{"id":47021,"date":"2018-03-21T06:41:49","date_gmt":"2018-03-21T04:41:49","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=47021"},"modified":"2018-03-21T06:41:49","modified_gmt":"2018-03-21T04:41:49","slug":"sondersteuer-fuer-digitale-geschaeftsmodelle","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/sondersteuer-fuer-digitale-geschaeftsmodelle\/","title":{"rendered":"Sondersteuer f\u00fcr digitale Gesch\u00e4ftsmodelle?"},"content":{"rendered":"<article>\n<div id=\"vorspann\">\n<p>Bitkom warnt vor Einf\u00fchrung einer Sondersteuer f\u00fcr bestimmte digitale Gesch\u00e4ftsmodelle<\/p>\n<\/div>\n<\/article>\n<article>\n<ul class=\"square\">\n<li>EU-Pl\u00e4ne k\u00f6nnten internationale Handelskonflikte provozieren<\/li>\n<li>Steuerexperte pl\u00e4diert f\u00fcr tragf\u00e4hige L\u00f6sung auf OECD-Ebene<\/li>\n<\/ul>\n<p>Angesichts der Pl\u00e4ne der EU-Kommission zur Einf\u00fchrung einer neuen Steuer f\u00fcr Digitalunternehmen hat der Digitalverband Bitkom vor einem Schnellschuss gewarnt. Neben einer langfristigen Anpassung der internationalen Besteuerungsregelungen auf OECD-Ebene diskutiert die EU-Kommission die kurzfristige Einf\u00fchrung einer Sondersteuer f\u00fcr bestimmte digitale Gesch\u00e4ftsmodelle. \u201eEs besteht die Gefahr, dass dieser europ\u00e4ische Alleingang eine langfristige und international harmonisierte L\u00f6sung blockiert&#8220;, sagt Bitkom-Steuerexperte Thomas Kriesel. \u201eWir appellieren an die Politik vor allem in Deutschland und Frankreich, den Zeitdruck auf die EU-Kommission zu senken. Eine un\u00fcberlegte Hauruck-Aktion wird neue internationale Tendenzen zur Doppelbesteuerung ausl\u00f6sen.&#8220; Die in Frage stehenden Gesch\u00e4ftsmodelle gebe es teils seit fast 20 Jahren. Kriesel: \u201eWir sollten jetzt nicht hektisch werden, sondern in Ruhe \u00fcberlegen, wie wir das internationale Steuerrecht an die digitale Welt anpassen.&#8220; Dazu brauche man auf OECD-Ebene abgestimmte und langfristig tragbare L\u00f6sungen.<\/p>\n<p>Grunds\u00e4tzlich begr\u00fc\u00dft Bitkom das Anliegen, alle Unternehmen fair und gleichm\u00e4\u00dfig zu besteuern. Durch eine Sondersteuer auf einige digitale Gesch\u00e4ftsmodelle w\u00fcrde dieses Ziel allerdings konterkariert. Stattdessen w\u00fcrde das viele zus\u00e4tzliche Probleme schaffen, etwa was die Ausgestaltung des Konzepts, seine Rechtfertigung und die allein auf Europa beschr\u00e4nkte Regelung angeht. Auf OECD-Ebene wird aktuell gepr\u00fcft, welche Konsequenzen aus der Digitalisierung f\u00fcr die internationale Besteuerungspraxis zu ziehen sind. \u201eDiese Analyse sollte die deutsche Politik zun\u00e4chst abwarten. F\u00fcr eine exportorientierte Nation wie Deutschland k\u00f6nnte ein \u00fcbereiltes Vorpreschen schnell zu Steuermindereinnahmen f\u00fchren, wenn Staaten au\u00dferhalb Europas \u00e4hnliche Regelungen treffen&#8220;, sagt Kriesel.<\/p>\n<p>Dem Vernehmen nach soll die vorgeschlagene Digitalsteuer als Anteil des Umsatzes erhoben werden, den ein Unternehmen mit der Verarbeitung und Monetarisierung seiner Nutzerdaten oder mit der Vermittlung von Liefer- und Leistungsbeziehungen zwischen seinen Nutzern erwirtschaftet. Als Steuersatz wird ein Anteil von 1 bis 5 Prozent des Umsatzes vorgeschlagen, wobei Betriebsausgaben keine Ber\u00fccksichtigung finden sollen. Die Steuer soll bei Unternehmen erhoben werden, deren weltweiter Jahresumsatz 750 Millionen Euro und deren Einnahmen aus den innerhalb der EU erbrachten steuerbaren digitalen Dienstleistungen 50 Millionen Euro pro Jahr \u00fcberschreiten. Das soll gew\u00e4hrleisten, dass nur gro\u00dfe, international t\u00e4tige Unternehmen getroffen werden.