiver<\/p>\n<p>Eine h\u00f6here Riester-Grundzulage und Steueranreize \u2013 das sind zwei von vielen Verbesserungen bei der Betriebsrente. Ziel ist es, sie auch in kleinen und mittleren Unternehmen weiter zu verbreiten. Zudem soll die Betriebsrente f\u00fcr Besch\u00e4ftigte mit geringen Einkommen attraktiver werden. Am 1. Januar 2018 tritt das Betriebsrentenst\u00e4rkungsgesetz in wesentlichen Teilen in Kraft.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\nBetriebsrente<\/p>\n<p class=\"opening\">Berechnungszeiten bei Erwerbsminderung verbessert<\/p>\n<p>Bei der Erwerbsminderungsrente wird ab 2018 die Zurechnungszeit f\u00fcr Rentnerinnen und Rentner schrittweise von 2018 bis 2024 auf 65 Jahre verl\u00e4ngert. Bei einem Beginn der Erwerbsminderungsrente im Jahr 2018 endet die Zurechnungszeit mit 62 Jahren und drei Monaten.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\nBerechnungszeiten bei Erwerbsminderung<\/p>\n<p class=\"opening\">Mindestbeitrag in der gesetzlichen Rentenversicherung<\/p>\n<p>Da der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung sinkt, f\u00e4llt auch der Mindestbeitrag zur freiwilligen Versicherung: Er liegt ab 1. Januar 2018 bei 83,70 Euro monatlich.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\n<a class=\"extern\" title=\"Mindestbeitrag gesetzliche Rentenversicherung\" href=\"http:\/\/www.bmas.de\/DE\/Presse\/Pressemitteilungen\/2017\/das-aendert-sich-im-neuen-jahr.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Mindestbeitrag gesetzliche Rentenversicherung<\/a><\/p>\n<p class=\"opening\">Alterssicherung der Landwirte<\/p>\n<p>Der Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte betr\u00e4gt im Kalenderjahr 2018 monatlich 246 Euro (West) bzw. 219 Euro (Ost).<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\n<a class=\"extern\" title=\"Alterssicherung der Landwirte\" href=\"http:\/\/www.bmas.de\/DE\/Presse\/Pressemitteilungen\/2017\/das-aendert-sich-im-neuen-jahr.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Alterssicherung der Landwirte<\/a><\/p>\n<p class=\"opening\">H\u00f6here Leistungen in der Grundsicherung (&#8222;Hartz IV&#8220;)<\/p>\n<p>Wer Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bezieht, erh\u00e4lt ab Januar 2018 mehr Geld. Der Regelsatz f\u00fcr Alleinstehende steigt von 409 Euro auf 416 Euro pro Monat. F\u00fcr Kinder und Jugendliche erh\u00f6ht sich die Grundsicherung um f\u00fcnf Euro: Kinder von sechs bis unter 14 Jahren bekommen 296 Euro; Jugendlichen von 14 bis unter 18 Jahren stehen 316 Euro zu.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\nGrundsicherung<\/p>\n<p class=\"opening\">Altersvorsorge wird weniger angerechnet<\/p>\n<p>Freiwillige Altersvorsorge soll sich in jedem Fall lohnen. Ab 2018 wird Einkommen aus Riester- oder Betriebsrenten nicht mehr voll auf die Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung angerechnet. Gleiches gilt f\u00fcr die Hilfen zum Lebensunterhalt. Der monatliche Freibetrag liegt dann bei 100 Euro. Ist die private Rente h\u00f6her, bleiben weitere 30 Prozent bis zum H\u00f6chstbetrag von 208 Euro anrechnungsfrei.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\n<a class=\"extern\" title=\"Altersvorsorge\" href=\"http:\/\/www.bmas.de\/DE\/Presse\/Pressemitteilungen\/2017\/das-aendert-sich-im-neuen-jahr.