{"id":46866,"date":"2018-03-07T11:47:59","date_gmt":"2018-03-07T09:47:59","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=46866"},"modified":"2018-03-07T11:47:59","modified_gmt":"2018-03-07T09:47:59","slug":"fuehrung-der-berufsbezeichnung-ingenieur-nach-weiterbildendem-masterstudiengang-moeglich","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/fuehrung-der-berufsbezeichnung-ingenieur-nach-weiterbildendem-masterstudiengang-moeglich\/","title":{"rendered":"F\u00fchrung der Berufsbezeichnung &#8222;Ingenieur&#8220; nach weiterbildendem Masterstudiengang m\u00f6glich"},"content":{"rendered":"<article>\n<div id=\"vorspann\"><\/div>\n<\/article>\n<article>Das Oberverwaltungsgericht hat am 05.03.2018 in einer Grundsatzentscheidung gekl\u00e4rt, dass die Berufsbezeichnung &#8222;Ingenieur&#8220; in Nordrhein-Westfalen neben weiteren Voraussetzungen auch f\u00fchren darf, wer ein zweij\u00e4hriges weiterbildendes technisches oder naturwissenschaftliches Masterstudium an einer deutschen Hochschule mit der Masterpr\u00fcfung bestanden und insgesamt mindestens drei Studienjahre erfolgreich in einer technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung an einer deutschen Hochschule studiert hat. Ob zuvor ein Bachelorstudium absolviert worden ist, ist dann unerheblich.<\/p>\n<p>Geklagt hatten in den am 05.03.2018 verhandelten, gegen die Ingenieurkammer-Bau NRW gerichteten Verfahren ein Feuerwehrmann aus Haltern (4 A 480\/14) und ein langj\u00e4hriger Besch\u00e4ftigter bei einem Bauunternehmen aus dem Kreis Borken (4 A 542\/15). Sie waren ohne vorheriges Bachelorstudium aufgrund ihrer Berufserfahrung zu weiterbildenden technischen Masterstudieng\u00e4ngen an der Fachhochschule Kaiserslautern zugelassen worden. Dies setzte in den gew\u00e4hlten Studieng\u00e4ngen bei Studienbewerbern ohne Bachelorabschluss voraus, dass die Hochschule die Gleichwertigkeit der anderweitig erworbenen Kenntnisse und F\u00e4higkeiten mit denen eines grundst\u00e4ndigen Studiums feststellte. Nach zweij\u00e4hriger Studiendauer und erfolgreichem Masterabschluss verweigerte die Ingenieurkammer-Bau NRW den Kl\u00e4gern die Aufnahme in ihr Mitgliederverzeichnis als freiwillige Mitglieder, weil sie kein einheitliches technisches Grundstudium mit einem Mindestanteil an ingenieurspezifischen Inhalten und einer Mindestdauer von drei Jahren absolviert h\u00e4tten.<\/p>\n<p>Der Senat hat klargestellt, dass sich derartige Erfordernisse dem geltenden Landesrecht nicht entnehmen lie\u00dfen. Erforderlich sei danach (nur) das Studium einer technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung an einer deutschen Hochschule mit der Dauer von mindestens drei Studienjahren. Bei \u00c4nderung des Ingenieurgesetzes im Jahr 2013 habe der Gesetzgeber inl\u00e4ndische Studienbewerber gegen\u00fcber EU-Ausl\u00e4ndern nicht benachteiligen wollen. Deshalb m\u00fcsse auch deutschen Absolventen entsprechend der seinerzeit ma\u00dfgeblichen Fassung der Berufsanerkennungsrichtlinie 2005\/36\/EG die M\u00f6glichkeit er\u00f6ffnet werden, bei Vorliegen eines berufsqualifizierenden Abschlusses nach einer k\u00fcrzeren Studiendauer die fehlende Studienzeit in einem gesonderten technischen Studiengang abzuleisten. Dies sei beim Kl\u00e4ger im Verfahren 4 A 542\/15 bereits erfolgt, weil er ein weiteres einj\u00e4hriges technisches Weiterbildungsstudium an der Fachhochschule K\u00f6ln absolviert habe. Beim Kl\u00e4ger im Verfahren 4 A 480\/14 habe es an einem entsprechenden zus\u00e4tzlichen technischen Studium gefehlt.<\/p>\n<p>In der m\u00fcndlichen Verhandlung hat der Vorsitzende erg\u00e4nzend darauf hingewiesen, dass die L\u00e4nder derzeit im Interesse bundesweit vergleichbarer Regelungen ein Muster-Ingenieurgesetz abstimmten. Erwogen werde dabei, k\u00fcnftig zus\u00e4tzlich einen Mindestanteil des Studiums der Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT) zu verlangen. Dies entspreche aber noch nicht dem geltenden Recht in Nordrhein-Westfalen.<\/p>\n<p>Der Senat hat die Revision nicht zugelassen. Dagegen ist Beschwerde m\u00f6glich, \u00fcber die das Bundesverwaltungsgericht entscheidet.<\/p>\n<div class=\"clearfix\"><\/div>\n<\/article>\n<p>Quelle: OVG M\u00fcnster, Pressemitteilung vom 06.03.2018 zu den Urteilen 4 A 542\/15 und 4 A 480\/14 vom 05.03.2018<\/p>\n<article>&nbsp;<\/p>\n<\/article>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Oberverwaltungsgericht hat am 05.03.2018 in einer Grundsatzentscheidung gekl\u00e4rt, dass die Berufsbezeichnung &#8222;Ingenieur&#8220; in Nordrhein-Westfalen neben weiteren Voraussetzungen auch f\u00fchren darf, wer ein zweij\u00e4hriges weiterbildendes technisches oder naturwissenschaftliches Masterstudium an einer deutschen Hochschule mit der Masterpr\u00fcfung bestanden und insgesamt mindestens drei Studienjahre erfolgreich in einer technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung an einer deutschen Hochschule studiert hat. &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/fuehrung-der-berufsbezeichnung-ingenieur-nach-weiterbildendem-masterstudiengang-moeglich\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">F\u00fchrung der Berufsbezeichnung &#8222;Ingenieur&#8220; nach weiterbildendem Masterstudiengang m\u00f6glich<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1730],"tags":[],"class_list":["post-46866","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-steuern-recht"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/46866","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=46866"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/46866\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=46866"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=46866"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=46866"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}