{"id":46724,"date":"2018-02-14T11:35:58","date_gmt":"2018-02-14T09:35:58","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=46724"},"modified":"2020-09-15T10:39:35","modified_gmt":"2020-09-15T08:39:35","slug":"koalitionsvertrag-geplante-massnahmen-im-bereich-steuern","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/koalitionsvertrag-geplante-massnahmen-im-bereich-steuern\/","title":{"rendered":"Koalitionsvertrag | Geplante Ma\u00dfnahmen im Bereich Steuern"},"content":{"rendered":"<p><strong>Am\u00a0<time datetime=\"2018-02-07\" data-search=\"2018-02-07 \">07.02.2018<\/time>\u00a0haben sich CDU, CSU und SPD auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Die wesentlichen Ma\u00dfnahmen mit steuerlichem Bezug haben wir hier f\u00fcr Sie zusammengestellt.<\/strong><\/p>\n<p><strong>Keiner erh\u00f6hte Steuerbelastung der B\u00fcrger<\/strong>: Wie bisher soll alle zwei Jahre ein Bericht zur Entwicklung der kalten Progression vorgelegt werden, um dann den Einkommensteuertarif entsprechend zu bereinigen. Zudem soll eine Anpassung der pauschalen Steuerfreibetr\u00e4ge f\u00fcr Menschen mit einer Behinderung gepr\u00fcft werden.<\/p>\n<p><strong>Abschaffung des Soli ab 2021<\/strong>: Der Solidarit\u00e4tszuschlag soll schrittweise abgeschafft werden. Beginnend ab dem Jahr 2021 mit einem ersten Schritt im Umfang von zehn Milliarden Euro. Dadurch sollen rund 90 Prozent aller Zahler des Solidarit\u00e4tszuschlags durch eine Freigrenze (mit Gleitzone) vollst\u00e4ndig vom Solidarit\u00e4tszuschlag entlastet werden.<\/p>\n<p><strong>Einf\u00fchrung einer Grundsteuer C<\/strong>, um Gemeinden die M\u00f6glichkeit zu geben, die Verf\u00fcgbarmachung von bebaubaren Grundst\u00fccken f\u00fcr Wohnbauzwecke zu verbessern.<\/p>\n<p><strong>F\u00f6rderung des freifinanzierten Wohnungsneubaus im bezahlbaren Mietsegment<\/strong>: Hierf\u00fcr soll eine bis Ende des Jahres 2021\u00a0<strong>befristete Sonderabschreibung<\/strong>\u00a0eingef\u00fchrt werden. Sie soll zus\u00e4tzlich zur linearen Abschreibung \u00fcber vier Jahre f\u00fcnf Prozent pro Jahr betragen.<\/p>\n<p><strong>F\u00f6rderung der energetischen Geb\u00e4udesanierung<\/strong>: Antragstellern soll ein Wahlrecht zwischen einer Zuschussf\u00f6rderung und einer Reduzierung des zu versteuernden Einkommens einger\u00e4umt werden.<\/p>\n<p><strong>Einf\u00fchrung eines Baukindergeldes<\/strong>: F\u00fcr den Ersterwerb von Neubau oder Bestand soll ein Baukindergeld als Zuschuss aus dem Bundeshaushalt in H\u00f6he von 1200\u00a0\u20ac je Kind und pro Jahr eingef\u00fchrt werden, das \u00fcber einen Zeitraum von zehn Jahren gezahlt wird. Das Baukindergeld soll fl\u00e4chendeckend bis zu einer Einkommensgrenze von 75.000\u00a0\u20ac zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr und zus\u00e4tzlich 15.000\u00a0\u20ac pro Kind gew\u00e4hrt werden. Dar\u00fcber hinaus soll die Gew\u00e4hrung eines Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer gepr\u00fcft werden.