{"id":46933,"date":"2018-03-12T16:58:02","date_gmt":"2018-03-12T14:58:02","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=46933"},"modified":"2023-08-25T11:40:14","modified_gmt":"2023-08-25T09:40:14","slug":"verkehr-und-steuern-eu-kommission-verschaerft-drei-vertragsverletzungsverfahren-gegen-deutschland","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/verkehr-und-steuern-eu-kommission-verschaerft-drei-vertragsverletzungsverfahren-gegen-deutschland\/","title":{"rendered":"Verkehr und Steuern: EU-Kommission versch\u00e4rft drei Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland"},"content":{"rendered":"<article>\n<div id=\"vorspann\"><\/div>\n<\/article>\n<article>Die Europ\u00e4ische Kommission hat am 08.03.2018 rechtliche Schritte gegen Mitgliedstaaten eingeleitet, die ihren Verpflichtungen aus dem EU-Recht nicht nachkommen. Im Verkehrs- und Steuerbereich leitet die EU-Kommission gegen Deutschland in drei Bereichen die zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens ein. Mit diesen Verfahren, die verschiedene Sektoren und EU-Politikfelder betreffen, soll eine korrekte und vollst\u00e4ndige Anwendung des EU-Rechts im Interesse der B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger und der Unternehmen gew\u00e4hrleistet werden.<\/p>\n<p>Die Kommission hat zudem beschlossen, 161 Verfahren einzustellen, in denen die Probleme mit den Mitgliedstaaten gel\u00f6st wurden und keine weiteren Verfahrensschritte notwendig sind, darunter auch ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland \u00fcber die vollst\u00e4ndigen Umsetzung der Richtlinie \u00fcber kartellrechtliche Schadensersatzklagen.<\/p>\n<h3>Die Deutschland betreffenden Vertragsverletzungsverfahren:<\/h3>\n<h3>Mobilit\u00e4t und Verkehr<\/h3>\n<p><b>Die EU-Kommission fordert Deutschland sowie Polen und Slowenien auf, die EU-Vorschriften f\u00fcr h\u00f6chstzul\u00e4ssige Abmessungen und Gewichte bestimmter Stra\u00dfenfahrzeuge umzusetzen.<\/b><\/p>\n<p><b><\/b>Die Kommission hat diese L\u00e4nder aufgefordert, die aktualisierten EU-Vorschriften f\u00fcr h\u00f6chstzul\u00e4ssige Abmessungen und Gewichte bestimmter Stra\u00dfenfahrzeuge (Richtlinie 2015\/719\/EU) vollst\u00e4ndig in nationales Recht umzusetzen. Diese Vorschriften f\u00fcr den internationalen Stra\u00dfenverkehr sind wichtig f\u00fcr das Funktionieren des Binnenmarktes und den freien Warenverkehr in Europa. Die Richtlinie sieht unter anderem Ausnahmeregelungen f\u00fcr schwere Lastkraftwagen vor, deren Aerodynamik verbessert wurde oder die mit alternativen Kraftstoffen betrieben werden. Damit soll vermieden werden, dass die Verwendung saubererer Fahrzeuge bestraft wird, die l\u00e4nger oder schwerer sind als Fahrzeuge mit konventionellem Antrieb. Die Richtlinie musste bis zum 7. Mai 2017 von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Die betroffenen Mitgliedstaaten haben nun zwei Monate Zeit, um die Richtlinie vollst\u00e4ndig umzusetzen. Andernfalls kann die Kommission beim Gerichtshof der Europ\u00e4ischen Union Klage erheben.<\/p>\n<p><b>F\u00fchrerschein: Kommission fordert vier Mitgliedstaaten auf, die EU-Vorschriften korrekt anzuwenden<\/b><\/p>\n<p><b><\/b>Die Kommission hat beschlossen, Deutschland, Italien, Lettland und den Niederlanden ein Aufforderungsschreiben zu \u00fcbermitteln, damit diese L\u00e4nder die gemeinsamen europ\u00e4ischen Vorschriften \u00fcber den F\u00fchrerschein einhalten (Richtlinie 2006\/126\/EG in der ge\u00e4nderten Fassung). In Anhang I der Richtlinie ist festgelegt, wie Einschr\u00e4nkungen der Fahrerlaubnis (z. B. die Auflage, eine Brille zu tragen) und andere Zusatzangaben auf dem F\u00fchrerschein dargestellt werden sollten. Die nationalen Ma\u00dfnahmen in Deutschland, Italien, Lettland und den Niederlanden laufen jedoch einigen dieser Anforderungen zuwider. Die vier Mitgliedstaaten haben jetzt zwei Monate Zeit, um auf die Argumente der Kommission zu antworten. Andernfalls kann die Kommission beschlie\u00dfen, eine mit Gr\u00fcnden versehene Stellungnahme zu \u00fcbermitteln.