{"id":46582,"date":"2018-01-09T10:17:04","date_gmt":"2018-01-09T08:17:04","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=46582"},"modified":"2024-01-03T19:06:08","modified_gmt":"2024-01-03T17:06:08","slug":"lohngerechtigkeit-ab-dem-06-01-2018-auskunftsanspruch-nach-dem-neuen-entgelttransparenzgesetz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/lohngerechtigkeit-ab-dem-06-01-2018-auskunftsanspruch-nach-dem-neuen-entgelttransparenzgesetz\/","title":{"rendered":"Lohngerechtigkeit: Ab dem 06.01.2018 Auskunftsanspruch nach dem neuen Entgelttransparenzgesetz"},"content":{"rendered":"<article>\n<div id=\"vorspann\"><\/div>\n<\/article>\n<article>\n<p class=\"opening\">Frauen verdienen im Durchschnitt immer noch weniger als M\u00e4nner. Ab 6. Januar haben Besch\u00e4ftigte nun das Recht zu erfahren, ob sie gerecht bezahlt werden: Sie k\u00f6nnen von ihrem Arbeitgeber Auskunft dar\u00fcber verlangen, was Kollegen mit vergleichbarer Besch\u00e4ftigung verdienen. Daf\u00fcr sorgt das neue Entgelttransparenzgesetz.<\/p>\n<p>Um faire Bezahlung von M\u00e4nnern und Frauen sicherzustellen, hat die Bundesregierung das Entgelttransparenzgesetz auf den Weg gebracht. Es gilt seit 6. Juli 2017. Nun aber tritt das zentrale Instrument des Gesetzes in Kraft: der Auskunftsanspruch. Besch\u00e4ftigte erhalten damit das Recht zu erfahren, wie sie im Vergleich mit einer Besch\u00e4ftigtengruppe bezahlt werden, die die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichtet.<\/p>\n<p>&#8222;Das Gehalt der anderen ist in Deutschland noch immer ein Tabu-Thema und eine Black Box&#8220;, sagte Bundesfrauenministerin Katharina Barley. &#8222;Die meisten Frauen wissen deswegen oft nicht, wie viel sie im Vergleich zu ihren m\u00e4nnlichen Kollegen verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige T\u00e4tigkeit aus\u00fcben.&#8220; Aber nur wer sicher wisse, dass man im Verh\u00e4ltnis zu anderen Kollegen schlechter bezahlt werde, k\u00f6nne dagegen auch gerichtlich vorgehen, so Barley.<\/p>\n<h3>Individueller Auskunftsanspruch<\/h3>\n<p>Konkret bedeutet das: Frauen und M\u00e4nner in Betrieben mit mehr als 200 Besch\u00e4ftigten erhalten ein individuelles Auskunftsrecht, um ihre Entlohnung mit der von Kollegen beziehungsweise Kolleginnen mit gleicher T\u00e4tigkeit vergleichen zu k\u00f6nnen. Der Auskunftsanspruch bezieht sich aber nicht auf das konkrete Entgelt einzelner Mitarbeiter, sondern auf ein durchschnittliches monatliches Bruttoentgelt von f\u00fcnf Mitarbeitern des anderen Geschlechts mit gleichen oder vergleichbaren T\u00e4tigkeiten.<\/p>\n<p>In tarifgebundenen Unternehmen soll der Auskunftsanspruch in der Regel \u00fcber die Betriebsr\u00e4te wahrgenommen werden. In Betrieben ohne Betriebsrat und ohne Tarifvertrag k\u00f6nnen sich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer direkt an den Arbeitgeber wenden.<\/p>\n<p>Anlass f\u00fcr das Entgelttransparenzgesetz ist die ungleiche Bezahlung von M\u00e4nnern und Frauen. Je nach Berechnungsart verdienten Frauen 2016 laut Statistischem Bundesamt im Schnitt 21 Prozent (unbereinigter Gender Pay Gap), beziehungsweise sechs Prozent (bereinigter Pay Gap) weniger als M\u00e4nner. Dieser Wert ist seit Jahren nahezu unver\u00e4ndert.<\/p>\n<\/article>\n<p>Quelle: Bundesregierung, Mitteilung vom 05.01.2018<\/p>\n<article>\n<p class=\"opening\">Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Bundesregierung.<\/p>\n<\/article>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Frauen verdienen im Durchschnitt immer noch weniger als M\u00e4nner. Ab 6. Januar haben Besch\u00e4ftigte nun das Recht zu erfahren, ob sie gerecht bezahlt werden: Sie k\u00f6nnen von ihrem Arbeitgeber Auskunft dar\u00fcber verlangen, was Kollegen mit vergleichbarer Besch\u00e4ftigung verdienen. Daf\u00fcr sorgt das neue Entgelttransparenzgesetz. 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