<\/p>\n<p><strong>Erh\u00f6hung des Kindergeldes<\/strong>: Dar\u00fcber hinaus ist eine Erh\u00f6hung des Kindergeldes um 25\u00a0\u20ac pro Monat und Kind in zwei Teilschritten (zum\u00a0<time datetime=\"2019-07-01\" data-search=\"2019-07-01 \">01.07.2019<\/time>\u00a0um zehn\u00a0\u20ac, zum\u00a0<time datetime=\"2021-01-01\" data-search=\"2021-01-01 \">01.01.2021<\/time>\u00a0um weitere 15\u00a0\u20ac) und eine entsprechende Anpassung des Kinderfreibetrages geplant.<\/p>\n<p><strong>Erh\u00f6hung der Akzeptanz des Faktorverfahrens<\/strong>: Ehegatten sollen \u00fcber das Faktorverfahren besser informiert werden. Personen mit der Steuerklassenkombination III\/V sollen in den Steuerbescheiden regelm\u00e4\u00dfig \u00fcber das Faktorverfahren informiert und auf die M\u00f6glichkeit des Wechsels zur Steuerklassenkombination IV\/IV mit Faktor hingewiesen werden.<\/p>\n<p><strong>Abschaffung der Abgeltungsteuer<\/strong>: Die Abgeltungsteuer auf Zinsertr\u00e4ge soll mit der Etablierung des automatischen Informationsaustausches abgeschafft werden. An dem bisherigen Ziel der Einf\u00fchrung einer Finanztransaktionsteuer im europ\u00e4ischen Kontext wird festgehalten.<\/p>\n<p><strong>Elektronische Kommunikation mit der Finanzverwaltung<\/strong>: Die elektronische Kommunikation mit der Finanzverwaltung soll ausgebaut werden. Die vorausgef\u00fcllte Steuererkl\u00e4rung f\u00fcr alle Steuerpflichtigen soll bis zum VZ 2021 eingef\u00fchrt werden.<\/p>\n<p><strong>Ausbau des BZSt<\/strong>: Das BZSt soll f\u00fcr Gebietsfremde zur zentralen Anlaufstelle f\u00fcr steuerliche Fragen und verbindliche Ausk\u00fcnfte werden.<\/p>\n<p><strong>Gerechter Steuervollzug<\/strong>: S\u00e4mtliche aus einer Straftat erlangten Verm\u00f6genswerte und alle rechtswidrigen Gewinne sollen konsequent eingezogen werden.<\/p>\n<p><strong>F\u00f6rderung von KMU<\/strong>: Insbesondere f\u00fcr forschende kleine und mittelgro\u00dfe Unternehmen soll eine steuerliche F\u00f6rderung eingef\u00fchrt werden, die bei den Personal- und Auftragskosten f\u00fcr Forschung und Entwicklung ansetzt.<\/p>\n<p><strong>Unterst\u00fctzung von Start-Ups<\/strong>: In der Start- und \u00dcbergangsphase soll die B\u00fcrokratiebelastung auf ein Mindestma\u00df reduziert werden. In den ersten beiden Jahren nach Gr\u00fcndung sollen Unternehmen von der monatlichen Umsatzsteuer-Voranmeldung befreit werden. Zudem sollen die Bedingungen f\u00fcr Wagniskapital weiter verbessert werden . Antrags-, Genehmigungs- und Besteuerungsverfahren sollen vereinfachen werden. Ziel sollte ein \u201eOne-Stop-Shop\u201c sein.<\/p>\n<p><strong>F\u00f6rderung der Elektromobilit\u00e4t<\/strong>: Bei der pauschalen\u00a0<strong>Dienstwagenbesteuerung<\/strong>\u00a0soll f\u00fcr E-Fahrzeuge (Elektro- und Hybridfahrzeuge) ein\u00a0<strong>reduzierter Satz von 0,5 Prozent des inl\u00e4ndischen Listenpreises<\/strong>\u00a0eingef\u00fchrt werden. Zudem soll f\u00fcr gewerblich genutzte Elektrofahrzeuge eine auf f\u00fcnf Jahre befristete\u00a0<strong>Sonder-AfA<\/strong>\u00a0von 50 Prozent im Jahr der Anschaffung eingef\u00fchrt werden.