<\/p>\n<h3>Steuern<\/h3>\n<p><b>Die EU-Kommission fordert Deutschland auf, seine Vorschriften in Bezug auf eine Mehrwertsteuerregelung f\u00fcr Landwirte mit dem EU-Recht in Einklang zu bringen<\/b><\/p>\n<p><b><\/b>Die Kommission hat am 08.03.2018 beschlossen, im Zusammenhang mit der Anwendung einer Mehrwertsteuer-Sonderregelung f\u00fcr Landwirte ein Aufforderungsschreiben an\u00a0<b>Deutschland<\/b>\u00a0zu richten. Die EU-Vorschriften (Mehrwertsteuerrichtlinie) erlauben den Mitgliedstaaten, eine pauschale Mehrwertsteuerregelung f\u00fcr Landwirte anzuwenden. Gem\u00e4\u00df dieser Regelung stellen Landwirte ihren Erwerbern bzw. Dienstleistungsempf\u00e4ngern einen Pauschalbetrag (\u201ePauschalausgleich&#8220;) auf ihre landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Dienstleistungen in Rechnung, anstatt die normalen Mehrwertsteuervorschriften anzuwenden. Im Gegenzug k\u00f6nnen diese Landwirte keinen Vorsteuerabzug geltend machen. Diese Regelung ist f\u00fcr Landwirte gedacht, bei denen die Anwendung der normalen Mehrwertsteuerregelung auf administrative Schwierigkeiten sto\u00dfen w\u00fcrde. Deutschland wendet die Pauschalregelung jedoch standardm\u00e4\u00dfig auf alle Landwirte an, auch auf Eigent\u00fcmer gro\u00dfer landwirtschaftlicher Betriebe, bei denen keine derartigen Schwierigkeiten auftreten w\u00fcrden. Nach Angaben des Bundesrechnungshofs f\u00fchrt diese Gew\u00e4hrung der Pauschalregelung au\u00dferdem dazu, dass deutsche Pauschallandwirte einen Ausgleich erhalten, der die von ihnen gezahlte Vorsteuer \u00fcbersteigt. Das ist gem\u00e4\u00df den EU-Vorschriften nicht erlaubt und f\u00fchrt zu gro\u00dfen Wettbewerbsverzerrungen auf dem Binnenmarkt. Schafft Deutschland nicht binnen zwei Monaten Abhilfe, kann die Kommission in dieser Sache eine mit Gr\u00fcnden versehene Stellungnahme \u00fcbermitteln.<\/p>\n<h3>Kartellrecht<\/h3>\n<p>Die Europ\u00e4ische Kommission hat beschlossen, die Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland sowie \u00d6sterreich, Belgien, Zypern, Kroatien, die Tschechische Republik, Estland, Frankreich, Irland, Italien, Lettland, Malta, die Niederlande, Polen, Rum\u00e4nien, Slowenien, Spanien und das Vereinigte K\u00f6nigreich einzustellen, weil diese L\u00e4nder die Richtlinie \u00fcber kartellrechtliche Schadensersatzklagen (Richtlinie 2014\/104\/EU) nun in nationales Recht umgesetzt haben. Diese Richtlinie hilft B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern und Unternehmen, Schadensersatz zu erlangen, wenn sie durch Verst\u00f6\u00dfe gegen das EU-Wettbewerbsrecht gesch\u00e4digt wurden, beispielsweise durch Bildung von Kartellen oder Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung. Sie erleichtert den Gesch\u00e4digten auch den Zugang zu den Beweismitteln, die sie ben\u00f6tigen, um den erlittenen Schaden nachzuweisen, und r\u00e4umt ihnen mehr Zeit f\u00fcr die Geltendmachung ihrer Anspr\u00fcche ein. Deshalb ist diese Richtlinie ein wesentliches Element der Durchsetzung des EU-Wettbewerbsrechts. Die Mitgliedstaaten h\u00e4tten sie bis zum 27. Dezember 2016 in nationales Recht umsetzen m\u00fcssen. Sieben Mitgliedstaaten haben die Richtlinie fristgerecht umgesetzt. Nach der Einleitung der Vertragsverletzungsverfahren haben 18 Mitgliedstaaten im Jahr 2017 die Richtlinie umgesetzt. Bulgarien hat die Umsetzung Anfang 2018 mitgeteilt. Die Bewertung der Vollst\u00e4ndigkeit der Umsetzungsma\u00dfnahmen l\u00e4uft. Im Jahr 2018 wird die Kommission die Konformit\u00e4t der nationalen Umsetzungsvorschriften pr\u00fcfen und die beiden verbleibenden Mitgliedstaaten (Griechenland und Portugal) auffordern, die notwendigen Schritte zur vollst\u00e4ndigen Umsetzung der Richtlinie zu unternehmen.<\/p>\n<p><strong>Weitere Informationen:<\/strong><\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/europa.eu\/rapid\/press-release_MEMO-18-1444_de.htm\">Memo zu allen Vertragsverletzungsverfahren<\/a><\/p>\n<p>Weitere Informationen zu allen gefassten Beschl\u00fcssen sind im\u00a0Register der Beschl\u00fcsse \u00fcber Vertragsverletzungsverfahren\u00a0zu finden.<\/p>\n<\/article>\n<p>Quelle: EU-Kommission, Pressemitteilung vom 08.03.2018<\/p>\n<article>&nbsp;<\/p>\n<\/article>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Europ\u00e4ische Kommission hat am 08.03.2018 rechtliche Schritte gegen Mitgliedstaaten eingeleitet, die ihren Verpflichtungen aus dem EU-Recht nicht nachkommen. 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