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Altersvorsorge<\/a><\/p>\n<p class=\"opening\">Weniger F\u00fcrsorge, mehr Selbstbestimmung f\u00fcr Menschen mit Behinderung<\/p>\n<p>Die zweite Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes sieht ab 1. Januar 2018 Verbesserungen bei der Teilhabe am Arbeitsleben vor: Das &#8222;Budget f\u00fcr Arbeit&#8220; erm\u00f6glicht Lohnkostenzusch\u00fcsse f\u00fcr Arbeitgeber von bis zu 75 Prozent in allen Bundesl\u00e4ndern. Das erleichtert Menschen mit Behinderung den Zugang zum Arbeitsmarkt.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\nSelbstbestimmung f\u00fcr Menschen mit Behinderung<\/p>\n<p class=\"opening\">Unabh\u00e4ngige Teilhabeberatung<\/p>\n<p>Anfang Januar 2018 nehmen erste Beratungsstellen f\u00fcr eine &#8222;Erg\u00e4nzende unabh\u00e4ngige Teilhabeberatung&#8220; (EUTB) ihre Arbeit auf. Dort k\u00f6nnen sich Menschen mit Behinderung \u00fcber die besseren Leistungen zur Teilhabe informieren und beraten lassen. Das Web-Portal www.teilhabeberatung.de startet ebenfalls am 1. Januar 2018.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\n<a class=\"extern\" title=\"Unabh\u00e4ngige Teilhabeberatung\" href=\"http:\/\/www.bmas.de\/DE\/Presse\/Pressemitteilungen\/2017\/startschuss-fachstelle-teilhabeberatung.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Unabh\u00e4ngige Teilhabeberatung<\/a><\/p>\n<p class=\"opening\">Verst\u00e4ndliche Bescheide f\u00fcr Menschen mit Behinderung<\/p>\n<p>Bundesbeh\u00f6rden sollen Menschen mit geistigen und seelischen Behinderungen Informationen in einfacher und verst\u00e4ndlicher Sprache bereitstellen. Das gilt ab 1. Januar 2018 f\u00fcr Bescheide, Allgemeinverf\u00fcgungen, \u00f6ffentlich-rechtliche Vertr\u00e4ge und Vordrucke. Wenn n\u00f6tig, sind sie auch schriftlich in \u201eLeichter Sprache\u201c zu erl\u00e4utern.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\nVerst\u00e4ndliche Bescheide f\u00fcr Menschen mit Behinderung<\/p>\n<p class=\"opening\">Datenabgleich mit Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rden beim Kindergeld<\/p>\n<p>Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rden und Familienkassen gleichen ihre Daten ab Januar 2018 besser ab, um zu vermeiden, dass unberechtigt Kindergeld bezogen wird. Daten von Unionsb\u00fcrgern, die nie einen Antrag auf Kindergeld gestellt haben, werden im Vorfeld herausgefiltert. Damit bleibt ihr Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung gewahrt.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\nDatenabgleich mit Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rden beim Kindergeld<\/p>\n<p class=\"opening\">Sachbezugswerte angehoben<\/p>\n<p>Sachbezugswerte sind Eink\u00fcnfte, die nicht als Geldleistung erbracht werden und zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt z\u00e4hlen. Sie werden j\u00e4hrlich an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. Der Wert f\u00fcr Verpflegung wird f\u00fcr 2018 auf 246 Euro angehoben. F\u00fcr Mieten und Unterkunft erh\u00f6ht er sich auf 226 Euro.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\n<a class=\"extern\" title=\"Sachbezugswerte angehoben\" href=\"http:\/\/www.bmas.de\/DE\/Presse\/Pressemitteilungen\/2017\/das-aendert-sich-im-neuen-jahr.