{"id":46935,"date":"2018-03-12T16:58:57","date_gmt":"2018-03-12T14:58:57","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=46935"},"modified":"2020-09-15T11:39:50","modified_gmt":"2020-09-15T09:39:50","slug":"46935-2","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/46935-2\/","title":{"rendered":"Mehrwertsteuer auf Jachten: EU-Kommission er\u00f6ffnet Vertragsverletzungsverfahren gegen Zypern, Griechenland und Malta"},"content":{"rendered":"<article>\n<div id=\"vorspann\"><\/div>\n<\/article>\n<article><b>Die Europ\u00e4ische Kommission hat am 08.03.2018 beschlossen, Aufforderungsschreiben an Zypern, Griechenland und Malta wegen der nicht ordnungsgem\u00e4\u00dfen Erhebung von Mehrwertsteuer (MwSt) auf die Bereitstellung von Jachten zu \u00fcbermitteln.<\/b>Dieser Sachverhalt kann zu gro\u00dfen Wettbewerbsverzerrungen f\u00fchren und wurde h\u00e4ufig in der Berichterstattung \u00fcber die letztj\u00e4hrigen Enth\u00fcllungen der sog. \u201eParadise Papers&#8220; erw\u00e4hnt.<\/p>\n<p>Die Paradise Papers haben gezeigt, dass die Hinterziehung der Mehrwertsteuer im Jachtsektor weitverbreitet ist und durch nationale Vorschriften erm\u00f6glicht wird, die dem EU-Recht zuwiderlaufen. Dieser Sachverhalt wurde in den von der Kommission eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren angesprochen. Auch das Europ\u00e4ische Parlament hat vor Kurzem darauf hingewiesen, dass sein neuer Ausschuss zum Follow-up der Paradise Papers sich ebenfalls mit diesem Thema besch\u00e4ftigen wird.<\/p>\n<p>Der f\u00fcr Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten, Steuern und Zoll zust\u00e4ndige Kommissar Pierre Moscovici erkl\u00e4rte: \u201eUm eine gerechte Besteuerung zu erreichen, m\u00fcssen wir Ma\u00dfnahmen zur Bek\u00e4mpfung der Mehrwertsteuerhinterziehung ergreifen, wann immer dies notwendig ist.Wir d\u00fcrfen diese Art der steuerlichen Vorzugsbehandlung von Privatbooten nicht hinnehmen, die zudem den Wettbewerb in der der maritimen Wirtschaft verzerrt. Derartigen Praktiken versto\u00dfen gegen EU-Recht, und ihnen muss ein Ende gesetzt werden.&#8220;<\/p>\n<p>Die Juncker-Kommission steht seit Beginn ihrer Amtszeit an vorderster Linie der europ\u00e4ischen und internationalen Bem\u00fchungen zur Bek\u00e4mpfung von Steuervermeidung und Steuerhinterziehung. Aktuelle Initiativen der Kommission im Bereich der Mehrwertsteuer zielen darauf ab, einen einheitlichen europ\u00e4ischen Mehrwertsteuerraum zu schaffen, der weniger anf\u00e4llig f\u00fcr Betrug ist und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten st\u00e4rkt. Mehrwertsteuerbetrug kennt keine Grenzen und l\u00e4sst sich nur durch konzertierte, gemeinsame Anstrengungen der Mitgliedstaaten effizient bek\u00e4mpfen.<\/p>\n<p>Die am 08.03.2018 eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren betreffen folgende F\u00e4lle:<\/p>\n<p>Niedrigere Mehrwertsteuer-Bemessungsgrundlage f\u00fcr die Vermietung von Jachten &#8211; allgemeine Mehrwertsteuerregelung in Zypern, Griechenland und Malta. Die derzeitigen EU-Mehrwertsteuervorschriften r\u00e4umen den Mitgliedstaaten zwar die M\u00f6glichkeit ein, die Erbringung einer Dienstleistung nicht zu besteuern, wenn die tats\u00e4chliche Nutzung und Verwendung des Gegenstands au\u00dferhalb der EU erfolgt; eine allgemeine pauschale Steuererm\u00e4\u00dfigung ohne Nachweis des Ortes der tats\u00e4chlichen Nutzung ist jedoch nicht zul\u00e4ssig. Malta, Zypern und Griechenland haben Leitlinien festgelegt, denen zufolge mit zunehmender Bootsgr\u00f6\u00dfe die Wahrscheinlichkeit sinkt, dass die Vermietung innerhalb von EU-Gew\u00e4ssern stattfindet; durch diese Regelung sinkt der anzuwendende Mehrwertsteuersatz betr\u00e4chtlich.<\/p>\n<p>Fehlerhafte Besteuerung des Kaufs von Jachten im Rahmen des sogenannten \u201eMietkaufs&#8220; in Zypern und Malta. Nach zyprischem und maltesischem Recht wird der Mietkauf einer Jacht derzeit als Erbringung einer Dienstleistung und nicht als Lieferung eines Gegenstands eingestuft. Das f\u00fchrt dazu, dass zum Zeitpunkt, zu dem die Jacht letztlich gekauft wird, der Mehrwertsteuernormalsatz nur auf einen geringen Teil des tats\u00e4chlichen Kaufpreises erhoben wird, und der \u00fcbrige Betrag als Erbringung einer Dienstleistung zu einem wesentlich niedrigeren Satz besteuert wird.<\/p>\n<p>Die drei Mitgliedstaaten haben jetzt zwei Monate Zeit, um auf die Argumente der Kommission zu reagieren. Kommen sie der Aufforderung nicht binnen diesen zwei Monaten nach, so kann die Kommission eine mit Gr\u00fcnden versehene Stellungnahme an die Beh\u00f6rden dieser L\u00e4nder \u00fcbermitteln.<\/p>\n<div class=\"clearfix\">\n<p><strong>Weitere Informationen<\/strong><\/p>\n<p>\u2013 Zu den wichtigsten Beschl\u00fcssen zu Vertragsverletzungsverfahren im M\u00e4rz siehe\u00a0<a href=\"http:\/\/europa.eu\/rapid\/press-release_MEMO-18-1444_de.htm\">MEMO\/18\/1444<\/a>.<\/p>\n<p>\u2013 Zum Vertragsverletzungsverfahren allgemein siehe\u00a0<a href=\"http:\/\/europa.eu\/rapid\/pressReleasesAction.do?reference=MEMO\/12\/12&amp;format=HTML&amp;aged=0&amp;language=EN&amp;guiLanguage=de\">MEMO\/12\/12<\/a>\u00a0(Infografik).<\/p>\n<p>\u2013\u00a0<a href=\"http:\/\/ec.europa.eu\/info\/infringement-procedure_de\">EU-Vertragsverletzungsverfahren<\/a>.<\/p>\n<\/div>\n<\/article>\n<p>Quelle: EU-Kommission, Pressemitteilung vom 08.03.2018<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Europ\u00e4ische Kommission hat am 08.03.2018 beschlossen, Aufforderungsschreiben an Zypern, Griechenland und Malta wegen der nicht ordnungsgem\u00e4\u00dfen Erhebung von Mehrwertsteuer (MwSt) auf die Bereitstellung von Jachten zu \u00fcbermitteln.Dieser Sachverhalt kann zu gro\u00dfen Wettbewerbsverzerrungen f\u00fchren und wurde h\u00e4ufig in der Berichterstattung \u00fcber die letztj\u00e4hrigen Enth\u00fcllungen der sog. \u201eParadise Papers&#8220; erw\u00e4hnt. 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