{"id":47017,"date":"2018-03-21T06:40:44","date_gmt":"2018-03-21T04:40:44","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=47017"},"modified":"2018-03-21T06:40:44","modified_gmt":"2018-03-21T04:40:44","slug":"renten-steigen-zum-1-juli-im-westen-um-32-prozent-im-osten-um-34-prozent","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/renten-steigen-zum-1-juli-im-westen-um-32-prozent-im-osten-um-34-prozent\/","title":{"rendered":"Renten steigen zum 1. Juli im Westen um 3,2 Prozent, im Osten um 3,4 Prozent"},"content":{"rendered":"<article>\n<div id=\"vorspann\">\n<p>Gute Besch\u00e4ftigungs- und Lohnentwicklung f\u00fchrt zu h\u00f6heren Altersbez\u00fcgen &#8211; Anpassung im Osten leicht \u00fcber gesetzlich festgelegtem Anpassungsschritt<\/p>\n<\/div>\n<\/article>\n<article>Nach den nun vorliegenden Daten des Statistischen Bundesamtes und der Deutschen Rentenversicherung Bund steht die Rentenanpassung zum 1. Juli 2018 fest: In Westdeutschland steigt die Rente um 3,22 Prozent, in den neuen L\u00e4ndern um 3,37 Prozent. Der aktuelle Rentenwert (Ost) steigt damit auf 95,8 Prozent des aktuellen Rentenwerts West (bisher: 95,7 Prozent).<\/p>\n<p class=\"opening\">Bundesarbeitsminister Hubertus Heil:<\/p>\n<p><i>\u201eAuch in diesem Jahr f\u00fchren die gute Lage am Arbeitsmarkt und die Lohnsteigerungen der Vergangenheit zu besseren Renten. Das ist eine erfreuliche Nachricht f\u00fcr die \u00fcber 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner. Und es zeigt: Die gesetzliche Rente ist und bleibt die zentrale S\u00e4ule der Alterssicherung in Deutschland. Diese S\u00e4ule werden wir nun weiter st\u00e4rken: mit einer Grundrente, die jahrzehntelangen Einsatz im Arbeitsleben, bei der Pflege und in der Kindererziehung honoriert; mit der Stabilisierung von Rentenniveau und Beitragssatz; und mit einer weiteren deutlichen Verbesserung der Absicherung bei Erwerbsminderung. Auf dem Weg zu gleichen Rentenwerten in Ost und West kommen wir mit der Rentenanpassung 2018 somit gut voran. Der Rentenwert (Ost) erreicht 95,8 Prozent des Westwerts. Bis sp\u00e4testens zur Rentenanpassung 2024 wird der aktuelle Rentenwert (Ost) auf 100 Prozent des Westwerts ansteigen.&#8220;<\/i><\/p>\n<h3>Einzelheiten:<\/h3>\n<p>Grundlage der Rentenanpassung ist die Lohnentwicklung. Neu in der diesj\u00e4hrigen Anpassung ist, dass in diesem Jahr f\u00fcr die neuen Bundesl\u00e4nder die Regelungen des Renten\u00fcberleitungsabschlussgesetzes greifen, wonach der aktuelle Rentenwert (Ost) mindestens so anzupassen ist, dass er 95,8 Prozent des Westwerts erreicht. Kommt es unter Ber\u00fccksichtigung der Lohnentwicklung in den neuen L\u00e4ndern in der Anpassungsformel jedoch zu einem g\u00fcnstigeren Ergebnis, wird dieses angewendet. Das ist in diesem Jahr der Fall, denn der mit der Lohnentwicklung berechnete aktuelle Rentenwert (Ost) f\u00e4llt um einen Cent h\u00f6her aus.<\/p>\n<p>Mit dem Renten\u00fcberleitungsabschlussgesetz wurde geregelt, dass der aktuelle Rentenwert (Ost) sp\u00e4testens am 1. Juli 2024 100 Prozent erreichen wird, so dass ab dann in ganz Deutschland ein einheitlicher aktueller Rentenwert gelten wird. Sofern die Lohnentwicklung in den neuen L\u00e4ndern positiver ausf\u00e4llt, k\u00f6nnte dies aber schon fr\u00fcher der Fall sein. Steigende L\u00f6hne und ein hoher Besch\u00e4ftigungsstand sorgen weiterhin f\u00fcr eine gute Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherung. Die gesetzliche Rente bleibt dadurch ein solides Fundament der Alterssicherung in Deutschland.