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Sachbezugswerte angehoben<\/a><\/p>\n<h3>Gesundheit<\/h3>\n<p class=\"opening\">Durchschnittlicher Zusatzbeitrag f\u00fcr gesetzliche Krankenkassen sinkt<\/p>\n<p>Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung betr\u00e4gt 14,6 Prozent. Er ist seit 2015 gesetzlich festgeschrieben. Die H\u00e4lfte davon tr\u00e4gt der Arbeitnehmer, die andere H\u00e4lfte der Arbeitgeber. Ben\u00f6tigen die Kassen mehr Geld, k\u00f6nnen sie einkommensabh\u00e4ngige Zusatzbeitr\u00e4ge erheben. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz sinkt 2018 auf 1,0 Prozent. Die Kassen k\u00f6nnen je nach Finanzlage davon abweichen.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\nZusatzbeitrag f\u00fcr gesetzliche Krankenkassen<\/p>\n<p class=\"opening\">Beitr\u00e4ge f\u00fcr Selbst\u00e4ndige nach tats\u00e4chlichen Einnahmen<\/p>\n<p>Die Beitr\u00e4ge zur Krankenversicherung richten sich f\u00fcr Selbst\u00e4ndige ab dem 1. Januar 2018 st\u00e4rker nach den tats\u00e4chlichen Eink\u00fcnften. Dazu wird ein vorl\u00e4ufiger Beitrag f\u00fcr freiwillig Versicherte auf Basis des letzten Einkommenssteuerbescheids erhoben. Der endg\u00fcltige Beitrag bemisst sich r\u00fcckwirkend, wenn der Einkommenssteuerbescheid f\u00fcr das zugeh\u00f6rige Kalenderjahr vorliegt. Das macht auch Beitragserstattungen m\u00f6glich.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\nBeitr\u00e4ge f\u00fcr Selbst\u00e4ndige<\/p>\n<p class=\"opening\">Bauchschlagader-Aneurysmen bei M\u00e4nnern fr\u00fcher erkennen<\/p>\n<p>Zur Erkennung von Bauchschlagader-Aneurysmen k\u00f6nnen sich gesetzlich versicherte M\u00e4nner ab 65 Jahren einmalig untersuchen lassen. Sie sind wesentlich h\u00e4ufiger davon betroffen als Frauen. Die Vorsorgeuntersuchung mittels Ultraschall k\u00f6nnen die Haus\u00e4rzte ab 1. Januar 2018 abrechnen.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\nBauchschlagader-Aneurysmen<\/p>\n<p class=\"opening\">Neue Saisonarbeiter-Regelung in der Krankenversicherung<\/p>\n<p>Endet die Saisonbesch\u00e4ftigung, so endet auch die Krankenversicherungspflicht. Die Versicherung wird nur dann fortgef\u00fchrt, wenn der Saisonbesch\u00e4ftigte innerhalb von drei Monaten in die freiwillige Krankenversicherung wechselt. Dazu ist ein Wohnsitz oder der st\u00e4ndige Aufenthalt in Deutschland nachzuweisen. Die Regelung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\nNeue Saisonarbeiter-Regelung<\/p>\n<p class=\"opening\">Krankenhausstatistik wird weiterentwickelt<\/p>\n<p>Die Krankenhausstatistik beschreibt die Situation der Krankenh\u00e4user und Versorgungseinrichtungen und bildet ab, wie die Patienten die Einrichtungen nutzen. Sie erfasst ab 2018 auch ambulante Leistungen. Ende 2019 liegen erste Ergebnisse der neuen Erhebung vor.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\nKrankenhausstatistik wird weiterentwickelt<\/p>\n<h3>Frauen und Familie<\/h3>\n<p class=\"opening\">Neuregelung des Mutterschutzes<\/p>\n<p>Ab dem 1. Januar 2018 profitieren mehr Frauen vom gesetzlichen Mutterschutz. Erstmals bezieht der Mutterschutz auch Studentinnen und Sch\u00fclerinnen ein. M\u00fctter von Kindern mit Behinderung haben bereits seit Mai 2017 Anspruch auf zw\u00f6lf Wochen Mutterschutz. Auch der K\u00fcndigungsschutz f\u00fcr Frauen, die nach der zw\u00f6lften Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt hatten, gilt bereits.