<\/p>\n<p>Das Konzept hat aus Bitkom-Sicht eine ganze Reihe an kritischen Punkten. So k\u00f6nne der vorgeschlagene Besteuerungstatbestand weder eindeutig der Umsatzsteuer noch eindeutig der Ertragsteuer zugeordnet werden. Diese Zwitterstellung f\u00fchre dazu, dass die Steuer nicht in das System der bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen passe. Eine Doppelbesteuerung sei somit vorprogrammiert.<\/p>\n<p>Zudem sei die Rechtfertigung einer solchen Steuer zweifelhaft. Die Steuer wird auch damit begr\u00fcndet, dass Konzerne mit Hauptsitz in den USA durch das US-amerikanische Steuerrecht beg\u00fcnstigt seien und dadurch Wettbewerbsvorteile gegen\u00fcber europ\u00e4ischen Unternehmen h\u00e4tten. Mit der zu Jahresbeginn in Kraft getretenen Steuerreform in den USA wurde diese systematische Beg\u00fcnstigung jedoch aufgehoben. Seitdem werden auch ausl\u00e4ndische Gewinne amerikanischer Unternehmen in den USA besteuert.<\/p>\n<p>Des Weiteren trifft die Steuer jedes Unternehmen, das den vorgesehenen Besteuerungstatbestand verwirklicht. Dabei kommt es nicht darauf an, wo das Unternehmen seinen Sitz hat. Es w\u00fcrden also auch europ\u00e4ische Unternehmen getroffen, sofern sie die vorgesehenen Umsatzgrenzen \u00fcberschreiten. Daher m\u00fcsse das Konzept auf jeden Fall die volle Anrechnung der Digitalsteuer auf in Europa gezahlte Ertragsteuern vorsehen und die Sondersteuer nicht lediglich als Betriebsausgabe ber\u00fccksichtigen. Ansonsten w\u00e4re eine nicht zu rechtfertigende Doppelbesteuerung auch europ\u00e4ischer Unternehmen die Folge.<\/p>\n<p>Die Vereinbarkeit einer Sondersteuer mit den Regeln der Welthandelsorganisation WTO wurde bislang noch nicht gepr\u00fcft. Bei einem Versto\u00df w\u00e4ren Reaktionen anderer L\u00e4nder berechtigt und zu erwarten. Kriesel: \u201eHardliner in den USA zetteln mit Strafz\u00f6llen bei Autos und Stahl derzeit einen Handelskrieg an. Diesen Hardlinern liefert die EU mit ihrer Sondersteuer f\u00fcr Digitalunternehmen jetzt beste Argumente.&#8220;<\/p>\n<p>\u201eDer Weg zu einer fairen und gleichm\u00e4\u00dfigen Besteuerung international t\u00e4tiger Unternehmen f\u00fchrt nur \u00fcber die OECD. Nur eine OECD-L\u00f6sung l\u00e4sst die Hoffnung, Doppelbesteuerung internationaler Gesch\u00e4ftsaktivit\u00e4ten wenigstens zu begrenzen&#8220;, sagt Kriesel. \u201eEine isolierte Ma\u00dfnahme der EU sollte derzeit vermieden werden, zum einen aus steuersystematischen Gesichtspunkten und zum anderen, um Gegenma\u00dfnahmen anderer L\u00e4nder, insbesondere der USA, zu verhindern, die sich gegen international t\u00e4tige Unternehmen deutscher Leitindustrien richten w\u00fcrden.&#8220;<\/p>\n<div class=\"clearfix\"><\/div>\n<\/article>\n<p>Quelle: Bitkom, Pressemitteilung vom 20.03.2018<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bitkom warnt vor Einf\u00fchrung einer Sondersteuer f\u00fcr bestimmte digitale Gesch\u00e4ftsmodelle EU-Pl\u00e4ne k\u00f6nnten internationale Handelskonflikte provozieren Steuerexperte pl\u00e4diert f\u00fcr tragf\u00e4hige L\u00f6sung auf OECD-Ebene Angesichts der Pl\u00e4ne der EU-Kommission zur Einf\u00fchrung einer neuen Steuer f\u00fcr Digitalunternehmen hat der Digitalverband Bitkom vor einem Schnellschuss gewarnt. 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