<\/p>\n<p><strong>Einfuhrumsatzsteuer<\/strong>\u00a0Die Erhebungs- und Erstattungsverfahren der Einfuhrumsatzsteuer sollen in Kooperation mit den Bundesl\u00e4ndern optimiert werden, um Wettbewerbsnachteile f\u00fcr deutsche Industrie- und Handelsunternehmen sowie f\u00fcr die deutschen Flug- und Seeh\u00e4fen zu verhindern.<\/p>\n<p><strong>Besteuerung von Konzernen<\/strong>: Durch weltweit m\u00f6glichst breite Implementierung der OECD-BEPS-Verpflichtungen sowie -Empfehlungen sollen faire steuerliche Wettbewerbsbedingungen f\u00fcr grenz\u00fcberschreitende unternehmerische T\u00e4tigkeiten geschaffen werden. Die Verpflichtungen aus der EU-Anti-Steuervermeidungsrichtlinie sollen im Interesse des Standorts Deutschland umgesetzt, die Hinzurechnungsbesteuerung zeitgem\u00e4\u00df ausgestaltet, Hybridregelungen erg\u00e4nzt und die Zinsschranke angepasst werden.<\/p>\n<p><strong>Besteuerung der digitalen Wirtschaft<\/strong>: Zur weiteren Bek\u00e4mpfung des Umsatzsteuerbetrugs beim Handel mit Waren im Internet sollen gesetzliche Regelungen geschaffen werden, um Betreiber von elektronischen Marktpl\u00e4tzen, die den Handel unredlicher Unternehmer \u00fcber ihren Marktplatz nicht unterbinden, f\u00fcr die ausgefallene Umsatzsteuer in Anspruch zu nehmen. Die Betreiberinnen und Betreiber sollen verpflichtet werden, \u00fcber die auf ihren Plattformen aktiven H\u00e4ndlerinnen und H\u00e4ndler Auskunft zu erteilen.<\/p>\n<p><strong>Gemeinsame Bemessungsgrundlage und Mindests\u00e4tze bei den Unternehmenssteuern<\/strong>: Zusammen mit Frankreich sollen konkrete Schritte zur Verwirklichung eines deutsch-franz\u00f6sischen Wirtschaftsraums mit einheitlichen Regelungen vor allem im Bereich des Unternehmens- und Konkursrechts und zur Angleichung der Bemessungsgrundlage der K\u00f6rperschaftsteuer vereinbart werden. Gemeinsam mit Frankreich werden wir uns f\u00fcr eine entsprechende Harmonisierung der Regelungen zur Vollendung des europ\u00e4ischen Binnenmarkts einsetzen.<\/p>\n<div class=\"hinweis sonstig content-box\"><span class=\"title\">Hinweis:<\/span>Ob die Koalition zustande kommt, h\u00e4ngt nun vom Votum der SPD-Mitglieder ab. Das Ergebnis der Abstimmung soll am\u00a0<time datetime=\"2018-03-04\" data-search=\"2018-03-04 \">04.03.2018<\/time>\u00a0verk\u00fcndet werden. Der Koalitionsvertrag ist u.a. auf der\u00a0Homepage der CDU\u00a0ver\u00f6ffentlicht.<\/p>\n<\/div>\n<p><strong>Quelle<\/strong>: CDU online<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Am\u00a007.02.2018\u00a0haben sich CDU, CSU und SPD auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Die wesentlichen Ma\u00dfnahmen mit steuerlichem Bezug haben wir hier f\u00fcr Sie zusammengestellt. Keiner erh\u00f6hte Steuerbelastung der B\u00fcrger: Wie bisher soll alle zwei Jahre ein Bericht zur Entwicklung der kalten Progression vorgelegt werden, um dann den Einkommensteuertarif entsprechend zu bereinigen. 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