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\nMutterschutz<\/p>\n<p class=\"opening\">Gleicher Lohn f\u00fcr gleiche Arbeit<\/p>\n<p>Frauen verdienen im Durchschnitt immer noch etwas weniger als M\u00e4nner. Mit dem Entgelttransparenzgesetz erhalten Besch\u00e4ftigte einen individuellen Auskunftsanspruch: Sie haben das Recht zu erfahren, ob sie gerecht bezahlt werden. Dies gilt f\u00fcr Besch\u00e4ftigte in Betrieben und Dienststellen mit in der Regel mehr als 200 Besch\u00e4ftigten. Ab 6. Januar 2018 k\u00f6nnen Besch\u00e4ftigte den Anspruch geltend machen.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\nGleicher Lohn f\u00fcr gleiche Arbeit<\/p>\n<p class=\"opening\">K\u00fcrzere Fristen f\u00fcr Kindergeldantrag<\/p>\n<p>Ab Januar 2018 gilt eine k\u00fcrzere Frist f\u00fcr r\u00fcckwirkende Kindergeldantr\u00e4ge. Eltern k\u00f6nnen dann lediglich sechs Monate r\u00fcckwirkend Kindergeld erhalten. Die Neuregelung soll Betrugs- und Missbrauchsf\u00e4lle verhindern.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\nKindergeld<\/p>\n<h3>Steuern und Finanzen<\/h3>\n<p class=\"opening\">Steuern: H\u00f6here Grund- und Freibetr\u00e4ge<\/p>\n<p>Steuerzahler profitieren 2018 von einem um 180 Euro h\u00f6heren Grundfreibetrag, der dann 9.000 Euro betr\u00e4gt. Der Kinderfreibetrag steigt um 72 Euro auf 4.788 Euro.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\nH\u00f6here Grund- und Freibetr\u00e4ge<\/p>\n<p class=\"opening\">Branntweinmonopol endet<\/p>\n<p>Das staatliche Branntweinmonopol endet zum. 1. Januar 2018. Der Bund setzt damit eine Vorgabe der EU um, die den Markt europaweit liberalisiert. Damit endet die Verteilung staatlicher Gelder an die rund 550 landwirtschaftlichen Brennereien, die ihren Rohalkohol aus Kartoffeln oder Getreide an die Monopolbeh\u00f6rde abliefern.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\nBranntweinmonopol<\/p>\n<p class=\"opening\">Mehr Zeit f\u00fcr die Steuererkl\u00e4rung<\/p>\n<p>Das Besteuerungsverfahren in Deutschland wird modernisiert. K\u00fcnftig bleibt dem Steuerpflichtigen mehr Zeit f\u00fcr die Abgabe der Steuererkl\u00e4rung, n\u00e4mlich bis zum 31. Juli des Folgejahres. F\u00fcr Papierbelege wie Spendenquittungen gilt: aufbewahren, aber nicht mehr einreichen.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\nSteuererkl\u00e4rung<\/p>\n<h3>Verbraucherschutz<\/h3>\n<p class=\"opening\">Neuartige Lebensmittel werden sicherer<\/p>\n<p>Neuartige Lebensmittel (&#8222;Novel Food&#8220;), etwa mit neuen Vitamin- und Mineralstoffquellen oder probiotischen Bakterien angereicherte Produkte sowie exotische Samen, m\u00fcssen gesundheitlich bewertet und zugelassen werden. Eine EU-Verordnung definiert ab 1. Januar 2018 neuartige Lebensmittel klarer und strafft das Bewertungs- und Zulassungsverfahren.