<\/p>\n<p>Die f\u00fcr die Rentenanpassung relevante Lohnsteigerung betr\u00e4gt 2,93 Prozent in den alten L\u00e4ndern und 3,06 Prozent in den neuen L\u00e4ndern. Sie basiert auf der vom Statistischen Bundesamt gemeldeten Lohnentwicklung nach den volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR), wobei der Einfluss der Arbeitsgelegenheiten mit Entsch\u00e4digungen f\u00fcr Mehraufwendungen (&#8222;Ein-Euro-Jobs&#8220;) au\u00dfer Acht bleibt. Dar\u00fcber hinaus wird die beitragspflichtige Entgeltentwicklung der Versicherten ber\u00fccksichtigt, die f\u00fcr die Einnahmensituation der gesetzlichen Rentenversicherung entscheidend ist.<\/p>\n<p>Neben der Lohnentwicklung wird durch den Nachhaltigkeitsfaktor die Entwicklung des zahlenm\u00e4\u00dfigen Verh\u00e4ltnisses von Rentenbeziehenden zu Beitragszahlenden bei der Anpassung der Renten ber\u00fccksichtigt. In diesem Jahr wirkt sich der Nachhaltigkeitsfaktor mit +0,29 Prozentpunkten positiv auf die Rentenanpassung aus. Au\u00dferdem wird durch den so genannten Faktor Altersvorsorgeaufwendungen die Ver\u00e4nderung der Aufwendungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beim Aufbau ihrer Altersvorsorge auf die Anpassung der Renten \u00fcbertragen. Da sich der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung 2017 jedoch nicht ver\u00e4ndert hat und die sogenannte &#8222;Riester-Treppe&#8220; bereits 2013 letztmals zur Anwendung kam, wirkt sich der Faktor Altersvorsorgeaufwendungen in diesem Jahr nicht auf die Rentenanpassung aus.<\/p>\n<p>Auf Basis der vorliegenden Daten ergibt sich damit ab dem 1. Juli 2018 eine Anhebung des aktuellen Rentenwerts von gegenw\u00e4rtig 31,03 Euro auf 32,03 Euro und eine Anhebung des aktuellen Rentenwerts (Ost) von gegenw\u00e4rtig 29,69 Euro auf 30,69 Euro. Dies entspricht einer Rentenanpassung von 3,22 Prozent in den alten L\u00e4ndern und von 3,37 Prozent in den neuen L\u00e4ndern. Der aktuelle Rentenwert (Ost) erreicht damit 95,8 Prozent des Westwerts.<\/p>\n<p>Zum Vergleich: Mit einer Anhebung gem\u00e4\u00df dem ersten Schritt der Rentenangleichung, w\u00e4re der aktuelle Rentenwert (Ost) um 3,33 Prozent angepasst worden und l\u00e4ge bei 30,68 Euro. Die Ber\u00fccksichtigung der tats\u00e4chlichen Lohnentwicklung Ost bei der Rentenanpassung in den neuen L\u00e4ndern f\u00fchrt also zu einem geringf\u00fcgig g\u00fcnstigeren Ergebnis. Damit kommt in diesem Jahr die mit dem Renten\u00fcberleitungsabschlussgesetz eingef\u00fchrte Vergleichspr\u00fcfung zum Tragen.<\/p>\n<div class=\"clearfix\"><\/div>\n<\/article>\n<p>Quelle: BMAS, Pressemitteilung vom 20.03.2018<\/p>\n<article>&nbsp;<\/p>\n<\/article>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Gute Besch\u00e4ftigungs- und Lohnentwicklung f\u00fchrt zu h\u00f6heren Altersbez\u00fcgen &#8211; Anpassung im Osten leicht \u00fcber gesetzlich festgelegtem Anpassungsschritt Nach den nun vorliegenden Daten des Statistischen Bundesamtes und der Deutschen Rentenversicherung Bund steht die Rentenanpassung zum 1. Juli 2018 fest: In Westdeutschland steigt die Rente um 3,22 Prozent, in den neuen L\u00e4ndern um 3,37 Prozent. Der aktuelle &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/renten-steigen-zum-1-juli-im-westen-um-32-prozent-im-osten-um-34-prozent\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Renten steigen zum 1. 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