{"id":46702,"date":"2018-02-14T09:35:24","date_gmt":"2018-02-14T07:35:24","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=46702"},"modified":"2021-11-30T17:53:12","modified_gmt":"2021-11-30T15:53:12","slug":"46702-2","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/46702-2\/","title":{"rendered":"Steuerliche Hilfsma\u00dfnahmen f\u00fcr Betroffene des Sturmtiefs Friederike"},"content":{"rendered":"<article>\n<div id=\"vorspann\"><\/div>\n<\/article>\n<article><b>Hessen bietet steuerliche Hilfsma\u00dfnahmen f\u00fcr Betroffene des Sturmtiefs Friederike. Die Hessische Finanzverwaltung unterst\u00fctzt B\u00fcrger, die unter den Folgen des Unwetters leiden. F\u00fcr stark betroffene Land- und Forstwirte gibt es Sonderregelungen.<\/b><i><\/i>\u201eHessens B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger, denen durch das Sturmtief Friederike Mitte Januar dieses Jahres erhebliche Sch\u00e4den entstanden sind, k\u00f6nnen sich \u00fcber steuerliche Erleichterungen freuen&#8220;, das gab Finanzminister Dr. Thomas Sch\u00e4fer am 02.02.2018 bekannt. Der Minister sagte weiter: \u201eIn weiten Teilen Hessens, insbesondere in Nord- und Mittelhessen, sind betr\u00e4chtliche Sch\u00e4den entstanden. Ganz besonders betroffen sind Wald- und Forstbesitzer. Die Beseitigung dieser Sch\u00e4den wird bei vielen Steuerpflichtigen zu erheblichen finanziellen Belastungen f\u00fchren. Deshalb habe ich mich daf\u00fcr eingesetzt, dass die Hessische Finanzverwaltung, im Einvernehmen mit dem Bund, den Gesch\u00e4digten durch steuerliche Ma\u00dfnahmen zur Vermeidung unbilliger H\u00e4rten entgegenkommt.&#8220;<\/p>\n<h3><i><\/i>Erlass regelt steuerliche Hilfsma\u00dfnahmen<\/h3>\n<p>Die nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich betroffenen Steuerpflichtigen k\u00f6nnen bis zum 31. Mai 2018 unter Darlegung ihrer Verh\u00e4ltnisse Antr\u00e4ge auf Stundung der bis zu diesem Zeitpunkt bereits f\u00e4lligen oder f\u00e4llig werdenden Steuern des Bundes und des Landes sowie Antr\u00e4ge auf Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer und K\u00f6rperschaftsteuer stellen. Nach den hessischen Regelungen sind f\u00fcr Land- und Forstwirte, Gewerbetreibende und Selbstst\u00e4ndige beispielsweise bei den Herstellungs- oder Wiederherstellungskosten von ganz oder zum Teil zerst\u00f6rten Geb\u00e4uden Sonderabschreibungen bis zu insgesamt 30 Prozent m\u00f6glich. Bei Traktoren oder anderen sog. beweglichen Anlageg\u00fctern, die als Ersatz f\u00fcr vernichtete oder verloren gegangene Maschinen angeschafft oder hergestellt worden sind, k\u00f6nnen auf Antrag Sonderabschreibungen bis zu 50 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten vorgenommen werden. Der Erlass des Hessischen Finanzministeriums sieht ferner Sonderregelungen f\u00fcr die Land- und Forstwirtschaft vor, nach denen unter bestimmten Voraussetzungen bei Ernte- oder Ertragsausf\u00e4llen, die auf den Gewinn entfallende Einkommensteuer ganz oder zum Teil erlassen werden kann. Aufwendungen zur Beseitigung von Unwettersch\u00e4den an Grund und Boden k\u00f6nnen sofort als Betriebsausgaben abgezogen werden. F\u00fcr alle Steuerpflichtigen, die unter den Folgen des Sturmtiefs leiden, gilt: Aufwendungen f\u00fcr die Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung und f\u00fcr die Beseitigung von Sch\u00e4den an dem eigengenutzten Wohneigentum k\u00f6nnen als au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastung ber\u00fccksichtigt werden.<\/p>\n<p>Finanzminister Dr. Thomas Sch\u00e4fer sagte: \u201eWir haben uns wirklich Gedanken gemacht, wie wir sinnvoll helfen k\u00f6nnen. Das wird an einem Beispiel besonders gut deutlich: Sind unmittelbar durch das Sturmtief Buchf\u00fchrungsunterlagen und sonstige Aufzeichnungen vernichtet worden oder verloren gegangen, so sind hieraus steuerlich keine nachteiligen Folgerungen f\u00fcr die Gesch\u00e4digten zu ziehen. Der betroffene Steuerpflichtige sollte die Vernichtung bzw. den Verlust jedoch zeitnah dokumentieren und soweit wie m\u00f6glich nachweisen oder glaubhaft machen.&#8220; Abschlie\u00dfend sagte Thomas Sch\u00e4fer: \u201eDie steuerlichen Hilfsma\u00dfnahmen f\u00fcr Hessens Land- und Fortwirte sind mir besonders wichtig. Sie arbeiten t\u00e4glich hart. F\u00fcr schlechtes Wetter k\u00f6nnen sie gewiss nichts. Deshalb bekommen sie die Unterst\u00fctzung der Hessischen Steuerverwaltung.&#8220;<\/p>\n<p><i><\/i>F\u00fcr R\u00fcckfragen steht das jeweilige \u00f6rtlich zust\u00e4ndige Finanzamt gerne zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n<h3>Der im Einvernehmen mit dem BMF ergangene Erlass vom 31.01.2018 geht auf folgende Punkte ein:<\/h3>\n<p>1. Stundungs- und Vollstreckungsma\u00dfnahmen sowie Anpassung der Vorauszahlungen<\/p>\n<p>2. Verlust von Buchf\u00fchrungsunterlagen<\/p>\n<p>3. Einkommensteuer, K\u00f6rperschaftsteuer und Lohnsteuer<\/p>\n<p>4, Grundsteuer<\/p>\n<p>5. Gewerbesteuer<\/p>\n<div class=\"clearfix\">\u00a0<span style=\"font-size: 22px; font-weight: bold;\">Erlass des FinMin Hessen: Steuerliche Ma\u00dfnahmen zur Ber\u00fccksichtigung der durch das Sturmtief Friederike verursachten Sch\u00e4den im Januar 2018<\/span><\/div>\n<div><\/div>\n<\/article>\n<p>Quelle: FinMin Hessen, Pressemitteilung vom 02.02.2018<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Hessen bietet steuerliche Hilfsma\u00dfnahmen f\u00fcr Betroffene des Sturmtiefs Friederike. Die Hessische Finanzverwaltung unterst\u00fctzt B\u00fcrger, die unter den Folgen des Unwetters leiden. 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