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\nLebensmittel werden sicherer<\/p>\n<p class=\"opening\">Niedriger Campylobacter-Grenzwert<\/p>\n<p>Ab 1. Januar 2018 gilt in der EU ein niedriger Grenzwert von 1.000 KBE\/g f\u00fcr Campylobacter-Keime auf Schlachtk\u00f6rpern von Masth\u00e4hnchen. Infektionen mit diesen Keimen sind die h\u00e4ufigste Quelle f\u00fcr bakterielle Lebensmittelvergiftungen.<\/p>\n<p class=\"opening\">Weniger Konservierungsstoff in Kosmetikprodukten<\/p>\n<p>In abwaschbaren Kosmetikprodukten wie Duschgel und Shampoo sinkt die erlaubte H\u00f6chstkonzentration des Konservierungsstoffs Methylisothiazolinon (MIT) ab dem 27. Januar 2018 weiter von 0,01 auf 0,0015 Prozent. Der Stoff l\u00f6st besonders h\u00e4ufig allergische Reaktionen aus.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\n<a class=\"extern\" title=\"Konservierungsstoff in Kosmetikprodukten\" href=\"http:\/\/eur-lex.europa.eu\/legal-content\/DE\/TXT\/ELI\/?eliuri=eli:reg:2017:1224:oj\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Konservierungsstoff in Kosmetikprodukten<\/a><\/p>\n<p class=\"opening\">Quecksilberhaltige Produkte in der EU weitestgehend verboten<\/p>\n<p>Quecksilber ist ein giftiger Stoff, von dem erhebliche Gefahren f\u00fcr die Gesundheit von Menschen und Tieren sowie f\u00fcr die \u00d6kosysteme ausgehen. Deshalb hat die EU die Herstellung sowie die Ein- und Ausfuhr quecksilberhaltiger Produkte &#8211; zum Beispiel Batterien, Leuchtstofflampen, Thermometer &#8211; ab dem 1. Januar 2018 bis auf wenige Ausnahmen verboten.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\n<a class=\"extern\" title=\"Quecksilberhaltige Produkte\" href=\"http:\/\/eur-lex.europa.eu\/legal-content\/DE\/TXT\/PDF\/?uri=OJ:L:2017:137:FULL&amp;from=DE\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Quecksilberhaltige Produkte<\/a><\/p>\n<p class=\"opening\">Verbesserungen f\u00fcr Bankkunden<\/p>\n<p>Ab dem 13. Januar 2018 gelten europaweit einheitliche Regelungen f\u00fcr den Zahlungsverkehr. So d\u00fcrfen station\u00e4re und Internet-H\u00e4ndler f\u00fcr Buchungen und K\u00e4ufe keine gesonderten Geb\u00fchren mehr f\u00fcr g\u00e4ngige Kartenzahlungen, \u00dcberweisungen und Lastschriften verlangen. Wird die Bank- oder Kreditkarte entwendet oder missbraucht, haften die Inhaber nur noch bis maximal 50 Euro f\u00fcr entstandene Sch\u00e4den.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\nVerbesserungen f\u00fcr Bankkunden<\/p>\n<p class=\"opening\">Bessere Beratung f\u00fcr Bankkunden<\/p>\n<p>Ab dem 13. Januar 2018 m\u00fcssen Bankberater Kundengespr\u00e4che besser dokumentieren. Insbesondere sind Gespr\u00e4che \u00fcber Wertpapiergesch\u00e4fte aufzuzeichnen, die per Telefon oder Internet gef\u00fchrt werden.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\nBessere Beratung f\u00fcr Bankkunden<\/p>\n<p class=\"opening\">Einheitliche Informationsbl\u00e4tter f\u00fcr Finanzprodukte<\/p>\n<p>Ab 1. Januar 2018 m\u00fcssen Anbieter verpackter Anlageprodukte f\u00fcr Kleinanleger sowie von Versicherungsanlageprodukten sogenannte Basisinformationsbl\u00e4tter zur Verf\u00fcgung stellen. Sie enthalten verst\u00e4ndlich alle erforderlichen Informationen zu Anlage- und Finanzprodukten, um eine individuell passende Anlageentscheidung treffen zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p class=\"opening\">Mehr Schutz bei Bauvertr\u00e4gen<\/p>\n<p>Bauherren genie\u00dfen ab 1. Januar 2018 mehr Schutz: Baubeschreibungen m\u00fcssen dann bestimmte Mindestanforderungen erf\u00fcllen, Bauvertr\u00e4ge einen verbindlichen Termin zur Fertigstellung enthalten. Widerrufs- und K\u00fcndigungsrechte gegen\u00fcber Bautr\u00e4gern und Handwerkern sind verbessert. Bei der M\u00e4ngelhaftung gilt jetzt: Der Verk\u00e4ufer von mangelhaften Produkten muss diese selbst wieder ausbauen und durch intakte ersetzen.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\nMehr Schutz bei Bauvertr\u00e4gen<\/p>\n<p class=\"opening\">&#8222;Ping-Anrufen&#8220; einen Riegel vorschieben<\/p>\n<p>Die Bundesnetzagentur hat angeordnet, dass in Mobilfunknetzen eine kostenlose Preisansage f\u00fcr bestimmte internationale Vorwahlen geschaltet werden muss. Das soll teure R\u00fcckrufe, die durch sogenannte &#8222;Ping-Calls&#8220; provoziert werden, verhindern. Mobilfunknetzbetreiber und Mobilfunkanbieter m\u00fcssen die Anordnung bis 15. Januar 2018 f\u00fcr 22 L\u00e4nder umsetzen.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\nPing Anrufe<\/p>\n<h3>Verkehr<\/h3>\n<p class=\"opening\">Winterreifen-Kennzeichnung: freie Fahrt f\u00fcr &#8222;Schneeflocke&#8220;<\/p>\n<p>Hersteller m\u00fcssen Winterreifen, die ab 1. Januar 2018 produziert werden, mit dem &#8222;Alpine&#8220;-Symbol (dreigezacktes Bergpiktogramm mit Schneeflocke) kennzeichnen. Das Qualit\u00e4tssiegel zeigt an, dass diese Reifen besondere Anforderungen an Traktions-, Brems- und Beschleunigungsverhalten auf Schnee und Eis erf\u00fcllen. F\u00fcr bis 31. Dezember 2017 produzierte M+S,Winterreifen gilt eine \u00dcbergangsfrist bis 30. September 2024.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\nWinterreifen-Kennzeichnung<\/p>\n<p class=\"opening\">Abgasuntersuchung: Endrohrmessung wird Pflicht<\/p>\n<p>Bisher waren Fahrzeuge ab dem Baujahr 2006 bei der Hauptuntersuchung beim T\u00dcV von der Abgasmessung am Endrohr per Sonde befreit. Ab 1. Januar 2018 m\u00fcssen alle Fahrzeuge, Diesel oder Benziner, die direkte Messung der Abgase am Auspuffendrohr bestehen. Damit k\u00f6nnen Defekte an der Abgasanlage besser erkannt werden.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\nAbgasuntersuchung<\/p>\n<p class=\"opening\">Mehr Sicherheit f\u00fcr Fahranf\u00e4nger<\/p>\n<p>Das neue Fahrlehrergesetz verbessert ab 1. Januar 2018 die Aus- und Weiterbildung von Fahrlehrern und entb\u00fcrokratisiert den Fahrschulbetrieb. Ziel ist mehr Verkehrssicherheit, insbesondere f\u00fcr junge Fahranf\u00e4nger.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\nSicherheit f\u00fcr Fahranf\u00e4nger<\/p>\n<p class=\"opening\">Reflektoren an Fahrradanh\u00e4ngern<\/p>\n<p>Fahrradanh\u00e4nger, die ab 1. Januar 2018 in den Handel kommen, ben\u00f6tigen ab einer Breite von 60 Zentimetern zwei wei\u00dfe Reflektoren an der Vorderseite und zwei rote Reflektoren an der R\u00fcckseite. Vorgeschrieben ist zudem eine rote R\u00fcckleuchte, wenn der Anh\u00e4nger die H\u00e4lfte des Fahrradr\u00fccklichts verdeckt.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\nReflektoren an Fahrradanh\u00e4ngern<\/p>\n<p class=\"opening\">Sportbootf\u00fchrerschein im Scheckkartenformat<\/p>\n<p>F\u00fcr Sportboote gibt es ab dem 1. Januar 2018 einen neuen F\u00fchrerschein im Scheckkartenformat. Er vereint die beiden Geltungsbereiche (See und Binnen) auf einer Karte. Die bisherigen Sportbootf\u00fchrerscheine bleiben weiterhin g\u00fcltig, k\u00f6nnen aber gegen ein Entgelt in den Gesch\u00e4ftsstellen des Deutschen Segler-Verbands (DSV) und des Deutschen Motoryachtverbands (DMYV) in das neue Format umgetauscht werden.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\nSportbootf\u00fchrerschein<\/p>\n<h3>Justiz<\/h3>\n<p class=\"opening\">Aufhebung des &#8222;Majest\u00e4tsbeleidigungsparagrafen&#8220;<\/p>\n<p>Der sogenannte &#8222;Majest\u00e4tsbeleidigungsparagraf&#8220; 103 StGB, der bisher die Beleidigung von Organen und Vertretern ausl\u00e4ndischer Staaten regelte, ist zum 1. Januar 2018 abgeschafft.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\n&#8222;Majest\u00e4tsbeleidigungsparagrafen&#8220;<\/p>\n<h3>Energie<\/h3>\n<p class=\"opening\">Die EEG-Umlage 2018 sinkt geringf\u00fcgig<\/p>\n<p>Ab dem 1. Januar 2018 betr\u00e4gt die Umlage f\u00fcr \u00d6kostrom, die sogenannte &#8222;EEG-Umlage&#8220; nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, 6,792 Cent\/kWh. Die Umlage ist Teil des Strompreises und f\u00f6rdert Anlagen, die Strom aus Wind, Wasser und Sonne produzieren. Sie berechnet sich als Differenz zwischen dem Preis, den Erzeuger f\u00fcr ihren Strom bekommen, und den garantierten Abnahmepreisen f\u00fcr \u00d6kostrom.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\nEEG-Umlage 2018<\/p>\n<p class=\"opening\">Energie- und Stromsteuern weiterhin steuerbeg\u00fcnstigt<\/p>\n<p>Erdgas und Fl\u00fcssiggas, die als Kraftstoff verwendet werden, sind auch \u00fcber 2018 hinaus steuerbeg\u00fcnstigt. Die Beg\u00fcnstigung f\u00fcr Erdgas bleibt bis Ende 2023 unver\u00e4ndert erhalten und wird in den drei Jahren danach nur stufenweise zur\u00fcckgefahren. Der erm\u00e4\u00dfigte Steuersatz f\u00fcr Fl\u00fcssiggas wird ab 2019 zun\u00e4chst stufenweise zur\u00fcckgefahren, so dass der regul\u00e4re Steuersatz daf\u00fcr erst ab 2023 gilt.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\nEnergie- und Stromsteuern<\/p>\n<p class=\"opening\">F\u00f6rderantr\u00e4ge f\u00fcr moderne \u00d6ko-Heizungen vor Umsetzung stellen<\/p>\n<p>Ab dem 1. Januar 2018 sind Antr\u00e4ge auf F\u00f6rderung f\u00fcr Heizungen mit erneuerbaren Energien immer vor Beginn der Umsetzung zu beantragen. K\u00fcnftig muss der F\u00f6rderantrag beim Bundesamt f\u00fcr Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA eingereicht sein, bevor der Auftrag zur Errichtung einer Biomasse-, Solarthermie-Anlage oder einer W\u00e4rmepumpe vergeben wird.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\n\u00d6ko-Heizungen<\/p>\n<p class=\"opening\">Energiekennzeichnung f\u00fcr Kamine und \u00d6fen<\/p>\n<p>Zum 1. Januar 2018 erhalten Festbrennstoff-Einzelraumheizger\u00e4te bis 50 Kilowatt (LOT 20) erstmals das EU-Energielabel. Darunter fallen mit \u00d6l, Gas oder Festbrennstoffen (Holz, Pellets) befeuerte Kamine, \u00d6fen und Herde. Die Energieeffizienzskala reicht dann von A++ bis G.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\nEnergiekennzeichnung f\u00fcr Kamine und \u00d6fen<\/p>\n<p class=\"opening\">Mehr Energieeffizienz f\u00fcr Dunstabzugshauben<\/p>\n<p>Ab 1. Januar 2018 wird die Energieeffizienz-Skala von Haushalts-Dunstabzugshauben auf A++ erweitert. Dies ist ein weiterer Beitrag zu mehr Energieeffizienz in Europa. Bislang m\u00fcssen neu in den Handel kommende Dunstabzugshauben mindestens die Energieeffizienzklasse E erreichen. Die Energieeffizienzklasse F und G sind nicht mehr zugelassen.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\nMehr Energieeffizienz f\u00fcr Dunstabzugshauben<\/p>\n<p class=\"opening\">L\u00fcftungsanlagen werden sparsamer und leiser<\/p>\n<p>Ab 1. Januar 2018 gelten f\u00fcr L\u00fcftungsger\u00e4te in Wohnr\u00e4umen strengere Energieeffizienz-Vorgaben. Zul\u00e4ssig sind dann nur noch neue Ger\u00e4te der Effizienzklassen A+ bis D. Die Klassen E bis G fallen weg. Dar\u00fcber hinaus m\u00fcssen L\u00fcftungsger\u00e4te auch leiser werden: Statt maximal 45 Dezibel sind nur noch 40 Dezibel erlaubt.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\nL\u00fcftungsanlagen<\/p>\n<p class=\"opening\">Atomkraftwerk Gundremmingen: Block B geht vom Netz<\/p>\n<p>Der Block B des Kernkraftwerks Gundremmingen in Baden-W\u00fcrttemberg muss zum 31. Dezember 2017 endg\u00fcltig abgeschaltet sein. Das sieht das Atomgesetz von 2011 vor. Block C des Kraftwerks darf noch bis 31. Dezember 2021 Strom produzieren, bevor die gesamte Anlage endg\u00fcltig vom Netz geht.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\nAtomkraftwerk Gundremmingen<\/p>\n<h3>Landwirtschaft und Umweltschutz<\/h3>\n<p class=\"opening\">Mehr Transparenz und Umweltschutz in der Landwirtschaft<\/p>\n<p>Landwirte m\u00fcssen ab dem 1. Januar 2018 in sogenannten Stoffstrombilanzen festhalten, wie viele N\u00e4hrstoffe &#8211; etwa Stickstoff und Phosphor &#8211; in ihrem Betrieb ein- und ausflie\u00dfen. Sie sind Teil des &#8222;D\u00fcngepakets&#8220;, das die D\u00fcngung, die N\u00e4hrstoffeffizienz und der Umweltschutz verbessert.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\nUmweltschutz in der Landwirtschaft<\/p>\n<p class=\"opening\">Besserer Hochwasserschutz durch Vorsorge<\/p>\n<p>Die Bundesregierung erh\u00f6ht den Schutz f\u00fcr hochwassergef\u00e4hrdete Regionen. Das Hochwasserschutzgesetz vereinfacht ab 5. Januar 2018 Planung, Genehmigung und Bau von Schutzanlagen. Neue \u00d6lheizungen sind in hochwassergef\u00e4hrdeten Gebieten k\u00fcnftig verboten. Zudem k\u00f6nnen Kommunen \u00dcberschwemmungsgebiete ausweisen, in denen nicht mehr gebaut werden darf.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<br \/>\nBesserer Hochwasserschutz<\/p>\n<div class=\"clearfix\"><\/div>\n<\/article>\n<p>Quelle: Bundesregierung, Mitteilung vom 19.12.2017<\/p>\n<article>\u00a0<\/article>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der gesetzliche Mindestlohn gilt ab 1. Januar ausnahmslos f\u00fcr alle Branchen. Wer seine Heizung auf erneuerbare Energien umstellen m\u00f6chte, muss den F\u00f6rderantrag vor der Auftragsvergabe einreichen. Der gesetzliche Mutterschutz gilt nun auch f\u00fcr Sch\u00fclerinnen und Studentinnen. Diese und andere Neuregelungen treten im Januar in Kraft. 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